DRSC Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktueller Stand

EFRAG veröffentlichte im Mai 2022 ein ESRS Proof of Concept XBRL Taxonomy Package, welches in der Basis for conclusions zum ED ESRS E1 Climate Change erläutert wird.

Ende 2022 wurde ein externer Dienstleister mit der Entwicklung der XBRL-Taxonomie beauftragt, der seine Arbeiten im Dezember 2022 aufnahm.

Ende März 2023 wurde das EFRAG ESRS Digital Reporting Consultative Forum eingerichtet, um die Arbeiten an der XBRL-Taxonomie zu unterstützen.

Am 8. Februar 2024 hat EFRAG den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards und den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur Berichterstattung nach der UmwelttaxonomieVO veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Rückmeldungen zur Konsultation waren bis zum 8. April 2024 möglich.

Am 30. August 2024 veröffentlichte EFRAG eine geänderte XBRL-Taxonomie zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards, in welcher die Rückmeldungen aus der Konsultation teilsweise übernommen wurden.

Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 5. Januar 2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft. Ziel der CSRD ist es, dass Unternehmen relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Die CSRD löst insb. die Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung ab, die mit der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) in der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) verankert wurden.

Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 (ESEF-VO) dargelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufzustellen und haben ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung (inkl. der Angaben nach der Verordnung (EU) 2020/852, UmwelttaxonomieVO) auszuzeichnen (Art. 29d Bilanzrichtlinie). Am 24. Juli 2024 wurde ein sog. Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, eine XBRL-Taxonomie zur digitalen Nachhaltigkeitsberichtserstattung (ESRS- und Umwelttaxonomie-Angaben) zu erarbeiten. Dabei geht EFRAG analog zur Erarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gestaffelt vor: nach der Übergabe einer Tranche von ESRS-Entwürfen an die Europäische Kommission folgt im Nachgang die Erarbeitung einer XBRL-Taxonomie für die jeweilige Tranche. Dabei veröffentlicht EFRAG Konsultationsentwürfe zur XBRL-Taxonomie, bevor ein Entwurf für eine XBRL-Taxonomie an die Europäische Kommission übergeben wird. Danach wird die Europäische Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) auffordern einen Entwurf eines technischen Regulierungsstandards (inkl. XBRL-Taxonomie) zu erarbeiten. Auch dieser Entwurf soll öffentlich konsultiert werden. Als letzten Schritt wird die Europäische Kommission den finalen technischen Regulierungsstandard mittels eines delegierten Rechtsaktes zur Änderung der ESEF-VO erlassen.

Der zeitliche Anwendungsbereich zur Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. der maschinenlesbaren Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben richtet sich nach den Vorschriften im EGHGB-E des Regierungsentwurfes zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und unterscheidet sich vom zeitlich gestaffelten Anwendungsbereich der CSRD. Die Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. maschinenlesbarer Auszeichnung ist erstmalig für ein ab dem ersten Januar 2026 beginnendes Geschäftsjahr zu beachten (Abs. 7 des Artikels zur Einzelrechnungslegung und Abs. 6 des Artikels zur Konzernrechnungslegung im EGHGB-E). Diese Übergangsregelung wird damit begründet, dass die Änderungen der ESEF-VO vermutlich nicht vor 2025 erfolgen werden, weshalb die Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF (ohne maschinenlesbare Auszeichnung) bereits für ab dem ersten Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre wenig praktischen Nutzen hätte. Zudem sollen Unternehmen so genug Zeit bekommen, ihre Berichtsprozesse umzustellen (Begründung zu Abs. 7 des Artikels zur Einzelrechnungslegung). Auch die Europäische Kommission und die ESMA stellten klar, dass eine Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. maschinenlesbarer Auszeichnung erst später verlangt wird (Europäische Kommission, FAQ-E zur CSRD, Frage 38; ESMA, Public Statement, Tz. 46).

Das DRSC ist in Reaktion auf die CSRD-Vorschriften zur Digitalisierung eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingetreten und hat einen Arbeitskreis gegründet, der am 10. Januar 2023 seine Arbeit aufgenommen hat.

Arbeitskreis „Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“

Mit der Einrichtung dieses Arbeitskreises bündeln der XBRL Deutschland und das DRSC ihre Expertise im Bereich der XBRL-Standards und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel des Arbeitskreises bilden das Monitoring und die Würdigung von Initiativen zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insb. der laufenden Gesetzes- und Standardsetzungsvorhaben.

