EU UmwelttaxonomieVo
Aktueller Stand
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das erste Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere der sog. „Omnibus 1“, welcher zwei Änderungs-Richtlinien und eine delegierte Änderungsverordnung zur Änderung mehrerer delegierter Rechtsakte zur UmwelttaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) umfasst. Mit den Vorschlägen verfolgt die KOM u.a. das Ziel, deutliche Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
Die delegierte Änderungsverordnung wurde bis zum 26. März 2025 öffentlich konsultiert. Das DRSC übermittelte eine Stellungnahme.
Hintergrund
Die Verordnung (EU) 2020/852 (UmwelttaxonomieVO) bildet ein Kernelement des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom März 2018, welcher in den europäischen „Green Deal“ vom Dezember 2019 aufging. Dabei ist die UmwelttaxonomieVO insb. im Zusammenspiel mit der Verordnung (EU) 2019/2088 („Sustainable Finance Disclosure Regulation“, SFDR), der Richtlinie (EU) 2022/2464 („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) und dem „EU Green Bond Standard“ zu sehen.
Mit der UmwelttaxonomieVO sowie den zugehörigen delegierten Rechtsakten wird einerseits ein Klassifikationsschema für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen (Umwelttaxonomie). Andererseits wird eine Berichterstattung über Taxonomieangaben für Finanzprodukte und für EU-Unternehmen verpflichtend.
Die Veröffentlichung von Taxonomieangaben für EU-Unternehmen wird in Artikel 8 der UmwelttaxonomieVo festgelegt und durch die Delegierten Verordnung (EU) 2021/217 präzisiert. Insb. müssen EU-Unternehmen im persönlichen Anwendungsbereich der CSRD auch Taxonomieangaben offenlegen.
Die Europäische Kommission hat mehrere FAQs veröffentlicht, um Zweifelsfragen zur UmwelttaxonomieVo zu klären. Ebenso das IDW. Der EU Taxonomy Navigator biete eine Reihe von Hilfestellungen an, die die Anwendung der EU-Vorschriften erleichtern sollen. Im Oktober 2023 wurde der Stakeholder Request Mechanism in Betrieb genommen. Dieser erlaubt es Interessenträgern, Vorschläge zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten mit neuen technischen Bewertungskriterien oder zur Änderung der technischen Bewertungskriterien bereits taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten einzureichen.
Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen ist eine Expertengruppe und berät die Europäische Kommission bei der Erarbeitung der Umwelttaxonomie. Die Platform hat mehrere Berichte und Stellungnahmen veröffentlicht, die sich mit der Anwendung und der Weiterentwicklung der Umwelttaxonomie und anderer EU-Initiativen für ein nachhaltiges Finanzwesen beschäftigen.
DRSC-Aktivitäten
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den Konsultationsentwurf eines delegierten Rechtsaktes zur UmwelttaxonomieVO. Das DRSC übermittelte eine Stellungnahme, die sich auf die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen fokussierte.
Im Dezember 2024 wurde ein aktualisiertes Briefing Paper zu den Berichtspflichten der UmwelttaxonomieVO veröffentlicht.
Am 5. April 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission Konsultationsentwürfe für zwei delegierte Rechtsakte zur UmwelttaxonomieVO. Das DRSC übermittelte eine Stellungnahme, die sich auf die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen fokussierte.
Das DRSC hat im März 2021 das Anwenderforum zur UmwelttaxonomieVo eingerichtet. Das Forum steht exklusiv den DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden offen. Sinn und Zweck der DRSC-Anwenderforen sind der Austausch bzgl. Anwendungsfragen und Erfahrungen, die sich aus der Anwendung und Umsetzung der UmwelttaxonomieVo bei deutschen Unternehmen ergeben. Die wichtigsten Anwendungsfragen werden gesammelt, um mögliche Lösungsansätze aufbereitet, in einer konsistenten Struktur (Problemstellung, Lösungsalternativen, vorläufiger Lösungsansatz) zusammengefasst und beständig aktualisiert.
Die aufbereiteten Auslegungsfragen werden anschließend der Europäischen Kommission mit der Bitte um fachliche Einwertung übermittelt. Sie können berichtenden Unternehmen aber auch als Referenzpunkt bei eigenen Überlegungen zur Anwendung der UmwelttaxonomieVo dienen.