BMJV BilRUG
Aktueller Stand
Das BMJV hat am 28. Juli 2014 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht. Am 7. Januar 2015 wurde der Entwurf der Bundesregierung veröffentlicht.
Am 18. Juni 2015 wurde das BilRUG im Bundestag verabschiedet. Es ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.
Zielsetzung
Das Gesetz dient vordergründig der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die die bisherigen 4. und 7. Richtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) ersetzt hat. Die Richtlinie war bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.
Inhalt
Das BilRUG hat zahlreiche Detailänderungen der HGB-Vorschriften zum Einzel- und Konzernabschluss sowie Anpassungen an vielen weiteren Gesetzen zur Folge. Die zentralen Änderungen im Rahmen der größten HGB-Reform seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind:
· Erhöhung der Schwellenwerte bei den Größenklassen und der Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht;
· Festlegung der Abschreibungsdauer von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen sowie von Geschäfts- oder Firmenwert mit nicht verlässlich schätzbarer Nutzungsdauer auf zehn Jahre;
· Konkretisierung und Einschränkung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterungen für die Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB;
· Aufgabe des Bezugs zur gewöhnlichen Tätigkeit bei der Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB;
· Streichung der außerordentlichen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, dafür aber die Einführung der Angabepflichten zu außergewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen;
· Erweiterung und Konkretisierung der Angabepflichten im Anhang und Konzernanhang;
· Einführung von jährlichen Berichtspflichten über die Zahlungen an staatliche Stellen für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors ((Konzern-)Zahlungsbericht).
Das BilRUG ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, anzuwenden, mit Ausnahme der neuen Berichtspflichten nach § 341q ff. HGB-BilRUG ((Konzern-)Zahlungsbericht), die bereits für nach dem 23. Juli 2015 beginnende Geschäftsjahre zur Anwendung kommen. Die neuen Schwellenwerte können freiwillig bereits für das nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden, jedoch nur zusammen mit der Anwendung der neuen Definition der Umsatzerlöse.