IASB Effective Date of IFRS 15 (Proposed amendments to IFRS 15)
Aktueller Stand
Der IASB veröffentlichte am 11. September 2015 den Standard Effective Date of IFRS 15 (Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15). Damit wird der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 um ein Jahr auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2018 verschoben. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin gestattet.
Zielsetzung
Mit der Veröffentlichung von IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und dem ASU – Accounting Standards Update No. 2014-09 (Topic 606) am 28. Mai 2014 hatten IASB bzw. FASB äquivalente Standards zur Erlöserfassung nach IFRS und US-GAAP herausgegeben.
IFRS 15 sah hierbei eine verpflichtende erstmalige Anwendung des neuen Erlösstandards für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Im Anschluss äußerten das DRSC, EFRAG und auch anderen Konstituenten Kritik an dem relativ knappen Implementierungszeitraum für Unternehmen.
Der IASB griff die geäußerten Bedenken in der Folge auf und veröffentliche am 19. Mai 2015 mit ED/2015/2 zunächst einen Standardänderungsentwurf und schließlich am 11. September 2015 den Standard Effective Date of IFRS 15 zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 15.
Inhalt
Mit dieser Standardänderung wird der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2018, verschoben. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin gestattet. Der IASB begründet dies u.a. damit, dass IFRS 15 später als ursprünglich geplant veröffentlicht wurde, und damit die Umsetzungszeit verkürzt wurde. Ferner werde zugleich sichergestellt, dass der Erstanwendungszeitpunkt weitgehend dem gemäß Topic 606 entspricht, für welches das FASB im August 2015 gleichfalls eine Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr beschlossen hat.