EFRAG DP „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“

Aktueller Stand

EFRAG veröffentlichte am 27. August das Diskussionspapier „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“(DP). Es erörtert mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte. Die Diskussionsbeiträge sollen EFRAG und IASB bei der Prüfung aktueller und künftiger Vorschläge zur Berichterstattung über immaterielle Werte unterstützen. EFRAG bittet um Rückmeldungen zum DP bis zum 30. Juni 2022.

Hintergrund

Die Konsultation zu EFRAG’s Forschungsagenda im Jahr 2018 wies der Befassung mit einer verbesserten Berichterstattung über immaterielle Werte eine hohe Gewichtung zu. Bekanntlich spielen selbst geschaffene immaterielle Werte eine wichtige Rolle für die Leistung eines Unternehmens, die sich in den Unternehmensabschlüssen nicht angemessen widergespiegelt. Diskrepanzen zwischen der Bilanzierung von erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten geben Anlass zur Diskussion über die aktuelle Berichterstattungspraxis.

Inhalt

Das DP stellt drei verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Informationen über immaterielle Werte sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile dar. Konkret diskutierten werden:

  • ein über IAS 38 hinausgehender Ansatz (einschließlich Bewertung) von immateriellen Werten in den primären Abschlussbestandteilen (Kapitel 3),
  • Angabepflichten zu spezifischen immateriellen Werten im Anhang oder im Lagebericht (Kapitel 4),
  • Informationen zu Aufwendungen, die sich auf die künftige Unternehmensleistung auswirken, sowie Informationen zu Risiko-und Chancenfaktoren im Anhang oder im Lagebericht (Kapitel 5).

Die Ansätze sind nicht zwingend substitutiv zu sehen, d.h. ihre Umsetzung kann auch komplementär erfolgen.

Das DP konzentriert sich auf Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung. Hierbei geht das Verständnis immaterieller Werte allerdings über die in der Finanzberichterstattung bestehende Definition von Vermögenswerten hinaus und umfasst auch immaterielle Komponenten eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht von einem Unternehmen kontrolliert werden. Insofern spricht das DP von Intangibles (immateriellen Werten) und nicht von Intangible Assets (immateriellen Vermögenswerten).

Verhältnis zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Chiara Del Prete, EFRAG TEG-Vorsitzende, betont in ihrer Presse-Erklärung zum DP, dass die die künftige Berichterstattung über immaterielle Werte und Wertschöpfung einen Schlüsselbereich für die Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt. Gleichwohl werden nachhaltigkeitsbezogene Informationen über immaterielle Werte im DP nur insofern berücksichtigt, als Sie für die primären Nutzer von Finanzberichten entscheidungsnützlich sind und als „pre-financial“ angesehen werden können (sog. outside-in-Perspektive bzw. finanzielle Wesentlichkeit). Die Verknüpfung mit der er sog. inside-out-Perspektive (auswirkungsbezogene Wesentlichkeit) möchte EFRAG in künftigen Diskussionen behandeln.

 

Aktivitäten des DRSC

Das DRSC plant, eine Stellungnahme zum DP abzugeben.

In Q1/2022 ist ferner eine Öffentliche Diskussion zum DP geplant. Diese soll über das DP hinaus auch weitere aktuelle Standardsetzungsinitiativen – insb. die künftigen CSRD-Vorgaben sowie das sich abzeichnende IASB Forschungsprojekt zu immateriellen Werten – thematisieren.

Zur eingehenden Erörterung einer verbesserten Abbildung immaterieller Werte sowohl im Kontext der Finanz- als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde die erste integrierte Arbeitsgruppe des DRSC einberufen.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
DP „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“
27/08/2021

Zugehörige Veranstaltungen

  • 7. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 23.06.2022
  • 7. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 23.06.2022
  • EFRAG DP Better Information on Intangibles

    Der FA FB finalisierte seine Stellungnahme zum DP. Erörterungen zum Fragenkatalog des DP waren bereits Gegenstand der vierten, fünften und sechsten Sitzung des FA FB am 18. März, 29. April und 13. Mai 2022. Schwerpunkt der Erörterungen auf der aktuellen Sitzung bildeten die Inhalte des Anschreibens. Der FA FB beschloss, im Anschreiben die Notwendigkeit einer kohärenten, konsistenten und integrierten Berichterstattung über immaterielle Werte explizit hervorzuheben. Eine Verknüpfung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde als äußerst wichtig herausgestellt. Der FA FB beschloss darüber hinaus die Forderung, weitere Aktivitäten des EFRAG-Projekts mit den finalen CSRD-Bestimmungen und künftigen ESRS sowie den Aktivitäten von IASB und ISSB abzustimmen, in das Anschreiben aufzunehmen. Hiermit einher geht der Appell, divergierende Anforderungen zu vermeiden.