Die Sitzungen sind nicht-öffentlich.

Die Arbeitskreismitglieder sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Vier Arbeitskreismitglieder wurden zudem zu Mitgliedern des EFRAG ESRS Digital Reporting Consultative Forums ernannt.

Unternehmen Vorname Name
ABZ Reporting,                  XBRL Deutschland Thomas Klement
Allianz Ulrike Wilberg
AMANA consulting Philipp Stampfuss
BDO Lisa Umann
BDO Holger Obst
Bundesanzeiger Verlag Thimo Niebler
Bundesanzeiger Verlag Sabrina Over
Caseware Michael Schwab
DATEV Heino Weller
Deloitte Okan Zengi
Deutsche Bundesbank Dominik Elgg
Deutsche Bundesbank Lena Leontyeva
DHL Group Beatrice Scharrenberg
DRSC Ilka Canitz
DRSC Georg Lanfermann
DRSC Marco Liepe
DRSC Sven Morich
EFRAG (Beobachter) Richard Bössen
Evonik Industries Dilan Sahin
Evonik Industries Kathrin Hardtke
EY Roy Moy
firesys Axel Müller
Firesys, XBRL Deutschland Diana Kaufhold
Forvis Mazars Kilian Schmitz
fwsb Fabian Niete
fwsb Jan Siegler
GEA Group Kathleen Weymann
Grant Thornton Maximilian Meyer zu Schwabedissen
KPMG Joel Santos
Merck Tom Heuser
PwC Thomas Küster
PwC, XBRL Deutschland Björn Seidel
R+V Versicherung Tim Schneberger
Rödl & Partner Christian Maier
Rödl & Partner Justyna Wellhöfer
S-Management Services Arne Kühmstädt
Stakeholder Reporting Silke Lipinski
Talanx Isabell Gieseke
Talanx Andreas Albert
Vonovia Ole Berger
Vonovia Hilke Wehmeier

Zugehörige Veranstaltungen

  • 26. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 15.03.2024
  • 26. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 15.03.2024
  • ED XBRL-Taxonomies

    Der FA NB beschäftigte sich zum zweiten Mal mit der EFRAG-Konsultation zweier Taxonomien (ESRS- und Artikel 8-Taxonomie) zur elektronischen Auszeichnung von Nachhaltigkeitsangaben. Der DRSC-Mitarbeiterstab teilte erste Erkenntnisse aus dem vom Arbeitskreis „Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ durchgeführten Feldtest. Ziel dieser Sitzung war es, erste Inhalte für eine Stellungnahme zu beschließen. Ein Stellungnahmeentwurf soll bis Ende März vom DRSC-Mitarbeiterstab erarbeitet und im Umlaufverfahren vom FA NB beschlossen werden.

    Der FA NB fordert, dass die Notwendigkeit zur Auszeichnung eines Datenpunktes mit mehreren Taxonomieelementen weitestgehend vermieden werden sollte, da eine solche Mehrfachauszeichnung einen hohen Aufwand verursacht.

    Der FA NB sprach sich allgemein für die Einführung von Übergangszeiträumen aus, da die Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben ein Lern- und Anpassungsprozess sei. Es zeigt sich bspw. bereits jetzt, dass bei der Aufstellung des ausgezeichneten Nachhaltigkeitsberichts die jeweiligen Fachkollegen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch zusätzliche Expertise zur elektronischen Auszeichnung mitbringen werden müssen, um einschätzen zu können, welche Angaben mit welchen Taxonomieelementen wie ausgezeichnet werden sollen. Gerade für Neuanwender der Auszeichnung von Unternehmensangeben dürften die neuen Vorschriften daher einen deutlichen Mehraufwand verursachen. Auch deshalb sollten freiwillig anzuwendende Vorlagen bereits ausgezeichneter Nachhaltigkeitsberichte von der EFRAG oder der ESMA bereitgestellt werden, die von Erstellern nur noch mit Angaben zu füllen sind. Eine zusätzliche Hilfe für Ersteller würde die Bereitstellung einer Datenpunkteliste für die Berichtspflichten gem. der UmwelttaxonomieVO darstellen (vergleichbar mit der EFRAG IG 3: List of ESRS datapoints).

