IASB Annual Improvements 2015-2017
Aktueller Stand
Der IASB hat am 12. Januar 2017 den Entwurf seines neunten Sammel-Änderungsstandards unter dem Titel ED/2017/1 Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle veröffentlicht. Dieser konnte bis zum 12. April 2017 kommentiert werden. Die Änderung von IAS 28 wurde bereits finalisiert und am 12. Oktober 2017 veröffentlicht. Die Änderungen zu IAS 12 und IAS 23 wurden – etwas später – gleichfalls finalisiert und vom IASB am 14. Dezember 2017 veröffentlicht.
Zielsetzung
Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Inhalt
Im Entwurf ED/2017/1 werden Änderungen an folgenden Standards vorgeschlagen:
- IAS 12: Bilanzierung steuerlicher Effekte aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital ausgewiesen werden. Hierzu wird klarstellend das Grundprinzip unterstrichen, wonach der Ausweis steuerlicher Effekte der (ergebniswirksamen oder -neutralen) Erfassung der zugrundliegenden Geschäfte und Ereignisse folgt.
- IAS 23: Bestimmung von Fremdkapitalkosten, wenn ein bislang in Konstruktion befindlicher Vermögenswert fertiggestellt wurde. Hierzu wird klargestellt, dass spezifische Fremdmittel (z.B. aufgenommen zur Errichtung oder Beschaffung eines bestimmten Vermögenswerts) bei der Ermittlung der durchschnittlichen Fremdkapitalkosten nur solange nicht einzubeziehen sind, wie der Zustand der vorgesehenen endgültigen Nutzung des Vermögenswerts noch nicht erreicht ist.
- IAS 28: Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IAS 28 und IFRS 9 bei langfristigen Beteiligungen. Hierzu wird klargestellt, dass sowohl IAS 28 als auch IFRS 9 vollumfänglich auf langfristige Beteiligungen anzuwenden sind; somit sind die Wertminderungsvorschriften beider Standards parallel zu beachten.
Die Änderung zu IAS 28 wurde mittlerweile – und ggü. dem Entwurf unverändert – finalisiert und am 12. Oktober 2017 veröffentlicht. Die Änderungen zu IAS 12 und IAS 23 – beide Gegenstand des Entwurfs zu diesem AIP-Zyklus – wurden am 14. Dezember 2017 ebenfalls unverändert verabschiedet und publiziert. Dieser am 14. Dezember 2017 verabschiedete und pulizierte Sammel-Änderungsstandard enthält auch eine geringfügige Änderung an IFRS 3. Diese Änderung wurde vorher – also im Entwurfsstadium – jedoch separat erörtert bzw. publiziert; sie wurde schließlich prozesshalber im finalen Sammel-Änderungsstandard aufgenommen. Auch diese Änderung wurde im Vergleich zum Entwurf nahezu unverändert finalisiert.