IASB Financial Instruments: Accounting for Dynamic Risk Management
Aktueller Stand
Der IASB hatte am 17. April 2014 das Diskussionspapier DP/2014/1 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dieses war der erste Schritt in diesem Projekt, welches inhaltlich Teil des IFRS 9-Projekts war, dann aber aufgrund der länger andauernden Tätigkeiten separiert wurde.
Seither hat der IASB die Idee aus dem Diskussionspapier weiter verfolgt und erörtert, allerdings bis dato ohne konkrete Ergebnisse in Form von Veröffentlichungen. Vorgesehen war, dass als nächster Projektschritt ein weiteres Diskussionspapier veröffentlicht wird, in welchem das Zinsrisiko als Ausgangspunkt der weiteren Diskussionen im Mittelpunkt steht. Der IASB avisierte seit langem – und begann nunmehr im 4. Quartals 2020, eine bilaterale Konsultation (Outreach) mit ausgewählten Finanzdienstleistern durchzuführen. In diesem Zuge werden 25 ausgewählte Banken in Bezug auf ihre Bilanzstruktur und Risikomanagementstrategien untersucht und befragt. Erste Erkenntnisse aus dieser Befragung/Outreach hat der IASB im Mai 2021 erörtert. Dabei wurde ein Zeitplan erörtert, mit dem man nun die „Herausforderungen“ sukzessive erörtern will.
Im Nachgang zur IASB-Agendakonsultation hat der IASB (Anfang 2022) bekräftigt, dieses Projekt fortsetzen zu wollen. Im Mai 2022 hat der IASB dieses Projekt dann formell vom Status „Forschungsprojekt“ in den Status „Standardsetting-Projekt“ erhoben. Die Inhalte/Detailaspekte und der Zeitplan für dieses Projekt werden derzeit nach und nach konkretisiert.
Hintergrund und Zielsetzung
Das IASB-Projekt „Hedge Accounting“ war ein Teil (Phase 3) des Gesamtprojekts „Finanzinstrumente“ zur vollständigen Ablösung von IAS 39. Im Rahmen dieser Phase hat der IASB Ende 2013 eine neue Version von IFRS 9 verabschiedet, die geänderte Regelungen zum Hedge Accounting enthalten. Damit werden die Hedge Accounting-Regeln von IAS 39 abgelöst – mit Ausnahme der Textziffern zum Portfolio-Fair Value Hedge auf Zinsrisiken; diese gelten b.a.w. fort.
Davon losgelöst und im Nachgang sollen gesonderte Spezialregeln für dynamische Portfolio-Absicherungen (Makro-Hedge Accounting) entwickelt werden. Grund: Die in IAS 39 enthaltenen Vorschriften für Portfoliohedges auf Zinsrisiken haben sich als mangelhaft und unvollständig erwiesen, bedürfen also ebenfalls einer Fortentwicklung. Aus IASB-Sicht sind diese Sachverhalte zwar nicht selten, jedoch methodisch eine Besonderheit, weshalb entsprechende Hedge Accounting-Vorschriften auch gesondert entwickelt werden müssen. Diese sollen dann später das allgemeine Hedge Accounting-Konzept in IFRS 9 ergänzen.
Inhalte
Im DP/2014/1 stellte der IASB einen Ansatz – den sog. Portfolio Revaluation Approach (PRA) – zur besseren bilanziellen Abbildung des von Unternehmen vorgenommenen dynamischen Risikomanagements (DRM) von Portfolien (sog. Macro Hedging) zur Diskussion. Damit hat sich der Fokus auf die Abbildung des DRM verschoben.
Der IASB beschreibt sein Verständnis vom DRM. Dieses stellt im Wesentlichen die dynamische Steuerung eines oder mehrerer offener Portfolien dar, das sich in seiner Zusammensetzung häufig ändert, wobei im Wesentlichen ein Nettorisiko Gegenstand der Betrachtung bzw. der Steuerung ist. Das Portfolio umfasst nicht nur kontrahierte Geschäfte, sondern auch Risiken aus erwarteten Transaktionen oder aus erwarteten Änderungen bereits geschlossener Transaktionen. DRM bedeutet nicht zwingend eine tatsächliche ökonomische Risikominderung (risk mitigation), sondern ist ggf. auch nur die Identifikation und Analyse des Risikos.
