IASB Annual Improvements 2011-2013
Aktueller Stand
Der IASB hat am 12. Dezember 2013 seinen sechsten Sammel-Änderungsstandard Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle final veröffentlicht, mit dem im Rahmen der jährlichen Verbesserungen Anpassungen an den Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 vorgenommen wurden. Die einzelnen Änderungen traten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 begannen.
Zielsetzung
Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Inhalt
Der sechste Sammel-Änderungsstandard umfasst folgende Änderungen:
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards:
Klarstellung, dass ein Unternehmen wahlweise in seinem ersten IFRS-Abschluss einen neuen, noch nicht verbindlichen IFRS anwenden kann, sofern seine frühere Anwendung zulässig ist.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse:
Klarstellung, dass
- alle Typen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen i.S.v. IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgeschlossen sind, und
- die Ausnahme aus dem Anwendungsbereich in Paragraph 2(a) des IFRS 3 nur für den Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst gilt.
IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert:
Klarstellung, dass die Portfolioausnahme des Paragraphen 52 des IFRS 13 auf alle Verträge im Anwendungsbereich des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden ist, unabhängig davon, ob diese Verträge die Definitionen von ‚finanziellen Vermögenswerten‘ oder ‚finanziellen Verbindlichkeiten‘ nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen oder nicht.
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien:
Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt.
Klarzustellung, dass IAS 40 und IFRS 3 sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Beurteilung, ob der Erwerb einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie den Erwerb eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten oder einen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse darstellt, ist auf Grundlage der Regelungen des IFRS 3 zu erfolgen.