EFRAG EFRAG DP Accounting for variable considerations
Aktueller Stand
Am 27. September 2022 hat EFRAG das vorliegende Diskussionspapier (DP) mit dem Titel “Accounting for variable considerations – from a purchaser’s perspective” veröffentlicht. Das DP stand (nach zwischenzeitlicher Verlängerung der Frist) zur Konsultation bis 30. November 2023.
Das DP ist Ergebnis des langjährigen EFRAG-Forschungsprojekt und soll die Debatte zur zutreffenden Abbildung variabler Gegenleistungen sowie etwaige künftige IASB-Arbeiten dazu fördern.
Inhalte des DP
Gegenstand der Ausführungen in diesem DP ist die bilanzielle Abbildung von variablen Gegenleistungen aus Sicht des Schuldners einer variablen Gegenleistung.
Im Rahmen des DP werden alternative Ansätze zu folgenden Fragestellungen erörtert:
- Wann ist eine Schuld für eine variable Gegenleistung zu passivieren?
- Ob und wann führen spätere Änderungen der variablen Gegenleistung zur Anpassung der Anschaffungskosten des erworbenen Vermögenswerts?
Das DP gliedert sich in 4 Kapitel (Hintergrund und Anwendungsbereich, Ansatz einer Verbindlichkeit, Bewertung des erworbenen Vermögenswerts, allgemeine IFRS-Bilanzierungsvorschriften und Implikationen) sowie 3 Appendices (schematischer Überblick bestehender IFRS-Regelungen, allgemeine IFRS-Regelungen im Fokus der Überlegungen, bisherige IFRS IC-Agendaentscheidungen zu diesem Themenkomplex).
Das DP enthält ferner 6 Fragen, um deren Beantwortung gebeten wird. Q1/2 beziehen sich auf Kapitel 2, Q3/4 auf Kapitel 3, Q5/6 auf Kapitel 4.
Zielsetzung und Hintergrund des DP
Die generelle Zielsetzung von Forschungsprojekten der EFRAG ist die Einflussnahme auf bzw. Mitwirkung bei Standardsetzungs-Aktivitäten und insb. die effektive und zeitnahe Bereitstellung von „Input“ in frühen Phasen von IASB-Aktivitäten (vgl. DP, S. 3).
Die konkrete Zielsetzung dieses spezifischen EFRAG-Forschungsprojekts und damit dieses DP ist die Darlegung möglicher Alternativen für etwaige Anforderungen an die Bilanzierung variabler Gegenleistungen. Diese Ausführungen erachtet EFRAG als informativ für den IASB, sollte dieser in der Zukunft Standardisierungsarbeiten zu diesem Thema durchführen (DP, ES4).
Hintergrund für dieses EFRAG-Projekt ist das Ergebnis der IASB-Agendakonsultation 2015. Seinerzeit hatte der IASB ein „Pipeline-Forschungsprojekt“ zur Bilanzierung variabler Gegenleistungen beschlossen. Allerdings wurde dieses Projekt später nie zu einem aktiven Forschungsprojekt erhoben und somit begannen keine IASB-Aktivitäten.
Im Zuge der IASB-Agendakonsultation 2021 wurde dieses Thema erneut und explizit zur Diskussion gestellt. Zu insgesamt 22 vom IASB genannten Themen und Projekten (darunter dieses) ergab das Feedback an den IASB, dass dieses Thema weder hinreichend relevant noch dringlich ist, um Teil des künftigen IASB-Arbeitsprogramms zu werden. Es wurde sowohl absolut als auch relativ betrachtet als weniger wichtig angesehen und daher insgesamt niedrig priorisiert (vgl. IASB-AP24D aus 11/2021, Rz. 118 ff.). Letztlich beschloss der IASB Anfang 2022, dieses Forschungsprojekt im Arbeitsprogramm nicht mehr (auch nicht als Pipeline-Projekt) aufzuführen.
EFRAG hatte bereits 2018 – als Ergebnis ihrer eigenen EFRAG-Agendakonsultation – ein Forschungsprojekt zur Bilanzierung variabler Gegenleistungen beschlossen. Zu jener Zeit hatte der IASB sein Pipeline-Projekt noch nicht gestrichen.
Nunmehr begründet EFRAG den Sinn seines (seit 2018 laufenden) Projekts und dieses DP mit den weiterhin bestehenden – und durch künftige Transaktionen mutmaßlich zunehmenden – Herausforderungen bei der Bilanzierung variabler Gegenleistungen. Daher ist EFRAG der Auffassung, der IASB solle in naher Zukunft ein solches Projekt oder anderweitige Tätigkeiten hierzu aufnehmen, und sieht ihre diesbezüglichen (Vor-)Arbeiten als nützlich an (vgl. DP, ES3).
Befassung durch den FA Finanzberichterstattung
Unser FA FB hatte sich im November 2022 erstmals mit diesem Projekt und den Inhalten des DP befasst. Eine ausführlichere Diskussion folgte im Januar und März 2023. Das DRSC hatte daraufhin eine Stellungnahme erarbeitet, die Ende März 2023 an EFRAG übermittelt wurde.