BMJV CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Aktueller Stand
Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde am 18. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19. April 2017 in Kraft.
Zielsetzung und Inhalt
Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzs werden die Regelungsinhalte der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht überführt. Die CSR-Richtlinie trat am 6. Dezember 2014 in Kraft und ergänzt die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) um Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung.
Zentrale Regelungsinhalte des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzsetzes sind die Erweiterung der (Konzern-)Lageberichte um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung und die Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zum Diversitätskonzept. Weiterhin werden die Paragrafen zum Lagebericht (§ 289 HGB) und Konzernlagebericht (§ 315 HGB) neu strukturiert. Die Regelungen des Gesetzes sind im Wesentlichen auf (Konzern-)Lageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen), deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, müssen den (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung ergänzen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offengelegt werden. Ferner müssen große börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, deren Wertpapiere am organisierten Markt und deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ihre Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zu ihrem Diversitätskonzept erweitern.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz strebte mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzunggesetz eine 1:1 Umsetzung der CSR-Richtlinie an. Dies wurde sowohl im Konzeptpapier zur Umsetzung (am 27. April 2015 veröffentlicht) als auch im Referentenentwurf (am 11. März 2016 veröffentlicht) und Regierungsentwurf (am 21. September 2016 veröffentlicht) betont.