    Weitere Befassungen mit der Berichterstattung über immaterielle Werte zeichnen sich mit Blick auf die CSRD, die Überarbeitung des Practice Statement „Management Commentary“, das künftige Forschungsprojekt des IASB zu immateriellen Vermögenswerten und insb. auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab.

  • 6. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.05.2022
  • 6. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.05.2022
  • 5. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 28.04.2022
  • 5. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 28.04.2022
  • EFRAG DP Better Information on Intangibles

    Der FA wurde über den aktuellen Planungstand zur Öffentlichen Diskussion informiert. Sie findet am 4. Mai 2022 statt und trägt den Titel „Die Abbildung immaterieller Werte – Die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts“.

    Anschießend erhielt der FA ein Update zum aktuellen Stand der CSRD-Beratungen. Verwiesen wurde insbesondere auf die Änderungen im Ratstext und die dort enthaltene Verschiebung der Vorgaben zur Berichterstattung über immaterielle Werte von Art. 19a „Nachhaltigkeitsbericht“ in Art. 19 „Inhalt des Lageberichts“.

    Im Folgenden setzte der FA seine Erörterungen zum DP fort. Intensiv erörterte er eine verbesserte Berichterstattung über immaterielle Werte durch geänderte Ansatz- und Bewertungskriterien in IAS 38. Im Ergebnis sprach sich der FA für ein Festhalten an den bestehenden IFRS-Grundsätzen im Framework und IAS 38 aus. D.h., Asset-Definition und Ansatzkriterien bilden die Voraussetzungen für eine Aktivierung. Neben der Relevanz muss auch das Kriterium der glaubwürdigen Darstellung erfüllt werden. Damit spricht sich der FA für den Ansatz „conditional recognition“ in der Variante a) „Expensed in profit and loss until the condition is met“ aus. Das heißt, nur eine Teilmenge von immateriellen Vermögenswerten und (assets) qualifiziert sich für eine Berücksichtigung in Bilanz und GuV. Gleichwohl sah der FA Verbesserungspotential im Hinblick auf die in IAS 38 enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten. Nach Ansicht des FA passen die bestehenden Kriterien in IAS 38 hier eher zu linearen Prozessen mit bestimmbaren Meilensteinen und weniger zu modernen Forschungs- und Entwicklungsprozessen, wie z.B. zur agilen Softwareentwicklung.

    In Bezug auf mögliche Wertansätze stellte der FA fest, dass im Hinblick auf IFRS 3 das Ablehnen einer Ansatzbewertung zum fair value schwer zu begründen ist. Allerdings dient der Fair-Value-Ansatz in IFRS zur Ermittlung nicht vorliegender Einzelanschaffungskosten (deemed costs). Eine Bewertung zu Anschaffungskosten steht nach Ansicht einzelner FA-Mitglieder eher im Einklang mit einer „richtigen“ Performance-Ermittlung (Stichwort: dynamische Bilanztheorie) und wird z.T. als verlässlicher empfunden. Im Hinblick auf das revaluation model wurde festgestellt, dass dieses im Nachhinein zur Aktivierung von vorangegangenen Forschungsaufwendungen führen kann. Dies steht im Konflikt zu dem vom FA präferierten Ansatz „conditional recognition“ in der Variante a) „Expensed in profit and loss until the condition is meet“.

    Ein weiterer Ansatz im DP sieht eine verbesserte Berichterstattung über immaterielle Werte durch mehr Informationen im Anhang und Lagebericht vor. Der FA bestätigte die Nachfrage nach Aussagen zum business model und dessen Werttreibern und betont insb. die Relevanz einer Beschreibung des Zusammenhangs zwischen Werttreibern und der Wertschöpfung des Unternehmens.

