Dem IFRS-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum ED/2012/7 vorgelegt. Die Vorschläge des IASB wurden in der 12. Sitzung des IFRS-FA diskutiert und gewürdigt. Die vorläufigen Einschätzungen des IFRS-FA wurden im Februar 2013 in einer Öffentlichen Diskussion des Themas vorgestellt und von den Teilnehmern jeweils unterstützt. Der IFRS-FA entscheidet sich, in der Stellungnahme auf Klarstellungsbedarf für einen weiteren Sachverhalt hinzuweisen und die Stellungnahme im Umlaufverfahren zeitnah zu finalisieren.
Dem IFRS-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zu ED/2012/3 vorgelegt. Diese wurde auf Basis der Erörterungen in der 12. Sitzung des IFRS-FA erstellt. Aus der zwischenzeitlich durchgeführten Öffentlichen Diskussion des Themas, in welcher die vorläufigen Einschätzungen des IFRS-FA vorgestellt und durch das Publikum unterstützt wurden, ergibt sich kein Änderungs- oder Ergänzungsbedarf. Somit wird die Stellungnahme ohne Änderungen finalisiert.
Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist die Diskussion des am 22. November 2012 vom IASB veröffentlichten ED/2012/3 Equity Method: Share of Other Net Asset Changes (Proposed amendments to IAS 28) zur Vorbereitung einer Stellungnahme. Aus der Diskussion verschiedener Sichtweisen zu den vorgeschlagenen Änderungen ergibt sich eine Tendenz des FA, die vorgeschlagenen Regelungen des IASB zu unterstützen. Die finale Stellungnahme wird nach der anstehenden Öffentlichen Diskussion des Exposure Draft, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Einschätzungen aus der Praxis, erstellt.
Der FA erörtert die Fragestellungen des am 13. Dezember 2012 durch den vom IASB veröffentlichten Änderungsentwurfs ED/2012/7 Acquisition of an Interest in a Joint Operation (Proposed amendments to IFRS 11) zur Vorbereitung einer Stellungnahme. Die vorgeschlagenen Änderungen werden durch den FA grundsätzlich befürwortet. Die finale Stellungnahme wird unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ergebnisse der anstehenden Öffentlichen Diskussion des Exposure Draft erstellt.
Um auf eine inhaltliche Verbesserung von IFRS 10 und IFRS 11 hinzuwirken, wurde durch das DRSC eine Fallsammlung von in der Praxis auftretenden offenen Fragestellungen bzw. Problemfeldern aus der Anwendung dieser Standards initiiert. In dieser Sitzung erörtert der IFRS-FA die erhaltenen Zulieferungen von offenen Fragestellungen bzw. Problemfeldern. Dabei wird einerseits eine gemeinsame Würdigung des jeweiligen Sachverhalts erarbeitet und andererseits gleichzeitig die Frage beantwortet, ob der jeweilige Sachverhalt tatsächlich nicht oder nicht zweifelsfrei durch die Standards IFRS 10 bzw. IFRS 11 geregelt wird.
Für die weitere Befassung werden dabei insbesondere die Themenfelder der relevanten Tätigkeiten bei Zweckgesellschaften sowie des Einflusses der tatsächlichen Höhe von variablen Rückflüssen auf die Konsolidierungsentscheidung identifiziert. Es wird angestrebt, in der 11. Sitzung des IFRS-FA einen Conference Call mit Mitarbeitern des IASB abzuhalten, in welchem die identifizierten Fragestellungen diskutiert werden sollen.
Der FA erörtert die Ergebnisse der am 16. März 2012 durchgeführten Telefonkonferenz mit Mitarbeitern des IASB. In dieser Telefonkonferenz wurden im Vorfeld identifizierte Unklarheiten bzw. Problemfelder in der Anwendung der Standards IFRS 10 und IFRS 11 anhand ausgewählter Beispiele diskutiert.
