IASB Annual Improvements 2014-2016
Aktueller Stand
Der IASB hat am 8. Dezember 2016 seinen achten Sammel-Änderungsstandard Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle („Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016“) final veröffentlicht, mit dem im Rahmen der jährlichen Verbesserungen Anpassungen an den Standards IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 vorgenommen wurden. Die Änderung an IFRS 12 ist ab dem 1.1.2017 erstmalig verpflichtend anzuwenden, die beiden anderen Änderungen ab dem 1.1.2018.
Zur Zeit erfolgt die Indossierung des AIP 2014-2016.
Zielsetzung
Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Inhalt
Der achte Sammel-Änderungsstandard umfasst folgende Änderungen:
- In IFRS 1 werden die kurzzeitigen Befreiungen in den Tz. E3-E7 gestrichen, da sie ihren beabsichtigten Zweck erfüllt haben.
- Für den Anwendungsbereich von IFRS 12 wird präzisiert, dass die in IFRS 12 geforderten Angaben (außer Tz. B10-B16) auch für zur Veräußerung gehaltene Beteiligungen oder für aufgegebene Geschäftsbereiche im Sinne von IFRS 5 gelten.
- In IAS 28.18 wird klargestellt, dass ein Unternehmen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit or loss) auf Basis jedes einzelnen Investments bewerten darf.