    Beim dritten Ansatz des DP zu zukunftsbezogen Ausgaben im Sinne von Investitionen wurde der Aussagehalt derartiger Angaben kritisch diskutiert. Da z.B. der Umfang von Marketingausgaben nichts über die Effektivität der damit verbundenen Maßnahmen aussagt, sind nach Ansicht des FA kontextbezogene KPIs (hier z.B. die Interaktionsrate) notwendig. Die Generierung von Angaben gemäß der im DP auf S. 55 enthalten Matrix zur detaillierten Aufgliederung der verbuchten Aufwendungen ist nach Aussagen der Ersteller nicht trivial. Eine ähnliche Aufgliederung wurde im FA bereits im Kontext des Projektes „Financial Statement Presentation“ kritisch erörtert. Der Informationsnutzen des von Analysten präferierten Ansatzes ist klarer herauszuarbeiten. Die weiterhin vorgeschlagene Offenlegung von Chancen und Risiken mit Einfluss auf wesentliche immaterielle Werttreiber sollten primär qualitativ erfolgen, da eine Quantifizierung über den allgemeinen Status quo der bestehenden Risikoberichterstattung hinausgeht und regelmäßig nicht hinreichend robust ist.

    Ablehnend stand der FA dem im DP vorgeschlagen Ausweisprinzip – Offenlegung im Anhang, wenn ein immaterieller Vermögenswert (asset) vorliegt, andernfalls im Lagebericht – gegenüber. Wie bereits in der Kommentierung zum IASB DP 2020/1 „Business Combination“ wird die Auffassung vertreten, dass der Ausweisort in Abhängigkeit von der Natur der jeweiligen Information und der Funktion von Anhang und Geschäftsbericht zu bestimmen ist.

  • 4. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 18.03.2022
  • 4. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 18.03.2022
  • EFRAG DP Better Information on Intangibles

    Der FA FB hat erstmals das EFRAG-Diskussionspapier erörtert. Zu diesem Zwecke wurde er zunächst über die Inhalte und Fragen des Papiers informiert. Des Weiteren wurde darüber berichtet, dass die DRSC-AG „Immaterielle Werte“ das DP bereits erörtert hat, und, welche ersten Erkenntnisse dabei gewonnen wurden.

    Eingangs wurde klargestellt, dass EFRAG das DP erarbeitet hat, ehe die Arbeiten der PTF-ESRS zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen wurden, und daher das DP primär einen bilanziellen bzw. rechnungslegungsbezogenen Fokus hat. Dies ist – angesichts der Überschneidungen zwischen den beiden Berichtsthemenfeldern – bei der Würdigung der Ideen im DP zu berücksichtigen.

    Als erster Aspekt wurde die Erfassung und Bewertung immaterieller Werte (IW) thematisiert. Es wurde geäußert, dass die bisherige Idee einer Erfassung und Bewertung eher auf den sachgerechten Erstansatz insb. für selbstgeschaffene IW abstellt. Insofern gibt es Vergleichbarkeitsprobleme, wenn derartige Werte sich fortentwickeln.

    Dazu wurde erstens angemerkt, dass das Kernproblem hierbei in der Unterscheidung und Abweichung zwischen Buchwert und Marktwert und dem diesbezüglichen (potenziellen) Lückenschluss besteht. Zu entscheiden wäre, ob ein geänderter Ansatz (inkl. sachgerechter Bewertung) oder zusätzliche Angaben als Lösung präferiert wird.

    Zweitens wurde angemerkt, dass vor allen Überlegungen zu klären ist, welche IW (d.h. welcher Anwendungsbereich) überhaupt betrachtet werden sollen. Hierzu wurde ergänzt, dass in der bisherigen Diskussion durch die AG nicht von einer fundamentalen Über- oder Neuerarbeitung der bisherigen IAS 38-Prinzipien ausgegangen wurde. Insofern bleibt der Fokus implizit auf dem Anwendungsbereich von IAS 38.

    Als zweiter Aspekt wurde die Frage thematisiert, ob – über Entwicklungskosten hinausgehend – zusätzliche Buchwertbestandteile für IW aktivierungsfähig werden sollen, was potenziell auch zum Ansatz zusätzlicher IW führt. Dazu wurde berichtet, dass die bisherige Diskussion (in der AG) eine Präferenz für den Status Quo von IAS 38 erkennen ließ und eine verbesserte Transparenz eher durch zusätzliche Angaben – also außerhalb des Bilanzansatzes – angestrebt werden sollte.

    Diesbezüglich wurden als erstes Forschungskosten angesprochen. Dazu wurde geäußert, dass bei Forschungskosten (die derzeit nicht aktivierbar sind) zu unterscheiden wäre, ob ein Projekt erfolgreich ist – also zu späteren Erträgen führt, denen die Forschungskosten gegenüberstünden – oder nicht. Davon abhängig sind ggf. unterschiedliche Ideen denkbar, wann Kosten ergebniswirksam sein sollen oder dürfen. Konkret wäre dann zu debattieren, wie derartige Kosten bei ihrer Entstehung erfasst (Aufwand vs. Aktivierung) und ob/wie diese später nach der Forschungsphase ggf. „recycelt“ werden sollten.