    Die KOM bzw. die ESMA werden speziell bei der Formulierung von (granularen) Auszeichnungsregeln und allgemein bei weiteren Projekten zur Digitalisierung aufgefordert, die Bedürfnisse von Nutzern stärker zu berücksichtigen. Der Aufwand einer granularen Auszeichnung von Nachhaltigkeitsangaben auf Seiten der Ersteller sei nur gerechtfertigt, wenn Nutzer die ausgezeichneten Angaben auch für ihre Zwecke verwenden können. Derzeit sind bspw. Massendatenabfragen im deutschen Unternehmensregister nicht möglich und die ESAP-Regulierung eröffnet zwar die Möglichkeit von Massendatenabfragen, was durch zusätzliche Gebühren jedoch unattraktiv wird. Die Auszeichnung von Unternehmensangaben macht aber gerade für Massendatenabfragen Sinn.

    Derzeit ist ungewiss, ob der elektronisch ausgezeichnete Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht als eine Instanz in einem Reporting Package an die jeweiligen Unternehmensregister zu übermitteln ist oder ob es mehre Instanzen (Finanzbericht vs. Finanzbericht und Nachhaltigkeitsbericht vs. Finanzbericht und ESRS-Bericht und Artikel 8-Bericht) in einem Reporting Package oder mehreren Reporting Packages geben wird. Es sollte den berichtenden Unternehmen überlassen werden, ob sie dem Unternehmensregister mehrere oder nur eine Instanz im Reporting Package übermitteln. Zum einen sind teilweise verschiedene Abteilungen innerhalb eines Unternehmens für die Aufstellung und Auszeichnung des Finanz- bzw. Nachhaltigkeitsberichtes zuständig. Bei der Übermittlung mehrerer Instanzen könnten die Abteilungen parallel und unabhängig voneinander arbeiten. Die Übermittlung mehrerer Instanzen hätten zudem den Vorteil, dass im Rahmen des Prüfungsprozesses eventuelle Änderungen an den Berichten lediglich Anpassungen an der jeweiligen Instanz zur Folge hätten.

    Zudem fordert der FA NB, zukünftig einen längeren Konsultationszeitraum (mind. 90 Tage) zu gewähren, da dies die Durchführung von Feldtests unterstützen würde. Erst durch solche Feldtests können valide Aussagen zu Taxonomien gewonnen werden.  Schließlich sollten Konsultationen nicht zwischen Januar und März durchgeführt werden, da Ersteller, IT-Anbieter und Prüfer in dieser Zeit mit der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Unternehmensberichten beschäftigt sind und wenig Kapazitäten zur Beteilung an Konsultationen bereitstehen.

  • 25. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 13.02.2024
  • 25. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 13.02.2024
  • EFRAG Konsultationsentwürfe zu zwei XBRL-Taxonomien

    Am 8. Februar 2024 hat EFRAG den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum ESRS Set 1 und den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur Berichterstattung nach der Umwelttaxonomieverordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Das DRSC ist in Reaktion auf die Konsultation eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingegangen und hat einen „Arbeitskreis Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ gegründet. Ziel des Arbeitskreises bildet insb. die Durchführung eines Field Tests zur EFRAG-Konsultation der XBRL-Taxonomien. Die Ergebnisse dieses Field Tests sollen die Arbeit des FA NB informieren und in die Erarbeitung einer Stellungnahme einfließen. Der FA NB wird in seiner März-Sitzung über erste Erkenntnisse aus dem Field Test informiert werden.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Haggenmüller, Sascha/ Werling , Wolf-Heinrich ESG im Beratungssektor: Der Weg zur ESG-Exzellenz KoR, 04/2024, 175 ff. 2024
Warnke, Lina/ Reinke, Jens / Müller, Stefan Die ganzheitliche Wertschöpfungskette und die Datenpunkte von Set 1 der ESRS EFRAG veröffentlicht Draft EFRAG IG 2 zur Betrachtung der Wertschöpfungskette und Draft EFRAG IG 3 mit einer Übersicht der ESRS-Datenpunkte PiR, 04/2024, 92 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu weiteren Gesetzesänderungen Überblick über den Entwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes StuB, 07/2024, 241 ff. 2024
Gehrer, Judith/ Gilles, Elena/ Lenz, Tonie/ Median, Amina Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen von Finanzinstituten – eine Analyse des Status quo IRZ, 04/2024, 171 ff. 2024
von Keitz, Isabel / Borcherding, Nils Die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil II) – Ein Abgleich der künftigen Anforderungen gem. CSRD und ESRS mit der aktuellen Berichtspraxis ausgewählter Unternehmen – Der Betrieb, 15/2024, S. 881 ff. 2024