IASB Annual Improvements 2010-2012
Aktueller Stand
Der IASB hat am 12. Dezember 2013 seinen fünften Sammel-Änderungsstandard Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle final veröffentlicht, mit dem im Rahmen der jährlichen Verbesserungen Anpassungen an den Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 7, IAS 16/IAS 38 und IAS 24 vorgenommen wurden. Die einzelnen Änderungen traten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 begannen.
Zielsetzung
Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
Inhalt
Der veröffentlichte Standard betrifft im Einzelnen folgende Sachverhalte:
- IFRS 2 – Definition von Ausübungsbedingungen (vesting conditions)
- IFRS 3 – bilanzielle Abbildung bedingter Gegenleistungen (contingent considerations) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen mit Folgeänderungen an anderen Standards
- IFRS 8 – Aggregation von Geschäftssegmenten
- IFRS 8 – Überleitung von dem Gesamtbetrag der Vermögenswerte der berichtspflichtigen Segmente zu den Vermögenswerten des Unternehmens
- IFRS 13 – kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
- IAS 16/ IAS 38 – Berechnung der kumulierten Abschreibungen bei Anwendung der Neubewertungsmethode
- IAS 24 – Behandlung der Fälle, in denen die Aufgaben des Managements in Schlüsselpositionen durch juristische Personen ausgeführt werden
Die ursprünglich im ED/2012/1 vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 (Klassifizierung von Schulden in kurz- bzw. langfristig), IAS 7 (Klassifizierung von aktivierten Zinszahlungen), IAS 12 (Ansatz eines latenten Steueranspruches für unrealisierte Verluste) und IAS 36 (Harmonisierung der Anhangangaben zum Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten) wurden in den finalen Standard nicht übernommen.
In seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 hat der IASB entschieden, die Bilanzierung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste nicht im Rahmen des AIP-Projekts, sondern in Rahmen eines eigenständigen, eng abgegrenzten Projekts zur Änderung von IAS 12 zu behandeln.