IASB Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung

Aktueller Stand

Der IASB veröffentlichte am 13. Dezember 2018 den Entwurf ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37) und bat um Stellungnahme bis zum 15. April 2019.

Im Mai 2020 veröffentlichte der IASB die finalen Änderungen. Sie beinhalten Klarstellungen zum Begriff „Kosten der Vertragserfüllung“, welche bei der Beurteilung belastender Verträge zu berücksichtigen sind.

Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.

Inhalt

Gegenstand des Entwurfs und der erfolgten Änderungen sind Klarstellungen des Begriffs „Kosten der Vertragserfüllung“, welche bei der Beurteilung belastender Verträge zu berücksichtigen sind.

IAS 11 „Construction Contracts“ enthielt spezielle Regelungen zur bilanziellen Abbildung von verlustbringenden Fertigungsaufträgen. Diese Spezialregelungen sind mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Nachfolgestandard IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers“ ersatzlos entfallen. Der daraufhin anzuwendende IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ verweist auf einen Vergleich zwischen dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen und den Kosten der Vertragserfüllung, bestimmt den Begriff „Kosten der Vertragserfüllung“ aber nicht näher. Mögliche Begriffsauslegungen stellen dar:

  • Sämtliche, sich direkt auf den Vertrag beziehende Kosten werden einbezogen (directly related cost approach).
  • Ausschließlich die inkrementellen Kosten finden Berücksichtigung (incremental cost approach).

Zur Vermeidung einer unterschiedlichen Bilanzierungspraxis strebt der IASB mit ED/2018/2 eine Begriffsklarstellung an. Er schlägt vor, bei der Ermittlung der Kosten der Vertragserfüllung sämtliche Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, zu berücksichtigen.

 

 

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
ED/2018/2 Onerous Contracts - Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37)
13. Dezember 2018

Zugehörige Veranstaltungen

  • 73. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2019
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  • 28.02.2019
  • IASB ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract

    Im Anschluss setzte der IFRS-FA die Diskussion zu seiner Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37) fort. Der IFRS-FA bestätigte sein Einvernehmen mit den vorgeschlagenen Änderungen.

    Er sprach sich dafür aus, bei der Ermittlung der Kosten der Vertragserfüllung sämtliche Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, zu berücksichtigen und nicht nur die inkrementellen Kosten einzubeziehen.

  • 72. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2019
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  • 07.01.2019
  • IASB ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract

    Zu Beginn der Sitzung befasste sich der IFRS-FA erstmalig mit dem IASB-Entwurf ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37).

    Der IASB schlägt vor, sämtliche Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, zu berücksichtigen und nicht nur die inkrementellen Kosten einzubeziehen.

    Der IFRS-FA begrüßt die Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmt der Entscheidung des IASB, auf die direkt zurechenbaren Kosten abzustellen, im Ergebnis zu.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Lüdenbach, Norbert/ Freiberg, Jens Klimabezogene Risiken und Planungen im IFRS-Abschluss Betriebs-Berater, 15/2024, 811 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Rückstellung wegen öffentlicher Null-Emissions-Ankündigung? Praxisfälle PiR, 03/2024, S. 87 2024
Haaker, Andreas/Schaden, Stefan Faktische Klimaverpflichtungen nach IAS 37? Pro & Contra PiR, 03/2024, S. 78 f. 2024
Labrenz, Helfried Ansatzzeitpunkt für Rückbauverpflichtungen IRZ, 03/2024, S. 127 ff. 2024
Große, Jan-Velten Maintenance der IFRS – aktueller Stand beim IFRS IC PiR, 01/2024, S. 22 ff. 2024