DRSC DRS 22 Konzerneigenkapital

Aktueller Stand

In der 22. Öffentlichen Sitzung am 25. September 2015 hat das DRSC den DRS 22 Konzerneigenkapital verabschiedet. DRS 22 ist erstmals zu beachten für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis wird außer Kraft gesetzt; er ist letztmals anzuwenden auf das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr.

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23. Februar 2016 ist DRS 22 Konzerneigenkapital durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Zielsetzung

Der Konzerneigenkapitalspiegel ist gemäß § 297 Abs. 1 HGB ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Da das Gesetz die inhaltliche Ausgestaltung des Konzerneigenkapitalspiegels nicht regelt, wurden in DRS 22 Regeln zur systematischen Darstellung der Zusammensetzung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals in einem Konzerneigenkapitalspiegel formuliert. Ferner werden im Standard ausgewählte Bilanzierungsfragen mit Auswirkung auf die Darstellung des Konzerneigenkapitals adressiert, um die einheitliche Anwendung der konzernspezifischen Vorschriften zum Konzerneigenkapital sowie der gesetzlichen Vorschriften zum Eigenkapital, die nach § 298 Abs. 1 HGB im Konzernabschluss entsprechend anzuwenden sind, sicherzustellen.

Inhalt

DRS 22 regelt die Darstellung der Zusammensetzung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Konzerneigenkapitalspiegel gemäß § 297 Abs. 1 HGB. Ferner werden im Standard ausgewählte, gesetzlich ungeregelte oder auslegungsbedürftige Themenbereiche adressiert, die Auswirkungen auf die Darstellung des Konzerneigenkapitals haben, um die einheitliche Anwendung der konzernspezifischen Vorschriften zum Konzerneigenkapital sowie der gesetzlichen Vorschriften zum Eigenkapital, die nach § 298 Abs. 1 HGB im Konzernabschluss entsprechend anzuwenden sind, sicherzustellen. Dies betrifft etwa die bilanzielle Behandlung eigener Anteile und die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen (Auslegungsfragen des § 272 Abs. 1a, 1b und Abs. 4 HGB), die Darstellung von Korrekturen der vorläufigen Erstkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie Besonderheiten der Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals bei Muttergesellschaften in Form einer Personenhandelsgesellschaft. Dabei stehen im Standard die Fragen des Ausweises des Konzerneigenkapitals im Vordergrund.

Hinsichtlich der Bilanzierung eigener Anteile werden im Standard vor allem Fragen der Rücklagenverrechnung beim Erwerb und bei der Veräußerung eigener Anteile behandelt. Dabei wird die Besonderheit des Konzernabschlusses im Vergleich zum Jahresabschluss, nämlich die fehlende Ausschüttungsbemessungsfunktion, berücksichtigt. Von den im Standard enthaltenen Regelungen zum Ausweis des Konzerneigenkapitals bei Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB ist insbesondere die Frage der Darstellung der Ergebnisse des Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Konzernabschluss einer Personenhandelsgesellschaft von Bedeutung.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
E-DRS 31
12.05.2015
E-DRS 29
19.02.2014

Zugehörige Veranstaltungen

  • 24. Sitzung HGB-FA und 22. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 25.09.2015
  • 24. Sitzung HGB-FA und 22. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 25.09.2015
  • 23. Sitzung HGB-FA
  • 18.06.2015
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  • 21. Sitzung HGB-FA
  • 02.02.2015
  • 21. Sitzung HGB-FA
  • 02.02.2015
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital

    Der HGB-FA diskutiert die überarbeitete Version des E-DRS 29 und nimmt letzte Änderungen am Wortlaut vor. Der Standardtext sowie dessen Anlagen und die Begründung sollen im Umlaufverfahren verabschiedet werden. Der ÜE-DRS 29 soll zeitlich mit dem Entwurf zur Überarbeitung des DRS 4 zur Kommentierung veröffentlicht werden.

  • 20. Sitzung HGB-FA
  • 01.12.2014
  • 20. Sitzung HGB-FA
  • 01.12.2014
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital

    Der HGB-FA diskutiert den überarbeiteten Entwurf des E-DRS 29 Konzerneigenkapital. Der Entwurf fokussiert stärker als der E-DRS 29 auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt.

    Angesichts der neuen Themen, die in den überarbeiteten Entwurf aufgenommen wurden, sowie einiger materieller Änderungen zu E-DRS 29 beschließt der FA, den überarbeiteten Standardentwurf erneut zur Kommentierung zu stellen. Da im künftigen DRS Konzerneigenkapital einige Darstellungsfragen behandelt werden, deren bilanzielle Abbildung im neuen DRS Kapitalkonsolidierung geregelt sein sollte, wird angestrebt, die Entwürfe der beiden Standards zeitgleich zu finalisieren. Es ist geplant, die Entwürfe im ersten Halbjahr 2015 zu veröffentlichen.

