DRSC DRSC-RNE-Pilotgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU“
Aktueller Stand
Die Pilotgruppe KMU Nachhaltigkeitsberichterstattung trifft sich weiterhin ca. monatlich und befasst sich derzeit insbeondere mit ersten Anwendungsfragen der (freiwilligen) Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte durch KMU. Diskutiert wird insbesondere die Anwendung des am 20. Dezember 2024 an die EU-Kommission übergebenen ESRS-VSME. Dieser wird im Jahr 2025 durch die EU-Kommission konsultiert werden. Im Fokus der Arbeit der Pilotgruppe steht daher, auf eine solche finale Ausgestaltung des VSME hinzuwirken, sodass dieser eine große Akzeptanz durch KMU, Banken, große Unternehmen (als Kunden der KMU), Ratingagenturen und andere Stakeholder erfährt.
Diese Diskussion schließt an die Zwischenergebnisse der Pilotgruppe vom August 2023 und Januar 2024 an. Darin wurden zum einen die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an die KMU herangetragenen Informationsbedarfe in Bezug auf deren Nachhaltigkeitsinformationen dargestellt. Zum anderen wurden die sog. PAI-Indikatoren auf deren Bedeutung und Umsetzbarkeit für KMU hin evaluiert. Die Ergebnisse wurden in einer Heat-Map zusammengefasst.
Die Zusammensetzung und die Ziele der Arbeiten der Pilotgruppe wurden u.a. hier veröffentlicht.
Hintergrund
Im September 2022 haben das DRSC und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eine Kooperation vereinbart, um Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung von Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.
Zum einen betrifft dies die ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland, die gemäß der im Januar 2023 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) umfangreich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten müssen und sich häufig erstmals (in diesem Detailgrad) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen.
Insbesondere sind die Unterstützungsmaßnahmen jedoch auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgerichtet, die zwar keiner gesetzlichen Berichtspflicht unterliegen, deren Stakeholder jedoch vielfältige Anforderungen an die Nachhaltigkeitsinformationen formulieren. So sind KMU bspw. Bestandteil der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette großer (berichtspflichtiger) Unternehmen. Deren Berichtspflichten wirken sich auf KMU aus. Dies gilt unabhängig davon, dass fast keine KMU in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Nur kapitalmarktorientierte KMU sind unmittelbar von der CSRD erfasst.
Mit der Kooperationsvereinbarung streben DRSC und RNE daher insbesondere eine gemeinsame Diskussion der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU in Deutschland an. Dafür wurde eine Pilotgruppe „KMU Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ins Leben gerufen, die im November 2022 unter der Leitung von Professor Dr. Alexander Bassen (Universität Hamburg) ihre Arbeit aufgenommen hat.
DRSC/RNE-Pilotgruppe „KMU Nachhaltigkeitsberichterstattung“
In der Pilotgruppe soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zukunftsweisend diskutiert werden.
Ziel ist es insbesondere, Bedingungen für eine möglichst praktikable und gleichzeitig ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur im Rahmen des Standardsetzungsprozesses der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sondern auch für die nationale Weiterentwicklung zu definieren. Zu einem späteren Zeitpunkt werden insbesondere weitere KMU eingebunden, um die von EFRAG vorgelegten KMU-Nachhaltigkeitsstandards vor dem Hintergrund der Anwendbarkeit zu evaluieren.
Die Pilotgruppe setzt sich aus erfahrenen Vertreter*innen aus KMU und verschiedenen Stakeholdergruppen der KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen:
Prof. Dr. Alexander Bassen, Universität Hamburg, Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE), Mitglied des Nominierungsausschusses des DRSC, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen sowie Mitglied der EFRAG Project Task Force EU Sustainability Reporting Standard (PTF ESRS),
Carsten Beisheim, GvW Graf von Westphalen, Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung,
Stephan Bongwald, Barmenia Versicherungen, Mitglied im Gremium zu Nachhaltigkeitsberichterstattung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft,
Marco Dörr, Stannol GmbH & Co KG,
Prof. Dr. Christian Fink, Hochschule RheinMain | Wiesbaden Business School, Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung,
WP Christian Gebhardt, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, GdW,
WP/StB Volker Hartke, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.,
Anne Joost, Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG,
Sebastian Kaden, Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (bis Januar 2025),
Ute Pesch, Zentralverband des Deutschen Handwerks ,
Noura Rhemouga, Hochwald Foods GmbH, Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie
Dr. Steffen Schwartz-Höfler, Continental AG.
Erstes Ergebnis: Eckpunktepapier vom Dezember 2022
Überblick
Erstes Arbeitsergebnis sind die „Eckpunkte für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung„, die die Pilotgruppe gemeinsam mit dem DRSC und dem RNE im Dezember 2022 an die European Financial Advisory Reporting Group (EFRAG) übergeben hat. Darin werden Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet. Zentral ist die Forderung nach im Vergleich zu den Vorgaben für große Unternehmen deutlich reduzierten, sorgfältig abgegrenzten und standardisierten Mindestberichtsanforderungen, die flexibel um weitere Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt werden können. Weitere Vorschläge sind vereinfachte Ansätze zur Ermittlung wesentlicher Berichtsinhalte, die Förderung von Unterstützungsstrukturen, wie beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung und Weiterentwicklung des KMU-Standards. Ziel ist es, den Strukturen von KMU Rechnung zu tragen, in dem die Komplexität der Berichtsanforderungen und der entstehende Verwaltungsaufwand für KMU minimiert werden und den KMU hilfreiche Instrumente zur Erfüllung Anforderungen zur Verfügung zu stellen.
