IASB Annual Improvements 2018-2020
Aktueller Stand
Der IASB hatte am 21. Mai 2019 den Entwurf seines jüngsten Sammel-Änderungsstandards unter dem Titel ED/2019/2 Annual Improvements to IFRSs 2018-2020 Cycle veröffentlicht. Dieser konnte bis 20. August 2019 kommentiert werden. Der Sammel-Änderungsstandard enthält Vorschläge zu geringfügigen Änderungen von IFRS 1, IFRS 9, IAS 41 und den Beispielen zu IFRS 16.
Nach Ablauf der Kommentierungsphase hatte der IASB in erneuten Erörterungen die Finalisierung beschlossen. Die Änderung zu IFRS 1 wurde leicht geändert (es wird nunmehr ein Wahlrecht eingeräumt), die übrigen Änderungen wurden unverändert finalisiert. Die Veröffentlichung aller Änderungen erfolgte am 14. Mai 2020; das Projekt ist somit abgeschlossen.
Zielsetzung
Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Inhalt der Änderungen dieses Zyklus‘
Der Sammeländerungsstandard 2018-2020 enthält 4 Änderungen und betrifft folgende Standards bzw. Themen:
- IFRS 1 – Erstanwendung durch ein Tochterunternehmen später als das Mutterunternehmen: Für Tochterunternehmen, deren erstmalige IFRS-Anwendung später als die des Mutterunternehmens erfolgt, wird ein Wahlrecht für die bilanzielle Erfassung von kumulativen Währungsumrechnungseffekten geschaffen.
- IFRS 9 – Gebühren, die beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden zu berücksichtigen sind;
- Begleitende Beispiele zu IFRS 16 – Leasinganreize: Ein Teil des Wortlauts in IE5, der bislang als irritierend bzgl. der bilanziellen Berücksichtigung von Leasinganreizen erschien, wird ersatzlos gestrichen.
- IAS 41 – Bedeutung von Steuereffekten bei der Fair Value-Ermittlung: Es wird konkretisiert, dass Steuereffekte bei der Fair Value-Ermittlung sowohl im Diskontierungssatz als auch in den Zahlungsströmen zu berücksichtigen sind.