IASB Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Amend IFRS 4)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 12. September 2016 Änderungen an IFRS 4 mit dem Titel Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts veröffentlicht. Die mit den Änderungen an IFRS 4 eingeführten Ansätze Overlay Approach und Deferral Approach sind erstmals zeitgleich mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 (d.h. 1. Januar 2018) anzuwenden, der Deferral Approach jedoch bis höchstens 2021.
Zuvor hatte der IASB die Vorschläge im ED/2015/11 mit Bitte um Kommentierung im Dezember 2015 veröffentlicht.
Die Indossierung der Änderungen an IFRS 4 ist bereits erfolgt.
Weiterführende Informationen, Dokumente und Sitzungsunterlagen zum Hauptprojekt IFRS 17 Insurance Contracts befinden sich hier.
Zielsetzung
Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die Bedenken aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens der Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 4 und IFRS 9 adressiert werden. Folgende Bedenken wurden zuvor an den IASB herangetragen:
- Die aus den unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten resultierenden Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung sind möglicherweise von Abschlussadressaten schwer zu verstehen oder nachzuvollziehen.
- Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 hängen von den endgültigen Entscheidungen des Versicherungsstandards ab und sind demnach ohne vorherige Kenntnis schwer zu treffen.
- Umfassende Änderungen in der Bilanzierung zweimal nacheinander in relativ kurzer Zeit vorzunehmen, führt möglicherweise zu erheblich erhöhten Kosten und gesteigertem Aufwand (für Ersteller und Adressaten).
Inhalt
Die vom IASB im September 2016 veröffentlichten Änderungen an IFRS 4 beinhalten die beiden folgenden optionalen Ansätze:
- Der Deferral Approach ermöglicht Unternehmen, sofern dessen Aktivitäten vorherrschend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängen, die Anwendung von IFRS 9 bis höchstens zum 1. Januar 2021 zu verschieben und bis dahin weiterhin IAS 39 anzuwenden.
- Alternativ kann ein Unternehmen vom Overlay Approach Gebrauch machen, wenn es erstmals IFRS 9 anwendet. Dies erlaubt Unternehmen, temporäre Volatilitäten, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor der Anwendung von IFRS 17 entstehen, nicht in der GuV zu zeigen, sondern ins OCI zu buchen. Dies gilt für Finanzinstrumente, die nach IFRS 9, nicht aber nach IAS 39, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet würden.