DRSC DRSC-RNE-Pilotgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU“

Aktueller Stand

Die Pilotgruppe KMU Nachhaltigkeitsberichterstattung trifft sich weiterhin ca. monatlich und befasst sich derzeit mit der Bedeutung der mittels der in der SFDR aufgeführten Principle Adverse Indicators (PAI) abgefragten Nachhaltigkeitsinformationen für KMU sowie den mit der Bereitstellung solcher Informationen verbundenen Herausforderungen für KMU.

Diese Diskussion schließt an das Zwischenergebnis der Pilotgruppe vom August 2023 an. Darin wurde die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an die KMU herangetragenen Informationsbedarfe in Bezug auf deren Nachhaltigkeitsinformationen dargestellt.

Die Zusammensetzung und der Zeitplan für die geplanten Maßnahmen und Arbeiten der Pilotgruppe wurden am 3. Juli 2023 in einer Pressemitteilung des DRSC veröffentlicht.

Hintergrund

Im September 2022 haben das DRSC und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eine Kooperation vereinbart, um Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Gemäß der im Januar 2023 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) werden zukünftig ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland umfangreich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten müssen. Zahlreiche Unternehmen werden sich erstmals (in diesem Detailgrad) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen.

Da die Berichterstattung auch die vor- und nachgelagerte Unternehmenstätigkeit entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens umfasst, wirken sich diese Berichtspflichten auch auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus. Dies gilt selbst dann, wenn diese nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen (also nicht kapitalmarktorientiert sind). Soweit diese kapitalmarktorientiert sind, sind sie ohnehin unmittelbar von der CSRD erfasst.

Mit der Kooperationsvereinbarung streben DRSC und RNE daher insbesondere eine gemeinsame Diskussion der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU in Deutschland an. Dafür wurde eine Pilotgruppe „KMU Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ins Leben gerufen,  die im November 2022 unter der Leitung von Professor Dr. Alexander Bassen (Universität Hamburg) ihre Arbeit aufgenommen hat.

DRSC/RNE-Pilotgruppe „KMU Nachhaltigkeitsberichterstattung“

In der Pilotgruppe soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zukunftsweisend diskutiert werden.

Ziel ist es insbesondere, Bedingungen für eine möglichst praktikable und gleichzeitig ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur im Rahmen des Standardsetzungsprozesses der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sondern auch für die nationale Weiterentwicklung zu definieren. Zu einem späteren Zeitpunkt werden insbesondere weitere KMU eingebunden, um die von EFRAG vorgelegten KMU-Nachhaltigkeitsstandards vor dem Hintergrund der Anwendbarkeit zu evaluieren.

Die Pilotgruppe setzt sich aus erfahrenen Vertreter*innen aus KMU und verschiedenen Stakeholdergruppen der KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen:

Prof. Dr. Alexander BassenUniversität Hamburg, Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE), Mitglied des Nominierungsausschusses des DRSC, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen sowie Mitglied der EFRAG Project Task Force EU Sustainability Reporting Standard (PTF ESRS),

Carsten BeisheimGvW Graf von Westphalen, Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung,

Stephan BongwaldBarmenia Versicherungen, Mitglied im Gremium zu Nachhaltigkeitsberichterstattung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft,

Marco DörrStannol GmbH & Co KG,

Prof. Dr. Christian FinkHochschule RheinMain | Wiesbaden Business School, Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung,

WP Christian Gebhardt, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, GdW,

WP/StB Volker HartkeGenossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.,

Anne JoostFreiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG,

Sebastian KadenSächsische Aufbaubank – Förderbank –,

Ute PeschZentralverband des Deutschen Handwerks ,

Noura RhemougaHochwald Foods GmbH, Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie

Dr. Steffen Schwartz-HöflerContinental AG.

Erstes Ergebnis: Eckpunktepapier vom Dezember 2022

Überblick

Erstes Arbeitsergebnis sind die „Eckpunkte für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung„, die die Pilotgruppe gemeinsam mit dem DRSC und dem RNE im Dezember 2022 an die European Financial Advisory Reporting Group (EFRAG) übergeben hat. Darin werden Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet. Zentral ist die Forderung nach im Vergleich zu den Vorgaben für große Unternehmen deutlich reduzierten, sorgfältig abgegrenzten und standardisierten Mindestberichtsanforderungen, die flexibel um weitere Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt werden können. Weitere Vorschläge sind vereinfachte Ansätze zur Ermittlung wesentlicher Berichtsinhalte, die Förderung von Unterstützungsstrukturen, wie beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung und Weiterentwicklung des KMU-Standards. Ziel ist es, den Strukturen von KMU Rechnung zu tragen, in dem die Komplexität der Berichtsanforderungen und der entstehende Verwaltungsaufwand für KMU minimiert werden und den KMU hilfreiche Instrumente zur Erfüllung Anforderungen zur Verfügung zu stellen.