  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital (Forts.)

    • n/a
  • 19. Sitzung HGB-FA
  • 28.10.2014
  • 19. Sitzung HGB-FA
  • 28.10.2014
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital

    Der HGB-FA schließt die Diskussion der Stellungnahmen zum E-DRS 29 Konzerneigenkapital ab. In der Sitzung werden insbesondere die Vorschriften betreffend der Anhangangaben sowie der Struktur der Konzerneigenkapitalspiegel erörtert. Die erste Diskussion des überarbeiteten Standardentwurfs soll in der nächsten Fachausschusssitzung erfolgen.

  • 18. Sitzung HGB-FA
  • 15.09.2014
  • 18. Sitzung HGB-FA
  • 15.09.2014
  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital

    Der HGB-FA setzt die Diskussion der in den Stellungnahmen, Fachbeiträgen sowie in der öffentlichen Diskussion geäußerten Anmerkungen und Empfehlungen zu E-DRS 29 Konzerneigenkapital fort. Schwerpunktmäßig werden die Fragen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft erörtert. Die Diskussion soll in einer der nächsten Sitzungen des HGB-FA fortgesetzt werden.

  • 17. Sitzung HGB-FA
  • 25.06.2014
  • 17. Sitzung HGB-FA
  • 25.06.2014
  • Öffentliche Diskussion – 26. Mai 2014
  • 26.05.2014
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  • 26.05.2014
  • 14. Sitzung HGB-FA
  • 02.12.2013
  • 14. Sitzung HGB-FA
  • 02.12.2013
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel

    Der HGB-FA setzt die Überarbeitung des DRS 7 fort. Der Entwurf des Standardtextes und der Begründung werden diskutiert sowie die Fragen für den öffentlichen Konsultationsprozess besprochen. Der FA beschließt, den Entwurf des neuen Standards im Umlaufverfahren zu finalisieren.

  • 13. Sitzung HGB-FA
  • 07.11.2013
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  • 12. Sitzung HGB-FA
  • 27.09.2013
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  • 11. Sitzung HGB-FA
  • 10.07.2013
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  • 10. Sitzung HGB-FA
  • 23.05.2013
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  • 9. Sitzung HGB-FA
  • 11.04.2013
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  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel

    Der HGB-FA setzt die Erörterungen zur Überarbeitung des DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis fort. Es werden die einzelnen Kategorien des Eigenkapitals, differenziert nach Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, diskutiert und dabei Themenbereiche identifiziert, die ungeklärt oder schwer operationalisierbar sind. Als Ergebnis der Diskussion hält der FA fest, dass eine technische Darstellung des Eigenkapitalspiegels alleine nicht ausreichen wird. Themengebiete, bei denen Erläuterungsbedarf besteht, sollen im künftigen Standard klargestellt werden.

  • 5. Sitzung HGB-FA und 19. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 13.09.2012
  • 5. Sitzung HGB-FA und 19. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 13.09.2012
  • Überarbeitung DRS - DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis

    Im Zuge der Überarbeitung des DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis erörtern die Mitglieder des HGB-FA zunächst die Zielsetzung des Standards und dessen Geltungsbereich. Ferner werden die einzelnen Positionen diskutiert, die potenziell in den Eigenkapitalspiegel aufzunehmen wären.

    Besprochen werden insbesondere die in dem Schema des Eigenkapitalspiegels abzubildenden Bestandspositionen und deren Bewegungen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Lüdenbach, Norbert Konsolidierung von Anteilen am herrschenden Unternehmen bei Existenz eines Minderheitsgesellschafters Praxisfall StuB, 13/2023, S. 545 2023
Müller, Stefan/ Reinke, Jens Veräußerung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22 Verdeutlicht am Beispiel der Veräußerung von Anteilen am Mutterunternehmen StuB, 11/2019, S. 432 ff. 2019
Müller, Stefan/ Reinke, Jens Erwerb von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22 Verdeutlicht am Beispiel des Erwerbs von Anteilen am Mutterunternehmen StuB, 05/2019, S. 198 ff. 2019
Riepolt, Johannes E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.2 Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes StuB, 15/2018, S. 540 ff. 2018
Lüdenbach, Norbert Konzernbilanz bei Aufstellung der Einzelbilanz nach Ergebnisverwendung Praxisfälle StuB, 18/2017, S. 715 2017