IASB Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Amend IFRS 4)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 12. September 2016 Änderungen an IFRS 4 mit dem Titel Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts veröffentlicht. Die mit den Änderungen an IFRS 4 eingeführten Ansätze Overlay Approach und Deferral Approach sind erstmals zeitgleich mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 (d.h. 1. Januar 2018) anzuwenden, der Deferral Approach jedoch bis höchstens 2021.

Zuvor hatte der IASB die Vorschläge im ED/2015/11 mit Bitte um Kommentierung im Dezember 2015 veröffentlicht.

Die Indossierung der Änderungen an IFRS 4 ist bereits erfolgt.

Weiterführende Informationen, Dokumente und Sitzungsunterlagen zum Hauptprojekt IFRS 17 Insurance Contracts befinden sich hier.

Zielsetzung

Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die Bedenken aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens der Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 4 und IFRS 9 adressiert werden. Folgende Bedenken wurden zuvor an den IASB herangetragen:

  • Die aus den unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten resultierenden Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung sind möglicherweise von Abschlussadressaten schwer zu verstehen oder nachzuvollziehen.
  • Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 hängen von den endgültigen Entscheidungen des Versicherungsstandards ab und sind demnach ohne vorherige Kenntnis schwer zu treffen.
  • Umfassende Änderungen in der Bilanzierung zweimal nacheinander in relativ kurzer Zeit vorzunehmen, führt möglicherweise zu erheblich erhöhten Kosten und gesteigertem Aufwand (für Ersteller und Adressaten).

Inhalt

Die vom IASB im September 2016 veröffentlichten Änderungen an IFRS 4 beinhalten die beiden folgenden optionalen Ansätze:

  • Der Deferral Approach ermöglicht Unternehmen, sofern dessen Aktivitäten vorherrschend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängen, die Anwendung von IFRS 9 bis höchstens zum 1. Januar 2021 zu verschieben und bis dahin weiterhin IAS 39 anzuwenden.
  • Alternativ kann ein Unternehmen vom Overlay Approach Gebrauch machen, wenn es erstmals IFRS 9 anwendet. Dies erlaubt Unternehmen, temporäre Volatilitäten, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor der Anwendung von IFRS 17 entstehen, nicht in der GuV zu zeigen, sondern ins OCI zu buchen. Dies gilt für Finanzinstrumente, die nach IFRS 9, nicht aber nach IAS 39, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet würden.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Proposed amendments to IFRS 4)
09.12.2015

Befassung durch das DRSC

Das DRSC hat den Standarderstellungsprozess von IFRS 17 und damit in Zusammenhang stehende Projekte wie „Änderungen an IFRS 4“ sehr eng begleitet. Der IFRS-Fachausschuss hat sich kontinuierlich mit dem Versicherungsprojekt beschäftigt, die Vorschläge des IASB erörtert dazu auch die Meinung der interessierten Öffentlichkeit im Zuge von Öffentlichen Diskussionen eingeholt. In der Folge hat der IFRS-FA Stellungnahmen zu den jeweiligen Konsultationspapieren des IASB eingereicht.

Das Indossierungsverfahren wurde ebenfalls aktiv vom IFRS-Fachausschuss begleitet.

Arbeitsgruppe „Versicherungen“

Zur Unterstützung der fachlichen Einschätzung der IASB-Vorschläge hat der IFRS-FA die Arbeitsgruppe „Versicherungen“ eingerichtet. In den Sitzungen der AG wurden die vom IASB vorgeschlagenen Standardentwürfe oder Änderungen erörtert und die jeweiligen Themen aufbereitet. Die Ergebnisse und Vorschläge wurden dem IFRS-FA in Vorbereitung weiterer Diskussionen und zur Erarbeitung von Stellungnahmen vorgestellt.

Im Zuge des Indossierungsverfahrens hat sich die AG ebenfalls mit dem Projekt und dem zugehörigen Konsultationsdokument beschäftigt und Empfehlungen an den IFRS-FA abgegeben.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • IASB Versicherungsverträge - Update

    Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen des Versicherungsprojekts sowohl hinsichtlich der Anpassungen an IFRS 4 als auch in Bezug auf IFRS 17 informiert. Konkret beschäftigt sich der IFRS-FA mit den Vorschlägen zur Aggregationsebene für die Anwendung von IFRS 17 sowie mit dessen Übergangsregelungen. Der IFRS-FA beabsichtigt, sich in den künftigen Sitzungen regelmäßig – in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren – mit dem Projekt auseinanderzusetzen.

