DRSC Bilanzierung von Steuerumlagen i. S. d. § 3 Abs. 6 MinStG
Aktueller Stand
Die DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ hat ein Papier zur Bilanzierung von gesetzlichen Mindeststeuerumlagen i. S. d. § 3 Abs. 6 MinStG erarbeitet. Das Papier soll als Positionspapier der Arbeitsgruppe in Kürze veröffetnlicht werden.
Hintergrund
In seiner 28. Sitzung am 16. Mai 2024 beauftragte der FA FB die Arbeitsgruppe „Steuern“, sich des Themas der Bilanzierung der Steuerumlagen i. S. d. § 3 Abs. 6 MinStG anzunehmen.
Die Arbeitsgruppe hat die Ergebnisse der Diskussion zu diesem Thema in einem Papier „Behandlung von Umlagen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen Jahres-/Konzernabschluss“ festgehalten. Das Papier wurde dem FA FB zu seiner 35. Sitzung am 13. Dezember 2024 zur Diskussion vorgelegt. Der FA FB stimmte dem Inhalt des Papiers zu und schlug einige wenige Anpassungen vor.
Das finale Dokument soll zusammen mit dem Pressebericht zur 35. Sitzung des FA FB als Popitionspapier der Arbeitsgruppe „Steuern“ veröffentlicht werden.