Nach dem PRA soll die Nettoposition in Bezug auf ein bestimmtes – das gesicherte – Risiko neu bewertet und für diesen Bewertungseffekt ein zusätzlicher Bewertungsposten in der Bilanz erfasst werden. Die Gegenbuchung erfolgt im Periodenergebnis.
Das Modell stellt ein gänzlich neuartigeses Konzept dar, das aus bilanzieller Sicht folgende Aspekte modifizieren würde:
- Gegenstand des Modells sind nicht einzelne Verträge (Finanzinstrumente), sondern eine Nettorisikoposition.
- Die Nettorisikoposition soll Bestandteile (exposures bzw. items) enthalten, die (a) bilanziell angesetzt sind oder (b) bereits kontrahiert, aber bilanziell (noch) nicht ansatzfähig sind sowie (c) noch nicht kontrahierte Geschäfte darstellen. Letztere werden auch als behavioural oder deemed exposures bezeichnet.
- Die Nettorisikoposition wird in Bezug auf das – zuvor als solches identifizierte – gesicherte Risiko bewertet. Dabei wird nicht zwingend von einem Fair Value- oder Cashflow-Änderungsrisiko ausgegangen; vielmehr wird die Sicherung einer Marge/Spread als gesichertes Risiko identifiziert.
- Der Effekt aus der Bewertung dieser Nettoposition – das sog. revaluation adjustment – soll als eigenständiger Bilanzposten angesetzt werden; er kann nur bedingt oder gar nicht vorhandenen Bilanzpositionen zugeordnet werden.
Der IASB stellt für zahlreiche Einzelaspekte seines Modells Alternativen vor, ohne bereits eine Präferenz aufzuzeigen:
- Das Modell soll entweder verpflichtend oder wahlweise angewendet werden.
- Der Anwendungsbereich des PRA wird entweder auf sämtliche, im DRM einbezogene Exposures (Fokus auf Risk Management) oder nur auf den tatsächlich ökonomisch gehedgten Teil (Fokus auf Risk Mitigation) davon festgelegt.
- Die Nettorisikoposition kann sog. deemed exposures enthalten; ob und inwieweit, stehe zur Diskussion.
- Das Modell soll potenziell auf andere Branchen und Risiken übertragen werden; ob und wie dies möglich ist, steht gleichfalls zur Diskussion.
- Der Bilanzausweis des Bewertungseffekts (revaluation adjustment) soll entweder je Bilanzposten oder in einem Brutto-Betrag je auf der Aktiv- und auf der Passivseite oder gar in einem einzigen Nettobetrag erfolgen.
- Für die Erfassung im Periodenergebnis (GuV) stehen zwei Varianten zur Diskussion.
- Die Zusatzangaben sollen entweder die gesamte dem DRM zugrunde liegende Nettoposition oder nur für den tatsächlich ökonomisch gehedgten Teil dieser Nettoposition gemacht werden.
Da das Modell derzeit am Beispiel der Banksteuerung und bezogen auf das Zinsrisiko dargestellt wird, werden einige Details vorgeschlagen, die eher bankspezifisch sind. Der IASB beabsichtigt, das Modell zunächst nur auf das Zinsrisiko bezogen weiterzuentwickeln. Erst später soll entschieden werden, ob und wie das Modell auf andere Branchen bzw. Risiken übertragbar ist.
Befassung durch das DRSC
Das DRSC begleitet das aus der Entwicklung von IFRS 9 ausgegliederte Projekt von Beginn an. Das bislang einzige Diskussionspapier wurde im IFRS-FA sowie in der DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ ausführlich diskutiert und kommentiert.
Zudem hatte sich der IFRS-FA über die anschließenden weiteren Erörterungen des IASB informiert und diese diskutiert.