IASB Deferred Tax Related to Assets and Liabilities Arising from a Single Transaction (Amendments to IAS 12)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 7. Mai 2021 gezielte Änderungen an IAS 12 Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction veröffentlicht, um zu spezifizieren, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen bilanzieren sollen.
Zielsetzung und Hintergrund
Im Oktober 2018 beschloss der IASB, Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern vorzuschlagen, die die Ausnahme von der Erfassung von latenten Steuern in den Paragraphen 15 und 24 (sog. initial recognition exemption) einschränken würden, so dass diese Ausnahme nicht für Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz eines Leasingverhältnisses sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen, welche zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern in gleicher Höhe führen.
Bei einigen Transaktionen werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst, denen jeweils kein Steuerwert gegenübersteht. Dies ist z.B. bei Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 der Fall. Der Leasingnehmer aktiviert zu Beginn eines Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht (right-of-use asset) und passiviert in selber Höhe eine Leasingverbindlichkeit. Beides wird erfolgsneutral erfasst. Sofern in der Steuerbilanz das entsprechende Leasingverhältnis nicht abgebildet wird (off-balance-Bilanzierung) und die Aufwendungen erst bei vertraglichen Auszahlungen gewinnmindernd berücksichtigt werden (Abflussprinzip, cash basis), sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Erstanwendungsausnahme (initial recognition exemption) gemäß IAS 12.15(b) und 12.24 erfüllt. Folglich sind bei erstmaliger Erfassung des Leasingverhältnisses sowie in der Folgezeit keine latenten Steuern auf das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit zu bilden. Dies führt zum einen zu einer Verzerrung der Konzernsteuerquote in den Folgeperioden und steht zum anderen der in IAS 12.22(c) festgehaltenen Zielsetzung der Erstanwendungsausnahme entgegen.
Die Änderungen stellen klar, dass die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen, die zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern in gleicher Höhe führen. Auf solche Transaktionen sind latente Steuern anzusetzen.
Der Standardentwurf ED/2019/5 Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (Proposed amendments to IAS 12) wurde am 17. Juli 2019 veröffentlicht. Das DRSC hat am 25. Oktober 2019 seine Stellungnahmen zum Entwurf an den IASB und an EFRAG übermittelt.