DRSC DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss
Aktueller Stand
DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss wurde am 8. Februar 2018 durch den HGB-FA des DRSC verabschiedet und anschließend durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 03. Mai 2018 bekannt gemacht. Der Standard ist erstmals für nach dem 31. Dezember 2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Im Zuge der Erstanwendung des Standards wurden einige Fragen aufgeworfen. Diese Fragen wurden mit dem Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 (DRÄS 10) klargestellt. Der Entwurf des Änderungsstandards (E-DRÄS 10) wurde am 2. Juli 2019 veröffentlicht und konnte bis zum 23. August 2019 kommentiert werden. Die Verabschiedung des DRÄS 10 erfolgte am 17. Oktober 2019.
DRÄS 10 ist im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20. Dezember 2019 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Hintergrund und Zielsetzung
DRS 25 konkretisiert die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen. Darüber hinaus konkretisiert der Standard die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB. Ziel ist es, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sicherzustellen und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken. Der Standard konkretisiert ferner unter Beachtung des § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HGB die Anforderungen an die Angaben zur Währungsumrechnung im Konzernanhang.
Im Zuge der erstmaligen Anwendung des DRS 25 sind der DRSC-Geschäftsstelle vier Fragestellungen zur Kenntnis gebracht wurden. Drei Fragestellungen betreffen die Regelungen zur Inflationsbereinigung durch Indexierung, eine Fragestellung betrifft die Angabe im Konzernanhang. Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse in der Anwendungspraxis wurden mit DRÄS 10 entsprechende Klarstellungen in den Standard aufgenommen.
DRSC-Arbeitsgruppe
Die Erarbeitung des Standards wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe Währungsumrechnung unter dem Vorsitz von Herrn Michael Deubert vorbereitet. Die von der Arbeitsgruppe getroffenen Entscheidungen und die darauf aufbauenden Formulierungsvorschläge wurden mit dem HGB-FA regelmäßig diskutiert und ggf. angepasst.
Mit der Verabschiedung des DRS 25 hat die Arbeitsgruppe Währungsumrechnung ihren Arbeitsauftrag erfüllt und somit ihre Aktivitäten beendet. Das DRSC und der HGB-FA bedanken sich herzlich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre wertvolle Arbeit und aktive Unterstützung.