EFRAG EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities

Aktueller Stand

Am 19. September 2024 veröffentlichte EFRAG den Entwurf der EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities.

Die Kommentierungsfrist für Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Due Process Procedures lief bis zum 31. Dezember 2024. Das DRSC hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt.

Hintergrund

Der Entwurf beschreibt die Prinzipien, nach denen EFRAG arbeitet und legt dar, wie und unter welchen Voraussetzungen EFRAG Entscheidungen trifft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung der Sichtweisen aller Stakeholder. Der Entwurf benennt unter anderem verpflichtende und optionale Schritte im öffentlichen Konsultationsprozess und beschreibt die verschiedenen Formen der Einbeziehung der Stakeholder. Die Due Process Procedures sind im Kontext von EFRAGs Internen Regeln zu lesen.

Der Entwurf formalisiert und konkretisiert bisherige Due Process-Verfahrensweisen für die Aktivitäten der EFRAG im Bereich der Finanzberichterstattung, die bislang ausschließlich in internen Regelungen der EFRAG niedergelegt waren. Er schließt damit zeitlich und inhaltlich an die im März 2023 verabschiedeten Due Process Procedures für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAG Exposure Draft - FR Due Process Procedures
19/09/2024

Eingaben & Stellungnahmen