EFRAG DP „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“
Aktueller Stand
EFRAG veröffentlichte am 27. August das Diskussionspapier „Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“(DP). Es erörtert mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte. Die Diskussionsbeiträge sollen EFRAG und IASB bei der Prüfung aktueller und künftiger Vorschläge zur Berichterstattung über immaterielle Werte unterstützen. EFRAG bittet um Rückmeldungen zum DP bis zum 30. Juni 2022.
Hintergrund
Die Konsultation zu EFRAG’s Forschungsagenda im Jahr 2018 wies der Befassung mit einer verbesserten Berichterstattung über immaterielle Werte eine hohe Gewichtung zu. Bekanntlich spielen selbst geschaffene immaterielle Werte eine wichtige Rolle für die Leistung eines Unternehmens, die sich in den Unternehmensabschlüssen nicht angemessen widergespiegelt. Diskrepanzen zwischen der Bilanzierung von erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten geben Anlass zur Diskussion über die aktuelle Berichterstattungspraxis.
Inhalt
Das DP stellt drei verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Informationen über immaterielle Werte sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile dar. Konkret diskutierten werden:
- ein über IAS 38 hinausgehender Ansatz (einschließlich Bewertung) von immateriellen Werten in den primären Abschlussbestandteilen (Kapitel 3),
- Angabepflichten zu spezifischen immateriellen Werten im Anhang oder im Lagebericht (Kapitel 4),
- Informationen zu Aufwendungen, die sich auf die künftige Unternehmensleistung auswirken, sowie Informationen zu Risiko-und Chancenfaktoren im Anhang oder im Lagebericht (Kapitel 5).
Die Ansätze sind nicht zwingend substitutiv zu sehen, d.h. ihre Umsetzung kann auch komplementär erfolgen.
Das DP konzentriert sich auf Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung. Hierbei geht das Verständnis immaterieller Werte allerdings über die in der Finanzberichterstattung bestehende Definition von Vermögenswerten hinaus und umfasst auch immaterielle Komponenten eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht von einem Unternehmen kontrolliert werden. Insofern spricht das DP von Intangibles (immateriellen Werten) und nicht von Intangible Assets (immateriellen Vermögenswerten).
Verhältnis zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Chiara Del Prete, EFRAG TEG-Vorsitzende, betont in ihrer Presse-Erklärung zum DP, dass die die künftige Berichterstattung über immaterielle Werte und Wertschöpfung einen Schlüsselbereich für die Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt. Gleichwohl werden nachhaltigkeitsbezogene Informationen über immaterielle Werte im DP nur insofern berücksichtigt, als Sie für die primären Nutzer von Finanzberichten entscheidungsnützlich sind und als „pre-financial“ angesehen werden können (sog. outside-in-Perspektive bzw. finanzielle Wesentlichkeit). Die Verknüpfung mit der er sog. inside-out-Perspektive (auswirkungsbezogene Wesentlichkeit) möchte EFRAG in künftigen Diskussionen behandeln.
Aktivitäten des DRSC
Das DRSC plant, eine Stellungnahme zum DP abzugeben.
In Q1/2022 ist ferner eine Öffentliche Diskussion zum DP geplant. Diese soll über das DP hinaus auch weitere aktuelle Standardsetzungsinitiativen – insb. die künftigen CSRD-Vorgaben sowie das sich abzeichnende IASB Forschungsprojekt zu immateriellen Werten – thematisieren.
Zur eingehenden Erörterung einer verbesserten Abbildung immaterieller Werte sowohl im Kontext der Finanz- als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde die erste integrierte Arbeitsgruppe des DRSC einberufen.