  • 55. Sitzung IFRS-FA
  • 30.11.2016
  • 55. Sitzung IFRS-FA
  • 30.11.2016
  • EFRAG DEA IFRS 4 Amendments

    Der IFRS-FA erörtert EFRAGs Draft Endorsement Advice „Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts“. Der IFRS-FA teilt EFRAGs Einschätzung, dass die formalen Indossierungskriterien erfüllt sind und ist ebenfalls der Ansicht, dass die Änderungen dem europäischen Gemeinwohl zuträglich sind. Folglich unterstützt der IFRS-FA die uneingeschränkte Indossierungsempfehlung und wird dies in seiner Stellungnahme an EFRAG adressieren.

  • 49. Sitzung IFRS-FA
  • 23.05.2016
  • 49. Sitzung IFRS-FA
  • 23.05.2016
  • Versicherungsverträge – aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die vom IASB im Mai 2016 abschließend getroffenen Entscheidungen zum ED/2015/11 informiert. Die Regelungen zum Ablaufdatum der gewährten Erleichterung beim Deferral Approach, die Erleichterungen für Investoren in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Bestimmung, die Verschiebung als auch den Overlay Approach ebenso für bestimmte erstmalig nach IFRS bilanzierende Unternehmen zu gestatten, werden vom IFRS-FA begrüßt.

    Die vom IASB beschlossene Verpflichtung zur Neubeurteilung bei Nutzung des Deferral Approaches wird nicht unterstützt, jedoch als unkritisch eingestuft. Insgesamt sieht der IFRS-FA in den vom IASB modifizierten Vorschlägen eine adäquate Lösung für die von der Versicherungsbranche aufgeworfene Problematik.

  • 48. Sitzung IFRS-FA
  • 11.04.2016
  • 48. Sitzung IFRS-FA
  • 11.04.2016
  • Update zu IFRS 9 i.V.m. IFRS 4

    Der IFRS-FA wird über die im März vom IASB getroffenen und für April geplanten Entscheidungen sowie über das Stimmungsbild bei ASAF informiert.

    Grundsätzlich erachtet der IFRS-FA die vorgeschlagenen Änderungen zum Deferral und Overlay Approach für sinnvoll und befürwortet die eingeschlagene Richtung des IASB. Beim Deferral Approach begrüßt der IFRS-FA die vorgeschlagene Anpassung des predominance-Kriteriums zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs für die Verschiebung von IFRS 9 und befragt dazu zusätzlich die AG Versicherungen des DRSC.

    Ferner befürwortet der IFRS-FA den neuen Zeitpunkt der Beurteilung des predominance-Kriteriums, hinterfragt jedoch die losgelöste Entscheidung ohne Berücksichtigung einer eventuellen Neubeurteilung des Kriteriums. Die Präzisierung der Anhangangaben wird ebenfalls als positiv eingestuft.

    Die vorgeschlagenen Änderungen für die Ausweisvorschriften beim Overlay Approach werden vom IFRS-FA ebenfalls begrüßt.

  • 46. Sitzung IFRS-FA
  • 08.02.2016
  • 46. Sitzung IFRS-FA
  • 08.02.2016
  • Insurance Contracts

    Der IFRS-FA diskutiert letztmalig die Vorschläge des IASB zur Adressierung der Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 4 und IFRS 9 und finalisiert seine Stellungnahme an den IASB.

    Der IFRS-FA unterstützt darin den Vorschlag des IASB, sowohl den Overlay Approach als auch die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 für bestimmte Unternehmen optional anzubieten, betont jedoch, dass für die deutschen Versicherer einzig die Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 eine zielführende Lösung sei, welche die Bedenken adäquat adressiert.

    Grundsätzlich werden die jeweiligen Regelungen des Entwurfs vom IFRS-FA unterstützt und lediglich geringfügige Änderungen vorgeschlagen (insbesondere zur Berechnung des Predominance-Kriteriums).