Details
In fünf Eckpunkten werden Vorschläge für die Erarbeitung von KMU-Standards, Leitlinien und Unterstützungsstrukturen für deren Anwendung dargelegt. Zentral ist die Forderung nach der Fokussierung auf standardisierte, abgegrenzte und reduzierte Berichtsanforderungen, um den begrenzten finanziellen und personellen Mitteln von KMU Rechnung tragen zu können. Diese allgemein akzeptierten Mindestanforderungen können im Sinne eines modularen Ansatzes auf freiwilliger Basis um weitere Nachhaltigkeitsinformationen individuell ergänzt werden. So können KMU auf zusätzliche Informationsbedürfnisse wichtiger Stakeholder wie z.B. Banken, Versicherungen, Kund*innen oder auch Lieferant*innen besser reagieren. Die so definierten Mindestanforderungen müssen dabei möglichst kompatibel mit den umfangreichen in der EU und national bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einerseits und den Berichtsanforderungen für große, direkt von der CSRD betroffene Unternehmen, den ESRS, sein und Schnittmengen mit internationalen Anforderungen, etwa des International Sustainability Standards Boards (ISSB) schaffen. Durch eine möglichst hohe Kompatibilität kann der Berichtsaufwand für KMU weiter reduziert werden.
Weitere Vorschläge der Pilotgruppe betreffen die Notwendigkeit für die Schaffung von Unterstützungsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere Tools für die Risikoanalyse, Datenerhebung und Musterformulare zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse können angesichts limitierter Ressourcen hilfreich sein. Etablierte Instrumente wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), den bereits mehr als 900 Unternehmen nutzen, können für viele KMU als Good-Practice-Ansatz berücksichtigt werden.
Die Pilotgruppe empfiehlt darüber hinaus die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf die Unternehmen, um eine möglichst praktikable Gestaltung zu gewährleisten. Begrenzte Ressourcen von KMU können auch die Möglichkeiten zur elektronischen Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen betreffen. Aus Sicht der Pilotgruppe ist es daher essenziell, dass KMU einfache digitale Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kann der DNK ein Bezugspunkt für zu schaffende Infrastrukturen auf EU-Ebene und in den Ländern sein, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen mit dem European Single Access Point (ESAP).
Zwischenergebnis: Informationsbedarfe der Stakeholder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU, August 2023
KMU sind, mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten KMU, nicht direkt im Anwendungskreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den entsprechenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Doch auch unabhängig vom CSRD-Kontext ergeben sich aus den unterschiedlichsten Gründen Informationsbedarfe zu Nachhaltigkeitsaspekten, mit denen sich KMU bereits umfassend im Alltag befassen. Diese Bedarfe resultieren aus unterschiedlichsten Gründen, wie etwa aus der Einbindung in komplexe Lieferketten und den damit verbundenen Anforderungen zur Erfüllung des nationalen Lieferkettensorgfaltsgesetzes oder aus der Abfrage von Nachhaltigkeitsinformationen bei der Kredit- und auch der Auftragsvergabe.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die DRSC-RNE-Pilotgruppe mit der Bestandsaufnahme dieser verschiedenen Informationsbedarfe, welche Stakeholder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU haben. Die Pilotgruppe plant die Veröffentlichung dieses Zwischenergebnisses noch im Sommer 2023.
Dieses Zwischenergebnis der Arbeit der Pilotgruppe wurde im August 2023 veröffentlicht und markiert einen weiteren Schritt der Arbeit der Pilotgruppe. Ziel der Arbeit der Pilotgruppe ist es insbesondere, Bedingungen für eine möglichst praktikable und gleichzeitig ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur im Rahmen des Standardsetzungsprozesses der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sondern auch für die nationale Weiterentwicklung zu definieren.
Zwischenergebnis: Einschätzung der Principal Adverse Impact Indicators durch die DRSC/RNE-Pilotgruppe „KMU-Reporting“, Januar 2024
In der Debatte um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU kommt den sogenannten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impact (PAI-)Indicators) eine zentrale Bedeutung zu. Die PAI sind nach der EU-Offenlegungsverordnung Grundlage für die Angaben von Finanzinstitutionen zu deren Investitionen, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit aufzuzeigen. Die Indikatoren sollen Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf beispielsweise Biodiversität, Geschlechtervielfalt und -gerechtigkeit, Einhaltung von Menschenrechten sowie Energieverbrauch geben. Zu diesen PAI sollen auch KMU künftig vermehrt Angaben machen. Dies sehen insbesondere auch die für freiwillige und verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU entwickelten Standards ESRS-VSME (voluntary Standard) und ESRS-LSME (Standard für kapitalmarktorientierte KMU) vor.
Die Ergebnisse der Evaluation der DRSC/RNE Pilotgruppe wurden im Januar 2024 veröffentlicht und zeigen zum einen die hohe Bedeutung dieser Indikatoren auch für die freiwillige Berichterstattung von KMU auf. Zum anderen wird deutlich, dass ausgewählte Indikatoren den KMU große Schwierigkeiten bereiten und daher insbesondere PAI-Indikatoren im „roten Bereich“ der Heat-Map zunächst weiter diskutiert und ggf. angepasst werden sollten. Dazu zählen neben Scope 3-bezogenen Angaben auch biodiversitätsbezogene Angaben.