Lagebericht
Der DSR diskutiert anhand eines von der DSR-Arbeitsgruppe „Lagebericht” erarbeiteten ersten Entwurfs:
- die Definitionen zum Standardabschnitt „Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognose- sowie Chancen-/ Risikobericht);
- Anforderungen an den Prognosebericht.
Der DSR fasst die folgenden vorläufigen Beschlüsse:
Die Textstruktur und der Lesefluss sind durch die Aufnahme von Zwischenüberschriften zu verbessern.
Den Anforderungen an den Prognose- und Chancen-/Risikobericht ist eine Zielformulierung voranzustellen.
Zu den Definitionen sind Anpassungen wie folgt vorzunehmen:
○ Prognose – die Anforderung „nachvollziehbar“ ist innerhalb der Definition zu streichen. Der Aspekt ist im Standardtext aufzugreifen.
○ Risikomanagementsystem – es wird hervorgehoben, dass keine Anforderungen an die Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems gestellt werden können, sondern ausschließlich die Berichterstattung über ein bestehendes Risikomanagementsystem zu thematisieren ist. Entsprechend bevorzugt der DSR eine Ausrichtung an der in § 91 AktG enthaltenen Definition. Die Erläuterung (nicht fett gedruckter Abschnitt) ist zu streichen. Dort angesprochene Aspekte sind nicht in Hinblick auf die Ausgestaltung, aber ggf. bezüglich der Berichterstattung in den Standardtext zu übernehmen.
○ Geschäftszyklus – die Zweckmäßigkeit der Definition wird kritisch hinterfragt. Die Definition ist nicht zu übernehmen. Gegebenenfalls ist eine Beschreibung im Standardtext, d.h. im Kontext (= Prognosehorizont) aufzunehmen.
○ Quantifizierung – der DSR schließt sich (vorläufig) dem weiten Begriffsverständnis der AG an, welches sowohl Punkt-, Intervall-, Extremwert- als auch Komparativangaben als quantitativ einordnet. Zu streichen ist allerdings der Verweis auf „Angaben, die aus Zahlen des Abschlusses ableitbar sind“. Stattdessen ist die Transformierbarkeit in Zahlen hervorzuheben. Unterschiedliche Auffassungen bestehen bezüglich der Aufnahme eines verdeutlichenden Beispiels in den Standardabschnitt zu den Definitionen.
Kritisch diskutiert wird weiterhin, ob der Begriff „Prognosebericht“ umfassend genug ist. Alternativ vorgeschlagen wird der Begriff „Zukunftsbericht“. Im Ergebnis der Diskussion ist der Begriff aufgrund seiner breiten Verwendung in Literatur und Praxis beizubehalten. In den Fragenkatalog zum Standardentwurf soll eine entsprechende Frage aufgenommen werden.
Die Inhalte der Textziffer 1 (Form und Inhalt des Berichts zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken) sind in zwei Textziffern zu unterteilen.
Die Textziffer 2 ist stärker am Gesetzeswortlaut (künftige Entwicklung) auszurichten, um den Inhalt nicht ausschließlich auf Prognosen zu beschränken. Ferner wird der Verweis auf die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage als apodiktisch bewertet. Entsprechende Angaben sind nur aufzunehmen, sofern sie bei der Beurteilung der künftigen Entwicklung eine Rolle spielen. Unterschiedliche Formulierungen im gegenwärtigen Standardtext geben Anlass, bei Verweisen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage auf eine konsistente Verwendung zu achten. In Anlehnung an den Gesetzeswortlaut ist einheitlich die Formulierung „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ zu verwenden.
In Teilziffer 4 sind folgende Formulierungen anzupassen:
○ Die Formulierung Wirtschaftwachstum ist durch die Formulierung Wirtschaftentwicklung zu ersetzten.
○ Anstelle des Verweises auf außergewöhnliche Ereignisse ist auf erwartete Sondereinflüsse zu verweisen.
Im Ergebnis der Diskussion zu den Anforderungen an Prognoseannahmen beschließt der DSR, dass
○ im Rahmen der Prognoseberichterstattung getroffene Annahmen zu quantifizieren sind, wenn es den Aussagegehalt des Prognoseberichts deutlich erhöht und eine Quantifizierung möglich ist.
○ die Annahmen im Einklang mit den Annahmen, die dem Konzernabschluss zugrunde liegen, stehen müssen.
○ Annahmen, die auf Prognosen anderer Organisationen beruhen (z.B. von Wirtschaftsforschungsinstituten) als solche kenntlich gemacht werden müssen.
In Zusammenhang mit den Erörterungen zu Prognose- und Konjunkturdaten, die öffentlich verfügbar sind, stellt der DSR fest, dass diese nur dann zu erläutern sind, wenn sie für das Verständnis des unternehmensspezifischen Prognoseberichts von Bedeutung sind. Eine umfassende Berichterstattung über allgemeine Wirtschaftsdaten ohne nennenswerten Unternehmensbezug und damit Informationsnutzen soll damit vermieden werden.
Weiterhin diskutiert der DSR die Vor- und Nachteile der Vorgabe spezifischer Kennzahlen / Kennzahlenkategorien zur Konkretisierung der Inhalte des Prognoseberichts. Im Ergebnis entscheidet er sich gegen spezifische Vorgaben. Statt-dessen soll der management approach Anwendung finden, d.h. in den Lagebericht sind Prognosen zu den wesentlichen, intern verwendeten Steuerungskenngrößen abzugeben. Um sensible interne Daten von der Berichterstattung auszuschließen, ist zusätzlich zu fordern, dass die Steuerungskenngrößen auch im Rahmen der IST-Berichterstattung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. In den Fragenkatalog zum Standardentwurf ist eine entsprechende Frage aufzunehmen.
Zum Prognosehorizont werden folgende Ansichten vertreten:
○ Gemäß Alternative 1, soll der Prognosehorizont grundsätzlich ein Jahr umfassen. Wenn im Rahmen der sonstigen externen Berichterstattung (z.B. im Rahmen von Analystenkonferenzen) Prognosen für einen längeren Zeitraum abgegeben werden, sind diese auch in den Lagebericht einzubeziehen.
○ Alternative 2 fordert über Alternative 1 hinaus weitere Angaben, wenn für das darauffolgende zweite Prognosejahr absehbare Sondereinflüsse vorliegen.
Nach der vorläufigen Meinungsbildung spricht sich die Mehrheit des DSR für Alternative 2 aus. Es ist eine entsprechende Frage in den Fragenkatalog zum Standardentwurf aufzunehmen; beide Ansichten sind darzustellen.
Die Diskussion wird in der nächsten, 151. DSR-Sitzung fortgesetzt.