EFRAG EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities

Aktueller Stand

Am 19. September 2024 veröffentlichte EFRAG den Entwurf der EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities.

Die Kommentierungsfrist für Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Due Process Procedures lief bis zum 31. Dezember 2024. Das DRSC hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt.

Hintergrund

Der Entwurf beschreibt die Prinzipien, nach denen EFRAG arbeitet und legt dar, wie und unter welchen Voraussetzungen EFRAG Entscheidungen trifft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung der Sichtweisen aller Stakeholder. Der Entwurf benennt unter anderem verpflichtende und optionale Schritte im öffentlichen Konsultationsprozess und beschreibt die verschiedenen Formen der Einbeziehung der Stakeholder. Die Due Process Procedures sind im Kontext von EFRAGs Internen Regeln zu lesen.

Der Entwurf formalisiert und konkretisiert bisherige Due Process-Verfahrensweisen für die Aktivitäten der EFRAG im Bereich der Finanzberichterstattung, die bislang ausschließlich in internen Regelungen der EFRAG niedergelegt waren. Er schließt damit zeitlich und inhaltlich an die im März 2023 verabschiedeten Due Process Procedures für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAG Exposure Draft - FR Due Process Procedures
19/09/2024

Zugehörige Veranstaltungen

  • 34. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 25.11.2024
  • 34. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 25.11.2024
  • EFRAG Due Process

    Der FA FB diskutierte den im Nachgang zur letzten Sitzung erstellten Entwurf einer Stel-lungnahme zum von EFRAG zur Konsultation gestellten Entwurf der Due Process Pro-cedures für die Finanzberichterstattung.

    Der FA FB war mit dem Stellungnahmeentwurf einverstanden. Er verweist auf die Wich-tigkeit, klare und eindeutige Regelungen im Standardsetzungsprozess zu definieren. Bei Abweichungen vom üblichen Standardsetzungsprozess sollte eindeutig definiert sein, unter welchen Voraussetzungen diese vorkommen können und von wem bzw. in welcher Form die Entscheidung über derartige Abweichungen getroffen wird.

  • 33. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 04.11.2024
  • 33. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 04.11.2024
  • EFRAG Due Process Procedures

    Der FA FB wurde über den Entwurf der EFRAG zu den Due Process Procedures für die Finanzberichterstattung informiert. Der Entwurf schließt sich an die im vergangenen Jahr verabschiedeten Due Process Procedures für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Die Kommentierungsfrist endet am 31.12.2024.

    Der FA FB begrüßte die Niederschrift der Due Process Procedures. Die Ansichten des FA FB sind im Folgenden unter den zur Konsultation gestellten Fragen dargelegt.

    Frage 1: Der FA FB ist grds. mit den in den Due Process Procedures dargelegten Regelungen einverstanden. Er regt an, die Due Process Procedures für die Finanzberichterstattung und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinheitlichen. Sollte es bei zwei separaten Dokumenten bleiben, sollten die Schritte und die Formulierungen zwischen beiden Dokumenten möglichst angeglichen werden. Die Dokumente sollten zudem auf Inkonsistenzen geprüft werden.

    Der FA FB diskutierte außerdem die fehlende Regelung zu Enthaltungen im EFRAG FRB. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Regelung getroffen werden sollte. Zudem sollte dargelegt werden, welche Folgen abweichende Voten von TEG-Mitgliedern haben. Es ist bspw. offen, ob sich die TEG-Mitglieder in diesem Fall vor dem FRB er-klären dürfen oder gar müssen. Gegebenenfalls sollten für verschiedene Dokumente unterschiedliche Vorgehensweisen festgelegt werden.

    Frage 2: Der FA FB ist mit den Vorschlägen im Entwurf grundsätzlich ein-verstanden. Er regt jedoch an, die in Paragraf 5.6 beschriebenen „außergewöhnlichen Fälle“ genauer zu regeln, in welchen die EFRAG-Kommentierungsfrist gleich der IASB-Kommentierungsfrist ist. Es sollte der Prozess dargelegt werden, wie über eine verlängerte Frist entschieden wird.

    Frage 3: Der FA FB unterstützt die Aufnahme der Regelungen und begrüßt insbesondere, dass Stellungnahmen, welche nach der FRB-Sitzung eingehen, auf der Website veröffentlicht werden sollen. Es wird jedoch angemerkt, dass der EFRAG-Geschäftsstelle sowie der TEG und dem FRB ggf. mehr Zeit eingeräumt werden sollte, die Dokumente zu verarbeiten.

Eingaben & Stellungnahmen