IASB Amendments to the Classification of Financial Assets (Änderungen an IFRS 9)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 30. Mai 2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (Titel „Amendments to the classification and measurement for Financial Instruments – Amendments to IFRS 9 and IFRS 7″) veröffentlicht. Gegenstand dieser Änderungen und Klarstellungen sind Regelungen betreffend
- die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten, die mittels elektronischem Zahlungsweg getilgt wurden – hierzu besteht nun ein Wahlrechts bzgl. des Ausbuchungszeitpunkts;
- die Anwendung des Zahlungsstromkriteriums für Zwecke der Kategorisierung von Finanzinstrumenten im Fall von (a) FI mit ESG-Bedingungen, (b) FI mit non-recourse features sowie sog. contractually-linked instruments (CLI);
- zusätzliche Angabepflichten für (a) EK-Instrumente, klassifiziert at FV-OCI, und (b) FI mit Zahlungsströmen, deren Höhe oder Zeitpunkt vom (Nicht-)Eintritt bedingter Ereignisse abhängt.
Zuvor hatte der IASB am 21. März 2023 den Änderungsentwurf ED/2023/2 veröffentlicht. Darin wurde entsprechende Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen und zur Kommentierung gestellt.
Die finalen Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026; eine frühere Anwendung ist zulässig.
Zielsetzung
Ziel war, mehrere Klarstellungen für IFRS 9 zu erreichen. Dabei sollte erstens die bestehende Systematik der Kategorisierung/Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 grundlegend beibehalten, aber für finanzielle Vermögenswerte, die sog. ESG-Elemente oder -Bedingungen enthalten, ergänzende Klarstellungen geschaffen werden.
Des Weiteren sollte durch eine verbesserte Ausbuchungsvorschrift – hier faktisch die Klarstellung eines Wahlrechts – die Unklarheit bei einer spezifischen Anwendungsfrage beseitigt werden.
Ferner sollte durch verbesserte Zusatzangaben gemäß IFRS 7 mehr Transparenz erreicht werden, ohne die grundlegenden und komplexen Bewertungs- und Klassifizierungsregeln zu ändern.
Hintergrund
Hintergrund für diese Änderungsvorschläge sind Erkenntnisse aus dem Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 9 – Teil 1, betreffend die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Im Rahmen dieses PIR, der Ende 2022 abgeschlossen wurde, ergab sich Nachbesserungsbedarf für ausgewählte Aspekte der bestehenden IFRS 9-Vorschriften. Für den ersten dieser Änderungsvorschläge dagegen ist Hintergrund eine Anfrage an das IFRS IC und die darauf folgende IFRSIC-Befassung, aus der das IFRS IC sowie der IASB ebenfalls Nachbesserungsbedarf ableiteten.
Befassung im DRSC
Das DRSC hatte diesen Entwurf im FA FB sowie der AG Finanzinstrumente erörtert und daraufhin die IASB-Vorschläge kommentiert. Die zugehörige DRSC-Stellungnahme wurde am 19. Juli 2023 an den IASB übermittelt und publiziert.