DRSC ARUG II / DRÄS 9 (DRS 17, DRS 20)
Aktueller Stand
Mit der Umsetzung der geänderten Aktionärsrechte-Richtlinie in deutsches Recht durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-RL (ARUG II) ist eine Anpassung des DRS 17 und des DRS 20 an die sich ändernden Transparenzregeln unmittelbar notwendig. Der Änderungsstandard DRÄS 9 wurde im Oktober 2019 durch die DRSC-Fachausschüsse verabschiedet.
Der Referentenentwurf des ARUG II war im Oktober 2018 durch das BMJV zur Konsultation gestellt worden. Das DRSC hat seine Stellungnahme dazu am 6. Dezember 2018 abgegeben. Der Regierungsentwurf wurde am 20. März 2019 veröffentlicht.
Zielsetzung
Ziel des Projekts war, DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder an die geänderte Rechtslage anzupassen. Da mit dem ARUG II die die Spezialvorschriften für börsennotierte Aktiengesellschaften von § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB in das Aktiengesetz überführt wurden, war eine Streichung der entsprechenden Konkretisierungen notwendig.
Ferner wird durch das ARUG II die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung um einen Verweis auf die Webseite des Unternehmens erweitert, auf der unter Anderem der Vergütungsbericht öffentlich zugänglich gemacht wird.