IASB Annual Improvements (Volume 11)
Aktueller Stand
Der IASB hatte im Februar 2023 beschlossen, einen neuen Zyklus sog. Sammel-Änderungsstandards (Annual Improvements to IFRSs) zu starten. Mithin ist beabsichtigt, Änderungsvorschläge zu erarbeiten und diese zunächst als Entwurf eines Sammel-Änderungsstandards zu veröffentlichen.
Am 11. September 2023 wurde der Entwurf für einen neuen Sammel-Änderungsstandard (Volume 11) publiziert. Dieser enthält Vorschläge für geringfügige Änderungen von IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7. Die Kommentierungsperiode endete am 11. Dezember 2023.
Die endgültigen Änderungen wurden am 18. Juli 2024 vom IASB veröffentlicht. Diese sind ab 1.1.2026 verpflichtend anzuwenden.
Zielsetzung
Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Inhalt der Änderungen dieses Zyklus‘
Der Sammeländerungsstandard (Volume 11) umfasst acht Änderungssachverhalte und betrifft folgende Standards bzw. Themen:
- IFRS 1 – Hedge Accounting bei einem IFRS-Erstanwender;
- IFRS 7 – Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung;
- IFRS 7 – Angaben zu Kreditrisiken;
- IFRS 7 – Angaben bei Abweichungen des Transaktionspreises vom Fair Value;
- IFRS 9 – Ermittlung des Transaktionspreises;
- IFRS 9 – Ausbuchung einer Leasingverbindlichkeit;
- IFRS 10 – Bestimmung eines „de facto“-Agenten;
- IAS 7 – Anschaffungskostenmethode.
Befassung durch das DRSC
Das DRSC hatte die Änderungsvorschläge im FA Finanzberichterstattung erörtert. Als Ergebnis dieser Diskussion hat das DRSC eine Stellungnahme erarbeitet und am 1. Dezember 2023 an den IASB sowie ergänzend an EFRAG übermittelt.