In Bezug auf die mögliche Konsolidierung eines Kreditnehmers durch einen Gläubiger, falls dieser der einzige bzw. hauptsächliche Kreditgeber ist und eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität eintritt, werden die folgenden Erkenntnisse aus den Ausführungen der IASB-Mitarbeiter als wesentlich erachtet:
Im Rahmen des Themenfelds Principal-Agent-Model bei Investmentfonds wurde der ökonomische Hintergrund eines Fondsmanagers diskutiert. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die vorliegende Konsolidierungspflicht für den Fondsmanager negative Bilanzierungsfolgen eintreten können, welche insbesondere eine reduzierte Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung und eine Erhöhung der Komplexität bei der Konsolidierung betreffen. Auf Basis der geführten Diskussion werden die folgenden wesentlichen Erkenntnisse festgehalten:
In Bezug auf die Bilanzierung von Joint Arrangements nach IFRS 11 werden, auf Basis der Ausführungen der IASB-Mitarbeiter, die folgenden Erkenntnisse als wesentlich erachtet:
Darüber hinaus beschließt der FA weiterhin auf eine inhaltliche Verbesserung der bestehenden Standards IFRS 10 und IFRS 11 hinzuwirken. Zu diesem Zweck sollen in der Praxis auftretende offene Fragestellungen bzw. Problemfelder aus der Anwendung dieser Standards zusammengetragen werden. Diese Fallsammlung soll dann an den IASB bzw. das IFRSIC weitergeleitet werden, um die Grundlage für eine Verbesserung bzw.
Der FA wird über die Entwicklungen seit der letzten FA-Sitzung informiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Öffentliche Diskussion des Consolidation Package am 05.03.2012, bei welcher die vorläufige Meinung des FA zum ED Transition Guidance sowie der EFRAG Draft Endorsement Advice besprochen wurden.
Aufgrund der geäußerten Zustimmung konnte die Stellungnahme des FA zum ED Transition Guidance am 08.03.2012 ohne Änderungen veröffentlicht werden.
Die FA-Sitzung wird genutzt um ausgewählte Fragestellungen zu IFRS 10 und IFRS 11 zu besprechen. Damit kann ein einheitliches Verständnis geschaffen und eine Telefonkonferenz mit Vertretern des IASB (TOP 11) vorbereitet werden.
Hinsichtlich des zu kommentierenden Draft Endorsement Advice zum Konsolidierungspaket wird beschlossen, eine Stellungnahme abzugeben, in der man sich für ein Endorsement des Standardpakets ausspricht und die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf 01.01.2014 befürwortet.
Die aus einer Verschiebung gewonnene zusätzliche Zeit sollte dazu genutzt werden, noch bestehende Unklarheiten in IFRS 10 und IFRS 11 zu verbessern.
Der FA diskutiert den aktuellen Stand des Consolidation Packages, insbesondere auf Basis des von EFRAG veröffentlichten Draft Endorsement Advices.
Der FA sieht weiteren Diskussionsbedarf zu den fachlichen Vorgaben der Standards, insbesondere IFRS 10 und IFRS 11, da diese als unzureichend eingeschätzt werden.
Außerdem wird weiterhin eine Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf den 1. Januar 2014 gefordert.
Es wird keine abschließende Entscheidung pro oder contra eines Endorsements getroffen. Vielmehr sollen die im Zusammenhang mit IFRS 10 und IFRS 11 aufgetretenen Problematiken erneut diskutiert werden. Es wird diesbezüglich ein Austausch mit Mitarbeitern des IASB angestrebt.
Der FA erörtert die Fragestellungen des am 20. Dezember 2011 durch den IASB veröffentlichten Änderungsentwurfs ED/2011/7 Transition Guidance (Proposed Amendments to IFRS 10) zur Vorbereitung einer Stellungnahme.
Dabei beurteilt der FA eine retrospektive Anpassung der Vergleichsperioden aufgrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen mehrheitlich als nicht sachgerecht.
Ein Mitarbeiter des IASB stellt dem Rat den aktuellen Stand der erneuten Diskussion der Inhalte von ED 10 Consolidated Financial Statements vor. Es werden folgende Themen erläutert und diskutiert:
Ebenfalls besprochen wird die Ausnahmeregelung für Investment Companies, die noch in einem separaten ED vom IASB zur Diskussion gestellt werden wird. Vom DSR kritisch diskutiert werden die Kriterien der Definition einer Investment Company, insb. der „Investment Activity“, „Unit Ownership“ und „Pooling of Funds“.
Datum | Titel | Adressat |
---|---|---|
16.03.2012 | DRSC zum Draft Endorsement Advice zum Consolidation Package | EFRAG |
25.09.2008 | DSR zur Übernahme von Änderungen an IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements | EFRAG |