IASB Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (Amendments to IAS 16 and IAS 38)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 12. Mai 2014 die Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte hinsichtlich der zulässigen Abschreibungsmethoden (Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (Amendments to IAS 16 and IAS 38)) veröffentlicht. Die Änderungen sind prospektiv für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Zielsetzung und Inhalt

Die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 wurden durch das IFRS Interpretations Committee ursprünglich für den sechsten Zyklus des Projekts der jährlichen Verbesserungen 2011-2013 vorgeschlagen. In seiner Oktober-Sitzung 2012 hat der IASB jedoch beschlossen, die Änderungen an den beiden Standards im Rahmen eines separaten Projekts zu behandeln. Mit den Änderungen soll die Anwendung umsatzbasierter Abschreibungsmethoden klargestellt werden. Im Einzelnen wird durch die Änderungen Folgendes klargestellt:

  • Umsatzbasierte Methode ist keine sachgerechte Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 16, denn diese Methode spiegelt nicht das Muster des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens, sondern das Muster der Generierung des künftigen wirtschaftlichen Nutzens wider.
  • Es besteht eine widerlegbare Vermutung, dass eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 38 aus denselben Gründen wie in IAS 16 nicht sachgerecht ist. Diese Vermutung kann nur in begrenzten, im Standard beschriebenen Fällen widerlegt werden.
  • Künftige erwartete Preisrückgänge könnten ein Indikator dafür sein, dass sich der künftige wirtschaftliche Nutzen des Vermögenswerts aufgrund seiner technischen oder wirtschaftlichen Veralterung vermindert.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Exposure Draft ED/2012/5
04.12.2012

Befassung durch das DRSC

Der IFRS-FA des DRSC hat am 19.03.2013 seine Stellungnahme zum ED/2012/5 an IASB und an EFRAG übermittelt.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 14. Sitzung IFRS-FA
  • 07.03.2013
  • 14. Sitzung IFRS-FA
  • 07.03.2013
  • IASB ED/2012/5 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation – amend to IAS 16 and IAS 38

    Der IFRS-FA setzt die Diskussion der vom IASB im ED/2012/5 vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 38 bezüglich akzeptierter Abschreibungsmethoden fort und erörtert die Entwürfe seiner Stellungnahmen an den IASB sowie an EFRAG. Insbesondere wird die Frage diskutiert, was unter dem Begriff „künftiger wirtschaftlicher Nutzen“ eines Vermögenswerts zu verstehen ist: physischer Output oder Cash Inflows, die durch die Nutzung eines Vermögenswerts generiert werden. Der FA hält fest, dass dieser Begriff durch den IASB definiert werden sollte. Ferner spricht sich der FA für eine prospektive Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen aus.

    Die finalen Stellungnahmen sollen im Umlaufverfahren verabschiedet werden

  • 12. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2013
  • 12. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2013
  • IASB ED/2012/5 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation – amend to IAS 16 and IAS 38

    Der FA diskutiert die vom IASB in ED/2012/5 vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 38 bezüglich akzeptierter Abschreibungsmethoden sowie den Stellungnahmeentwurf der EFRAG zu diesem ED.

    Der FA unterstützt grundsätzlich die Bemühungen des IASB, die gegenwärtigen Regelungen zur Anwendung umsatzbasierter Abschreibungsmethoden klarzustellen, hält aber den Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen für verbesserungsbedürftig. Der FA weist auf einen offenen Widerspruch zwischen den vorgeschlagenen Änderungen in dem Kerntext der Standards (IAS 16.62A und IAS 38.98A) und in der Basis for Conclusions (BC3 bis BC5) hin.

    Es wird insbesondere die grundsätzliche Frage diskutiert, was unter dem Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswerts zu verstehen ist: eine Mengengröße (z.B. Gesamtproduktionszahl einer Maschine bzw. Anzahl der Ausstrahlungen oder Anzahl der Zuschauer bei einem Filmrecht) oder eine Wertgröße (z.B. Einnahmen, die durch die Nutzung einer Maschine generiert werden, bzw. Werbeeinnahmen bei einem Filmrecht). Als Ergebnis dieser Diskussion hält der FA vorläufig fest, dass die Wertgröße für die Bestimmung des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens eines immateriellen Vermögenswerts wichtig ist, denn die durch die immateriellen Vermögenswerte vereinnahmten Zahlungseingänge stellen gleichzeitig einen Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens dar.

    Vor diesem Hintergrund hält der FA eine spezielle Vorschrift innerhalb des IAS 38 für sinnvoll, die eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode zulässt, solange diese Methode verlässlich messbar ist. Bei einem materiellen Vermögenswert lässt sich der Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens dagegen grundsätzlich anhand seiner Ausbringungsmenge bestimmen. Vor diesem Hintergrund hält es der FA für fraglich, ob das Thema der umsatzbasierten Abschreibungsmethoden einer Klarstellung innerhalb von IAS 16 bedarf. Die Diskussion der Entwürfe der Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG soll in der 14. FA-Sitzung im März 2013 fortgesetzt werden.

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
EFRAG Comment Letter zu ED/2012/5
10.04.2013
EFRAG Draft Comment Letter zu ED/2012/5
12.2012