BMJV BilRUG

Aktueller Stand

Das BMJV hat am 28. Juli 2014 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht. Am 7. Januar 2015 wurde der Entwurf der Bundesregierung veröffentlicht.

Am 18. Juni 2015 wurde das BilRUG im Bundestag verabschiedet. Es ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.

Zielsetzung

Das Gesetz dient vordergründig der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die die bisherigen 4. und 7. Richtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) ersetzt hat. Die Richtlinie war bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.

Inhalt

Das BilRUG hat zahlreiche Detailänderungen der HGB-Vorschriften zum Einzel- und Konzernabschluss sowie Anpassungen an vielen weiteren Gesetzen zur Folge. Die zentralen Änderungen im Rahmen der größten HGB-Reform seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind:

·         Erhöhung der Schwellenwerte bei den Größenklassen und der Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht;

·         Festlegung der Abschreibungsdauer von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen sowie von Geschäfts- oder Firmenwert mit nicht verlässlich schätzbarer Nutzungsdauer auf zehn Jahre;

·         Konkretisierung und Einschränkung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterungen für die Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB;

·         Aufgabe des Bezugs zur gewöhnlichen Tätigkeit bei der Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB;

·         Streichung der außerordentlichen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, dafür aber die Einführung der Angabepflichten zu außergewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen;

·         Erweiterung und Konkretisierung der Angabepflichten im Anhang und Konzernanhang;

·         Einführung von jährlichen Berichtspflichten über die Zahlungen an staatliche Stellen für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors ((Konzern-)Zahlungsbericht).

Das BilRUG ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, anzuwenden, mit Ausnahme der neuen Berichtspflichten nach § 341q ff. HGB-BilRUG ((Konzern-)Zahlungsbericht), die bereits für nach dem 23. Juli 2015 beginnende Geschäftsjahre  zur Anwendung kommen. Die neuen Schwellenwerte können freiwillig bereits für das nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden, jedoch nur zusammen mit der Anwendung der neuen Definition der Umsatzerlöse.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
BT-Drucksache 18/5256
17.06.2015
Gesetzesentwurf BilRUG
07.01.2015
Referentenentwurf BilRUG
24.07.2014

Befassung durch das DRSC

Der HGB-FA des DRSC hat den deutschen Gesetzgeber bei dem Umsetzungsprozess intensiv unterstützt.

Im Vorfeld der Richtlinienumsetzung hat der HGB-FA die einzelnen Vorschriften der Bilanzrichtlinie in Hinblick auf deren Transformation in das deutsche Bilanzrecht analysiert sowie die handelsrechtlichen Vorschriften auf deren Änderungsbedarf/-potenzial abseits der Umsetzungsnotwendigkeiten der Richtlinie hin untersucht und seine Empfehlungen am 11. Februar 2014 an das BMJV übermittelt.

Ende Juli 2014 hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU der Öffentlichkeit vorgestellt. Der HGB-FA hat am 6. Oktober 2014 seine Stellungnahme diesem Entwurf beim BMJV eingereicht. Darin stimmt der Fachausschuss den Vorschlägen im Referentenentwurf im Grundsatz zu. Insbesondere wird die weitgehende Inanspruchnahme der Mitgliedstaatenoptionen der Richtlinie zur Entlastung der Unternehmen/Konzerne befürwortet. Allerdings bedauert der Fachausschuss, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht zum Anlass genommen wird, einige der wichtigen, derzeit nicht oder nicht eindeutig geklärten Fragestellungen gesetzlich zu regeln.

Am 24. Februar 2015 hat der HGB-FA seine Anmerkungen zum am 7.  Januar 2015 veröffentlichten Regierungsentwurf an das BMJV übermittelt. Darin sieht der Fachausschuss Nachbesserungsbedarf bei verschiedenen Themenbereichen. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen die Regelungen zur neuen Einstandspflicht des Mutterunternehmens für die Verpflichtungen des Tochterunternehmens, zur Ausschüttungssperre auf phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge, zur Bestimmung des Zeitpunkts der Neubewertung im Rahmen der Kapitalkonsolidierung sowie die Unklarheiten bei der Abgrenzung zwischen dem Umfang des Postens „Umsatzerlöse“ und des Postens „sonstige betriebliche Erträge“.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Baumeister, Alexander/ Wittke, Marius Wegfall außerordentlicher GuV-Posten nach dem BilRUG als Hindernis einer Konversion zu nachhaltigen Periodenüberschüssen in der wertorientierten Steuerung Deutsches Steuerrecht, 07/2022, S. 324 ff. 2022
Gehrs, Anna Margareta/ Wörmann Meike Latente Steuern im Konzern DRÄS 11 mit einzelnen Änderungen gegenüber dem Entwurf E-DRÄS 11 WPg, 18/2021, S. 1128 ff 2021
Meyering, Stephan / Hintzen, Christoph / Schönrock, Nicolas Die Entwicklung der handelsrechtlichen Größenklassen Ergebnisse einer quantitativen Untersuchung KoR, 03/2021, S. 133 f. 2021
Meyering, Stephan / Hintzen, Christoph / Schönrock, Nicolas Handelsrechtliche Größenklassen im Zeitverlauf − Fortschreitende Deregulierung oder Inflationsausgleich? Der Betrieb, 13/2020, S. 629 ff. 2020
Schild, Marc/ Haßlinger, Marius/ Weimann, Matthias Zweifelsfragen hinsichtlich der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung – Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des DRÄS 8 BFuP, 01/2020, S. 66 ff. 2020