IASB Clarifications to IFRS 15 Revenue from Contracts with Customer
Aktueller Stand
Der IASB veröffentlichte am 12. April 2016 die Clarifications to IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden). Im Einzelnen werden damit Klarstellungen zu mehreren Themenkomplexen in IFRS 15 vorgenommen, welche von den Unternehmen zeitgleich mit der Einführung von IFRS 15 angewendet werden sollen.
Auch der FASB hat seinerseits verschiedene Themenstellungen aufgegriffen und insgesamt drei Standardänderungen an ASU – Accounting Standards Update No. 2014-09 (Topic 606) veröffentlicht. Diese Änderungsvorschläge sind deutlich umfangreicher und weichen teilweise von jenen an IFRS 15 ab.
Zielsetzung und Transition Resource Group
Aufgrund der besonderen Relevanz und Flächenwirkung der neuen Regelungen zur Erlöserfassung haben IASB und FASB eine besondere Beratungsgruppe, die Transition Resource Group (TRG), unter dem gemeinsamen Vorsitz der stellvertretenden Vorsitzenden der beiden Standardsetter eingerichtet, um Fragestellungen beim Übergang auf IFRS 15 schneller identifizieren und klären zu können.
Hierzu sollen IASB und FASB über mögliche Umstellungssachverhalte informiert werden, welche von Anwendern bei der TRG eingereicht werden können und dann dort gesichtet und ggf. diskutiert werden. Die derzeit aus Erstellern und Prüfern bestehende 19-köpfige Gruppe dient somit auch als Anwenderforum; sie soll jedoch selbst keine Leitlinien herausgeben. Zum besseren Nachhalten der Sitzungsinhalte haben der Mitarbeiterstab von IASB und FASB eine fortlaufende Listung der behandelten und der eingereichten bzw. mutmaßlich zukünftig aufzunehmenden Themen („Submission Log“) erstellt.
Seit 2016 fanden keine gemeinsamen Sitzungen der Gruppe mehr statt. Die Konstituenten auf Seiten der US-GAAP tagen hingegen unter Koordination des FASB weiter (jetzt: FASB TRG). Mit Pressemitteilung vom 21. Januar 2016 hat der IASB verkündet, keine weiteren Sitzungen der Gruppe für die Mitglieder der IFRS-Stakeholder anzusetzen. Dabei weist der IASB auch darauf hin, dass etwaige zukünftige Verlautbarungen des FASB keine Bindungswirkung für IFRS-Anwender haben und verweist auf die allgemeine Hierarchie in IAS 8.
Inhalt
Am 30. Juli 2015 veröffentlichte der IASB mit ED/2015/6 Klarstellungen zu IFRS 15 Änderungsvorschläge zu ausgewählten Themenbereichen, die zuvor von der TRG behandelt und als klärungsbedürftig eingestuft wurden. Basierend auf den diesbezüglichen Stellungnahmen hat der IASB in seinen Sitzungen im Dezember 2015 und Januar 2016 abschließende Klarstellungen zu IFRS 15 zu folgenden Themenkomplexen in IFRS 15 beschlossen, welche von den Unternehmen zeitgleich mit IFRS 15 eingeführt werden sollen:
- Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (Zur Abgrenzbarkeit im Kontext des Vertrags)
- Prinzipal-Agenten-Beziehungen (Zu den Prinzipien zur Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent)
- Lizenzierung (Zur Bestimmung der Art einer eingeräumten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten)
- Übergangsvorschriften (Zu Erleichterungen bei retrospektiver Anwendung von IFRS 15)
Die Vorschläge des ED/2015/6 wurden in den eingegangenen Stellungnahmen größtenteils befürwortet, dementsprechend auch in den Überdenkungen des IASB bestätigt und in den finalen Klarstellungen umgesetzt. Änderungen ergaben sich in Form der Streichung der Übernahme von Ausfall- und Bonitätsrisiken als Indikator für die Stellung als Prinzipal sowie der Einräumung zusätzlicher Erleichterungen bei der bedingt retrospektiven Anwendung. Hiermit wurden auch zwei der kritischen Anmerkungen des DRSC aus seiner Stellungnahme zum ED gegenüber dem IASB Rechnung getragen.
Auch der FASB hat seinerseits die Themenstellungen der TRG aufgegriffen und basierend auf den drei entsprechenden Standardentwürfen aus dem Jahr 2015 die folgenden Anpassungen von Topic 606 beschlossen und veröffentlicht:
- ASU 2016-8 (Topic 606) – Principal versus Agent Considerations (Reporting Revenue Gross versus Net) vom 17. März 2016,
- ASU 2016-10 (Topic 606) – Identifying Performance Obligations and Licensing vom 14. April 2016 sowie
- ASU 2016-12 (Topic 606) – Narrow-Scope Improvements and Practical Expedients vom 9. Mai 2016.
Diese Änderungen sind deutlich umfangreicher und weichen teilweise von jenen an IFRS 15 ab.