IASB Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)
Aktueller Stand
Nach Auswertung der Rückmeldungen zum ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) hat der IASB im Juni 2020 beschlossen, das Projekt nicht fortzusetzen und die vorgeschlagenen Änderungen nicht weiter zu verfolgen.
Hintergrund und Zielsetzung
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler legt die Kriterien für die Auswahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fest. Wenn ein Unternehmen eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode ändert, ist es verpflichtet, die neue Methode so anzuwenden, als ob es diese schon immer angewendet hätte – es sei denn, dies ist nicht praktikabel.
Unternehmen können sich aufgrund einer vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidung zur Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode entscheiden. Das IASB schlug im Entwurf ED/2018/1 vor, dass ein Unternehmen bei der Entscheidung, wie weit es bei der Anwendung einer freiwilligen Bilanzierungsänderung, die sich aus einer solchen Agendaentscheidung ergibt, zurückgehen soll, nicht nur prüft, ob dies praktikabel ist, sondern auch den Mehrwert für die Nutzer und die Kosten der Änderung für das Unternehmen berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielten darauf ab, die Anwendung von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus einer Agendaentscheidung ergeben, zu vereinfachen.