  • 45. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2016
  • 45. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2016
  • IASB ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (amend IFRS 4)

    Der IFRS-FA erörtert erstmals den IASB-Entwurf ED/2015/11. Der FA befürwortet vorläufig die IASB-Vorschläge, d.h. akzeptiert sowohl die aufgeführten Beweggründe als auch den Vorschlag beider Lösungsansätze auf optionaler Basis. Zwar werden beide Ansätze nicht zwingend als gleichwertig angesehen, doch erscheint abhängig von Unternehmensspezifika teils der eine und teils der andere als Problemlösung sachgerecht. Insofern sollten beide Ansätze positiv votiert werden.

    Im Detail sieht der IFRS-FA sowohl beim deferral approach als auch beim overlay approach noch Diskussionspotenzial und Gestaltungsspielräume.

    Beim deferral approach identifiziert der IFRS-FA Klarstellungs- oder Änderungsbedarf bei der Definition des Quotienten zur Bestimmung der predominance: Der Zähler soll umfassender, der Nenner hingegen enger definiert werden. Es wird ferner aufgezeigt, dass die hierbei erforderliche Abgrenzung zwischen insurance contracts und investment contracts aufgrund von (vertraglichem) Gestaltungsspielraum schwierig ist. Zur Anwendung des Ansatzes auf reporting entity level sieht der IFRS-FA Argumente dafür (branchenübergreifende Vergleichbarkeit) und dagegen (level playing field für Versicherer untereinander). Letztlich ist beides abzuwägen. Der IFRS-FA spricht sich vorläufig für eine Anwendung auf reporting entity level aus, wie sie vom IASB vorgeschlagen wird. Schließlich hält der IFRS-FA die vorgeschlagenen Angabe­pflichten für diskutabel. Insb. die FV-Angabe nach ED.37A(c)) erscheint nicht zweckmäßig. Zwar bleibt unklar, ob diese zum Ziel hat, Informationen über eine „Als-ob-IFRS 9-Kategorisierung“ oder über eine Abweichung der Kategorisierung zwischen IAS 39 und IFRS 9 zu liefern; für beides würde die vorgeschlagene Angabepflicht jedoch unvollständige und somit nur eingeschränkt nützliche Informationen liefern.

    Zum overlay approach stellt der IFRS-FA fest, dass die Bedingung der „Zuordnung“ von Vermögenswerten zu Versicherungsverträgen zwar prinzipienbasiert, allerdings unscharf ist. Insgesamt wird diese prinzipienbasierte Regelung dennoch befürwortet.

    Der IFRS-FA hat die DRSC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ mit der Befassung mit dem IASB-Entwurf beauftragt; die DRSC-Stellungnahme wird im Anschluss daran per Umlaufverfahren oder per Telefonkonferenz finalisiert.

  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt. Konkret werden die im Oktober vom IASB getroffenen Entscheidungen diskutiert, welche die Übergangsbestimmungen, den bevorstehenden Standardentwurf zur Anpassung von IFRS 4 sowie Regelungen zur Darstellung und Anhangangaben betreffen. Insbesondere zum bevorstehenden Entwurf für die Anpassung von IFRS 4 werden einige Vorschläge als kritisch eingestuft. Dies betrifft sowohl die vorgeschlagenen Regelungen an sich als auch die verkürzte Kommentierungsfrist. Der FA setzt seine Diskussion in den nächsten Sitzungen fort.

  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt informiert. Insbesondere werden die IASB-Entscheidungen zur Aufgliederung der aus Veränderungen von Marktvariablen resultierenden Schätzungsänderungen in der Gesamtergebnisrechnung für überschussberechtigte Verträge sowie die geplanten Änderungen an IFRS 4 (Überlagerungs- und Verschiebungsansatz) zur Adressierung der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard erörtert.

    Grundsätzlich werden die Entscheidungen des IASB befürwortet. Der IFRS-FA sieht jedoch Anpassungs- bzw. Klärungsbedarf für (1) die Bilanzierung indirekter überschussberechtigter Verträge, (2) den sofortigen Wechsel auf IFRS 9, sobald die Kriterien zur Anwendung des Verschiebungsansatzes nicht mehr erfüllt werden, sowie (3) die Details des predominance-Tests zur Anwendung des Verschiebungsansatzes.

  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die vorläufig vom IASB getroffenen Entscheidungen zu überschussberechtigten Versicherungsverträgen hinsichtlich Bewertungsmodell (variable fee approach), Anwendungsbereich und Erfassung der Servicemarge in der Gewinn- und Verlustrechnung informiert. Bezogen auf deutsche Versicherungsprodukte sollten sich aus Sicht des IFRS-FA keine größeren Unklarheiten bzw. Probleme ergeben. Fraglich bleibt jedoch weiterhin die Bilanzierung nicht direkt überschussberechtigter Verträge.

