IASB Annual Improvements 2015-2017

Aktueller Stand

Der IASB hat am 12. Januar 2017 den Entwurf seines neunten Sammel-Änderungsstandards unter dem Titel ED/2017/1 Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle veröffentlicht. Dieser konnte bis zum 12. April 2017 kommentiert werden. Die Änderung von IAS 28 wurde bereits finalisiert und am 12. Oktober 2017 veröffentlicht. Die Änderungen zu IAS 12 und IAS 23 wurden – etwas später – gleichfalls finalisiert und vom IASB am 14. Dezember 2017 veröffentlicht.

 

Zielsetzung

Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.

Inhalt

Im Entwurf ED/2017/1 werden Änderungen an folgenden Standards vorgeschlagen:

  • IAS 12: Bilanzierung steuerlicher Effekte aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital ausgewiesen werden. Hierzu wird klarstellend das Grundprinzip unterstrichen, wonach der Ausweis steuerlicher Effekte der (ergebniswirksamen oder -neutralen) Erfassung der zugrundliegenden Geschäfte und Ereignisse folgt.
  • IAS 23: Bestimmung von Fremdkapitalkosten, wenn ein bislang in Konstruktion befindlicher Vermögenswert fertiggestellt wurde. Hierzu wird klargestellt, dass spezifische Fremdmittel (z.B. aufgenommen zur Errichtung oder Beschaffung eines bestimmten Vermögenswerts) bei der Ermittlung der durchschnittlichen Fremdkapitalkosten nur solange nicht einzubeziehen sind, wie der Zustand der vorgesehenen endgültigen Nutzung des Vermögenswerts noch nicht erreicht ist.
  • IAS 28: Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IAS 28 und IFRS 9 bei langfristigen Beteiligungen. Hierzu wird klargestellt, dass sowohl IAS 28 als auch IFRS 9 vollumfänglich auf langfristige Beteiligungen anzuwenden sind; somit sind die Wertminderungsvorschriften beider Standards parallel zu beachten.

Die Änderung zu IAS 28 wurde mittlerweile – und ggü. dem Entwurf unverändert – finalisiert und am 12. Oktober 2017 veröffentlicht. Die Änderungen zu IAS 12 und IAS 23 – beide Gegenstand des Entwurfs zu diesem AIP-Zyklus – wurden am 14. Dezember 2017 ebenfalls unverändert verabschiedet und publiziert. Dieser am 14. Dezember 2017 verabschiedete und pulizierte Sammel-Änderungsstandard enthält auch eine geringfügige Änderung an IFRS 3. Diese Änderung wurde vorher – also im Entwurfsstadium – jedoch separat erörtert bzw. publiziert; sie wurde schließlich prozesshalber im finalen Sammel-Änderungsstandard aufgenommen. Auch diese Änderung wurde im Vergleich zum Entwurf nahezu unverändert finalisiert.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2017/1 Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle
12.01.2017

Befassung durch das DRSC

Der IFRS-FA hat sich mit den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen in seiner 56. Sitzung befasst und folgende Erkenntnisse gewonnen:

  • Der IFRS-FA begrüßt die vorgeschlagene Änderung von IAS 23 betreffend den Einbezug von spezifischen Fremdmitteln in die Ermittlung des allgemeinen Kapitalisierungszinssatzes. Aufgrund der Langlebigkeit der betroffenen Wirtschaftsgüter präferiert der IFRS-FA die prospektive Anwendung der IAS 23-Änderung.
  • Ferner befürwortet der IFRS-FA die vorgeschlagene Klarstellung von IAS 12 hinsichtlich des Ausweises von ertragssteuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen. Der IFRS-FA hält jedoch weitere Klarstellungen für notwendig, um eine echte Verbesserung des Standards zu erzielen. Konkret scheint die (notwendige) Unterscheidung, ob/wann die den Dividenden zugrundeliegenden Geschäfte und Transaktionen ergebniswirksam sind (als Bedingung für einen ergebniswirksamen Ausweis der Steuereffekte) weiterhin stark ermessensbehaftet und somit schwierig.
  • Der vorgeschlagenen Änderung von IAS 28 bezüglich des Zusammenwirkens der Wertminderungsvorschriften von IAS 28 und IFRS 9 in Bezug auf long-term interests stimmt der IFRS-FA dem Grunde nach zu, sieht aber auch hier Nachbesserungsbedarf. Insbesondere gilt es aus Sicht des IFRS-FA klarzustellen, wie eine etwaige Allokation zu erfolgen hat (etwa wenn ein nach IAS 28 ermittelter Wertminderungsbetrag den Beteiligungsbuchwert übersteigt) und wie buchhalterisch vorzugehen ist, wenn sowohl nach IAS 28 als auch nach IFRS 9 ein Wertminderungsbetrag zu erfassen wäre. Insbesondere würde das in der IFRS IC-Diskussion verwendete Beispiel helfen und sollte die Änderungsvorschriften ergänzen.