Details

In fünf Eckpunkten werden Vorschläge für die Erarbeitung von KMU-Standards, Leitlinien und Unterstützungsstrukturen für deren Anwendung dargelegt. Zentral ist die Forderung nach der Fokussierung auf standardisierte, abgegrenzte und reduzierte Berichtsanforderungen, um den begrenzten finanziellen und personellen Mitteln von KMU Rechnung tragen zu können. Diese allgemein akzeptierten Mindestanforderungen können im Sinne eines modularen Ansatzes auf freiwilliger Basis um weitere Nachhaltigkeitsinformationen individuell ergänzt werden. So können KMU auf zusätzliche Informationsbedürfnisse wichtiger Stakeholder wie z.B. Banken, Versicherungen, Kund*innen oder auch Lieferant*innen besser reagieren. Die so definierten Mindestanforderungen müssen dabei möglichst kompatibel mit den umfangreichen in der EU und national bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einerseits und den Berichtsanforderungen für große, direkt von der CSRD betroffene Unternehmen, den ESRS, sein und Schnittmengen mit internationalen Anforderungen, etwa des International Sustainability Standards Boards (ISSB) schaffen. Durch eine möglichst hohe Kompatibilität kann der Berichtsaufwand für KMU weiter reduziert werden.

Weitere Vorschläge der Pilotgruppe betreffen die Notwendigkeit für die Schaffung von Unterstützungsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere Tools für die Risikoanalyse, Datenerhebung und Musterformulare zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse können angesichts limitierter Ressourcen hilfreich sein. Etablierte Instrumente wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), den bereits mehr als 900 Unternehmen nutzen, können für viele KMU als Good-Practice-Ansatz berücksichtigt werden.

Die Pilotgruppe empfiehlt darüber hinaus die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf die Unternehmen, um eine möglichst praktikable Gestaltung zu gewährleisten. Begrenzte Ressourcen von KMU können auch die Möglichkeiten zur elektronischen Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen betreffen. Aus Sicht der Pilotgruppe ist es daher essenziell, dass KMU einfache digitale Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kann der DNK ein Bezugspunkt für zu schaffende Infrastrukturen auf EU-Ebene und in den Ländern sein, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen mit dem European Single Access Point (ESAP).

Zwischenergebnis: Informationsbedarfe der Stakeholder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU, August 2023

KMU sind, mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten KMU, nicht direkt im Anwen­dungskreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den ent­sprechenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Doch auch unab­hängig vom CSRD-Kontext ergeben sich aus den unterschiedlichsten Gründen Informationsbedarfe zu Nachhaltigkeitsaspekten, mit denen sich KMU bereits um­fassend im Alltag befassen. Diese Bedarfe resultieren aus unterschiedlichsten Grün­den, wie etwa aus der Einbindung in komplexe Lieferketten und den damit ver­bundenen Anforderungen zur Erfüllung des nationalen Lieferkettensorgfaltsgesetzes oder aus der Abfrage von Nachhaltigkeitsinformationen bei der Kredit- und auch der Auftragsvergabe.

Vor diesem Hintergrund befasst sich die DRSC-RNE-Pilotgruppe mit der Bestands­aufnahme dieser verschiedenen Informationsbedarfe, welche Stakeholder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU haben. Die Pilotgruppe plant die Veröffentlichung dieses Zwischenergebnisses noch im Sommer 2023.

Dieses Zwischenergebnis der Arbeit der Pilotgruppe wurde im August 2023 veröffentlicht und markiert einen weiteren Schritt der Arbeit der Pilotgruppe. Ziel der Arbeit der Pilotgruppe ist es insbesondere, Bedingungen für eine möglichst praktikable und gleichzeitig ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur im Rahmen des Standardsetzungsprozesses der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sondern auch für die nationale Weiterentwicklung zu definieren.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Überblick der Informationsbedarfe von Stakeholdern der KMU - DRSC/RNE-Pilotgruppe
9. August 2023

Zugehörige Veranstaltungen

  • 20. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 12.09.2023
  • 20. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 12.09.2023

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Haggenmüller, Sascha/ Werling , Wolf-Heinrich ESG im Beratungssektor: Der Weg zur ESG-Exzellenz KoR, 04/2024, 175 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu weiteren Gesetzesänderungen Überblick über den Entwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes StuB, 07/2024, 241 ff. 2024
Zwirner, Christian/ Boecker, Corinna Einzelfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS IRZ, 04/2024, 149 ff. 2024
von Keitz, Isabel / Borcherding, Nils Die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil II) – Ein Abgleich der künftigen Anforderungen gem. CSRD und ESRS mit der aktuellen Berichtspraxis ausgewählter Unternehmen – Der Betrieb, 15/2024, S. 881 ff. 2024
von Keitz, Isabel / Borcherding, Nils Die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil I) – Ein Abgleich der künftigen Anforderungen gem. CSRD und ESRS mit der aktuellen Berichtspraxis ausgewählter Unternehmen – Der Betrieb, 14/2024, S. 813 ff. 2024