    Weitere Detailüberlegungen im FA hierzu führten umgehend zur – ewig neuen, und als unbeantwortet empfundenen – Folgefrage, welchen Zweck das OCI und folglich ein Ausweis im OCI erfüllt.

    Als dritter Aspekt wurde diskutiert, ob und warum eine potenzielle Fair-Value-Bewertung als (am ehesten) sachgerechter Bilanzansatz gelten könnte und welche Detailfragen – insb. zur Fair-Value-Ermittlung und dessen Fortschreibung – sich dann stellen. Insofern kann die Beurteilung einer Fair-Value-Bewertung i.S.e. Bewertungsansatzes nicht ohne tiefgehende Überlegungen zur konkreten Fair-Value-Ermittlung i.S.e. Bewertungsmethode erfolgen. Daraus wurde gefolgert, dass zwar naheliegend scheint, für IW die Fair-Value-Bewertung vorzuschlagen, jedoch diese nicht trivial und daher weniger naheliegend ist.

  • 107. Sitzung IFRS-FA
  • 28.10.2021
  • 107. Sitzung IFRS-FA
  • 28.10.2021
  • EFRAG DP Better Information on Intangibles

    Gegenstand des Tagesordnungspunktes bildete das am 27. August 2021 veröffentlichte EFRAG- Diskussionspapier „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“ Der IFRS-FA befasste sich erstmals mit den Inhalten des Diskussionspapiers und erörterte die drei im Diskussionspapier dargestellten Ansätze zu einer verbesserten Unternehmensberichterstattung über immaterielle Werte: Ansatz und Bewertung in den primären Abschlussbestandteilen, Angaben zu spezifischen immateriellen Vermögenswerten sowie Informationen über zukunftsorientierte Aufwendungen und Risiko-/Chancenfaktoren im Anhang oder Lagebericht.

    Im Ergebnis der Erstbefassung befürwortete der IFRS-FA die Abgabe einer DRSC-Stellungnahme, dessen Federführung der künftige FA „Finanzberichterstattung“ übernehmen soll. Der neue FA „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ soll über den Meinungsbildungsstand fortlaufend informiert und bei Bedarf in die Diskussion einbezogen werden.

    Weiterhin beschloss der IFRS-FA die Durchführung einer öffentlichen Diskussion im 1. Quartal 2022. Diese soll über das Diskussionspapier hinaus auch weitere aktuelle Standardsetzungsinitiativen – insb. die CSRD-Vorgaben (einschließlich ggf. weiterführender Arbeiten der EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) sowie das sich abzeichnende IASB Forschungsprojekt zu immateriellen Werten – thematisieren.

    Die DRSC-AG wurde vom IFRS-FA gebeten, einen Stellungnahmeentwurf zu erarbeiten und die erweiterte Berichterstattung zu immateriellen Werten im Hinblick auf deren Informationsmehrwert für die Adressaten – zunächst aus Finanzmarktsicht – eingehender zu betrachten. Die weitere Befassung im FA soll nach Vorliegen der Arbeitsergebnisse der AG Anfang des kommenden Jahres erfolgen.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Ludewig, Max /Behrendt-Geisler, Anneke / Hofmann-Stölting, Christina Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte in Krisenzeiten Eine empirische Untersuchung der Bilanzierungspraxis selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte nach IFRS von deutschen börsennotierten Unternehmen in den Jahren 2018-2021 KoR, 02/2024 , S. 71 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Bilanzierung im Metaverse beim Plattformbetreiber PiR, 12/2023, S. 394 ff, 2023
Haaker, Andreas / Schaden, Stefan Gangbare Alternativen zur Anpassung des IAS 38? Pro & Contra PiR, 11/2021, S. 368 f. 2021
Haaker, Andreas/Schaden, Stefan Naturkapitalinvestitionen als immaterielle Vermögenswerte? Pro & Contra PiR, 10/2023, S. 337 f. 2023
Tettenborn, Martin/ Widmann, Markus Zur Beurteilung des Kriteriums des künftigen wirtschaftlichen Nutzens als Voraussetzung für den Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte IRZ, 07-08/2023, S. 323 ff. 2023