    Ferner wird der Vorschlag des IASB, IFRS 4 anzupassen, um den Effekt aus der IFRS 9-Anwendung vor der Implementierung des neuen IFRS 4 im OCI statt in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, erörtert. Die IASB-Entscheidung wird vom IFRS-FA nicht unterstützt. Grund hierfür ist der erhebliche Aufwand der parallelen Anwendung von IAS 39- und IFRS 9-Systemen, der für diesen Ansatz notwendig wäre.

  • 37. Sitzung IFRS-FA
  • 09.04.2015
  • 37. Sitzung IFRS-FA
  • 09.04.2015
  • Insurance – aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich im Rahmen des Projekts Versicherungsverträge über das vom IASB-Mitarbeiterstab vorgeschlagene Modell zur Bilanzierung überschussberechtigter Versicherungsverträge. Insbesondere werden der Anwendungsbereich, die Bestimmung des Zinsaufwands, mögliche Abwicklungsmuster der vertraglichen Servicemarge (contractual service margin, CSM) sowie die Absicherung von Garantien und daraus resultierende Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen (accounting mismatches) diskutiert. Ferner erhält der IFRS-FA einen Überblick über die Diskussion bei ASAF und EFRAG zum Zusammenspiel von IFRS 4 und IFRS 9, insbesondere vor dem Hintergrund der Erarbeitung der Übernahmeempfehlung von IFRS 9 durch die EFRAG, und diskutiert mögliche Lösungsansätze.

  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • Insurance Contracts – aktuelle Entwicklungen (u.a. ASAF)

    Der IFRS-FA erörtert die Diskussionen zur unit of account der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der erneuten Beratungen im Versicherungsprojekt. Der IFRS-FA spricht sich weiterhin für eine Bestimmung der Marge auf Portfolioebene aus, insbesondere bei überschussberechtigten Versicherungsverträgen.

    In Vorbereitung des ASAF-Treffens lehnt der IFRS-FA den Vorschlag des ASBJ zur Erfassung der Marge im accumulated OCI (ACOI) ab, konzediert diesbezüglich jedoch den Konflikt mit der Definition einer Schuld im Rahmenkonzept und sieht entsprechenden Klärungsbedarf. Ferner spricht sich der IFRS-FA gegen die vom IASB vorgeschlagenen Übergangserleichterungen aus. Der IFRS-FA stuft dies nur als second best-Lösung ein und spricht sich weiter für eine Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aus. Er ist sich diesbezüglich der Schwierigkeit bewusst, den Kranz der infrage kommenden Unternehmen sachgerecht abzugrenzen, sieht aber Möglichkeiten einer pragmatischen Annäherung, bspw. durch Referenz auf derzeitige IFRS-4-Anwender oder regulierte Versicherungsunternehmen. Dessen ungeachtet müsse eine Lösung auch

  • 35. Sitzung IFRS-FA
  • 05.02.2015
  • 35. Sitzung IFRS-FA
  • 05.02.2015
  • Insurance Contracts - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA diskutiert die im Januar 2015 vorläufig getroffene Entscheidung des IASB zum Zusammenspiel des neuen IFRS 4 und IFRS 9. Aus Sicht des IFRS-FA scheint eine Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Unternehmen, die den neuen IFRS 4 anwenden müssen, noch immer – vor allem für reine Versicherungsunternehmen – erstrebenswert. Fraglich ist jedoch, wie diesbezüglich mit Konglomeraten umzugehen ist. Eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 9 für alle Anwender in Europa lehnt der IFRS-FA ab, selbst wenn eine frühzeitige Anwendung ab 1.1.2018 zulässig wäre.

    Ferner erörtert der IFRS-FA die Fragen des IASB an das CFO Forum und diskutiert Einzelfragen des Alternativansatzes für überschussberechtigte Verträge. Der IFRS-FA wird zu beiden Themenbereichen über die aktuellen Diskussionen innerhalb der AG „Versicherungen“ in Kenntnis gesetzt.

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
EFRAG Final Comment Letter zum ED/2015/11
12.02.2016
EFRAG Draft Comment Letter zum ED/2015/11
23.12.2015