IASB Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (Amendments to IAS 16 and IAS 38)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 12. Mai 2014 die Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte hinsichtlich der zulässigen Abschreibungsmethoden (Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (Amendments to IAS 16 and IAS 38)) veröffentlicht. Die Änderungen sind prospektiv für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Zielsetzung und Inhalt
Die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 wurden durch das IFRS Interpretations Committee ursprünglich für den sechsten Zyklus des Projekts der jährlichen Verbesserungen 2011-2013 vorgeschlagen. In seiner Oktober-Sitzung 2012 hat der IASB jedoch beschlossen, die Änderungen an den beiden Standards im Rahmen eines separaten Projekts zu behandeln. Mit den Änderungen soll die Anwendung umsatzbasierter Abschreibungsmethoden klargestellt werden. Im Einzelnen wird durch die Änderungen Folgendes klargestellt:
- Umsatzbasierte Methode ist keine sachgerechte Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 16, denn diese Methode spiegelt nicht das Muster des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens, sondern das Muster der Generierung des künftigen wirtschaftlichen Nutzens wider.
- Es besteht eine widerlegbare Vermutung, dass eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 38 aus denselben Gründen wie in IAS 16 nicht sachgerecht ist. Diese Vermutung kann nur in begrenzten, im Standard beschriebenen Fällen widerlegt werden.
- Künftige erwartete Preisrückgänge könnten ein Indikator dafür sein, dass sich der künftige wirtschaftliche Nutzen des Vermögenswerts aufgrund seiner technischen oder wirtschaftlichen Veralterung vermindert.