Diese Position hat das DRSC in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2017 an den IASB und an EFRAG übermittelt.

 

Zugehörige Veranstaltungen

  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • IASB ED Annual Improvements 2015-2017

    Der IFRS-FA erörtert die im Entwurf der „Jährlichen Verbesserungen“ des Zyklus 2015-2017 enthaltenen Vorschläge für Standardänderungen an IAS 12, IAS 23 und IAS 28.

    Der IFRS-FA begrüßt die vorgeschlagene Änderung von IAS 23 betreffend den Einbezug von spezifischen Fremdmitteln in die Ermittlung des allgemeinen Kapitalisierungszinssatzes. Aufgrund der Langlebigkeit der betroffenen Wirtschaftsgüter präferiert der IFRS-FA die prospektive Anwendung der IAS 23-Änderung.

    Ferner befürwortet der IFRS-FA die vorgeschlagene Klarstellung von IAS 12 hinsichtlich des Ausweises von ertragssteuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen. Der IFRS-FA hält jedoch weitere Klarstellungen für notwendig, um eine echte Verbesserung des Standards zu erzielen. Konkret scheint die (notwendige) Unterscheidung, ob/wann die den Dividenden zugrundeliegenden Geschäfte und Transaktionen ergebniswirksam sind (als Bedingung für einen ergebniswirksamen Ausweis der Steuereffekte) weiterhin stark ermessensbehaftet und somit schwierig.

    Der vorgeschlagenen Änderung von IAS 28 bezüglich des Zusammenwirkens der Wertminderungsvorschriften von IAS 28 und IFRS 9 in Bezug auf long-term interests stimmt der IFRS-FA dem Grunde nach zu, sieht aber auch hier Nachbesserungsbedarf. Insbesondere gilt es aus Sicht des IFRS-FA klarzustellen, wie eine etwaige Allokation zu erfolgen hat (etwa wenn ein nach IAS 28 ermittelter Wertminderungsbetrag den Beteiligungsbuchwert übersteigt) und wie buchhalterisch vorzugehen ist, wenn sowohl nach IAS 28 als auch nach IFRS 9 ein Wertminderungsbetrag zu erfassen wäre. Insbesondere würde das in der IFRS IC-Diskussion verwendete Beispiel helfen und sollte die Änderungsvorschriften ergänzen.

    Der IFRS-FA plant, seine Stellungnahme im Umlaufverfahren zu verabschieden.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Dahlke, Jürgen Bilanzierung von Steuereffekten aus Dividendenzahlung nach den Annual Improvements to IFRS (2015–2017 Cycle) Betriebs-Berater, 46/2018, S. 2736 ff. 2018
Schreiber, Stefan M. / Schnorr, Zeljka IASB stellt wichtige IFRS-Zweifelsfragen klar Änderungen an vier Standards im Rahmen der Annual Improvements to IFRSs (2015–2017 Cycle) WPg, 07/2018, S. 415 ff. 2018
Antonakopoulos, Nadine/ Fink, Christian Die Neuerungen des IASB aus den Annual Improvements to IFRSs des 2015-2017 Cycle Änderungen an IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 PiR, 02/2018, S 31 ff. 2018
Schubert, Daniel/ Hölters, Anne Aktuelles Know-how zu Änderungen der internationalen Rechnungslegung Änderungen und Interpretationen am/zum Regelwerk des IASB PiR, 10/2017, S. 289 ff. 2017
Antonakopoulos, Nadine/ Fink, Christian, ED/2017/1: Entwurf der Annual Improvements to IFRSs des 2015-2017 Cycle Vorschläge zur Änderung von drei Standards PiR, 03/2017, S. 81 ff. 2017