DRSC Bilanzierung von Steuerumlagen i. S. d. § 3 Abs. 6 MinStG

Aktueller Stand

Das DRSC hat am 17. Februar 2025 das Positionspapier der Arbeitsgruppe Steuern „Behandlung von Umlagen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen (Teil-)Konzernabschluss“ Konzernabschluss veröffentlicht.

Hintergrund

In seiner 28. Sitzung am 16. Mai 2024 beauftragte der FA FB die Arbeitsgruppe „Steuern“, sich des Themas der Bilanzierung der Steuerumlagen i. S. d. § 3 Abs. 6 MinStG anzunehmen.

Die Arbeitsgruppe hat die Ergebnisse der Diskussion zu diesem Thema in einem Papier „Behandlung von Umlagen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen Jahres-/Konzernabschluss“ festgehalten. Das Papier wurde dem FA FB zu seiner 35. Sitzung am 13. Dezember 2024 zur Diskussion vorgelegt. Der FA FB stimmte dem Inhalt des Papiers zu und schlug einige wenige Anpassungen vor.

Das finale Dokument wurde zusammen mit dem Ergebnisbericht zur 35. Sitzung des FA FB als Positionspapier der Arbeitsgruppe „Steuern“ veröffentlicht.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Positionspapier der Arbeitsgruppe Steuern zur Bilanzierung von MinSt-Umlagen
17/02/2025

Zugehörige Veranstaltungen

  • 35. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2024
  • 35. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2024
  • Mindeststeuergesetz

    Dem FA FB wurde das durch die AG Steuern erarbeitete Papier „Behandlung von Umla-gen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen Jahres-/Konzernab-schluss“ zur Diskussion vorgelegt. Der FA FB stimmte dem Inhalt des Papiers zu, schlug jedoch einige Anpassungen vor. Das finale Positionspapier der AG soll gemeinsam mit dem Ergebnisbericht dieser Sitzung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

    Ferner beschloss der FA FB, die Themen „Be-handlung von vertraglichen Umlagen im handelsrechtlichen Jahres-/Konzernabschluss“ und „Behandlung von Umlagen gem. § 3 Abs. 6 MinStG in einem IFRS-Konzernabschluss“ zunächst nicht auf seine Agenda zu nehmen.