Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Er wurde am 17. März 1998 als unabhängiger, eingetragener und selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin von der deutschen Wirtschaft gegründet. Das DRSC e.V. wurde mit Vertrag vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ – Bundesministerium der Justiz) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342q HGB anerkannt.
Die Gründung des Vereins erfolgte mit dem Ziel,
Aus dieser Zielsetzung ergeben sich die folgenden sechs Aufgabengebiete des DRSC, die in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegt sind. Danach soll das DRSC im gesamtwirtschaftlichen Interesse
Die ersten vier Aufgabengebiete ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag nach § 342 HGB sowie aus dem Standardisierungsvertrag. In letzterem wird ferner die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung als weiteres Aufgabenfeld genannt.
Das DRSC e.V. finanziert seine Tätigkeit vollständig aus den Mitgliedsbeiträgen sowie durch Lizenzvergabe, Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen. Etwaige Erlöse aus der Verwertung seiner Arbeit darf das DRSC nur für die satzungsmäßigen Zwecke einsetzen, insofern verfolgt der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele, sondern ist selbstlos tätig und erfüllt seinen Zweck als Berufsverband für seine Mitglieder. Ungeachtet der Tätigkeit im gesamtwirtschaftlichen Interesse erhält das DRSC für die Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Mittel der öffentlichen Hand.
Die Facharbeit des DRSC e.V. erfolgt weitgehend in den beiden Fachausschüssen. Sie wird vom Präsidium nach außen vertreten. Mit der Strukturänderung vom Dezember 2021 verteilt sich die Facharbeit jetzt auf den FA Finanzberichterstattung, den FA Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Gemeinsamen Fachausschuss.
In den Aufgabenbereich des Fachausschusses Finanzberichterstattung fallen neben der aktiven Begleitung und Kommentierung der internationalen Facharbeit bei IASB/IFRS Interpretations Committee sowie der EFRAG auch die Entwicklung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung.
Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung begleitet aus deutscher Sicht mit besonderer Fachexpertise die internationalen und die europäischen Standardsetzungsaktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der Gemeinsame Fachausschuss wird tätig, wenn Berichtsthemen übergreifend und gleichermaßen für beide Ausschüsse von Bedeutung sind.
Beide Ausschüsse werden von Arbeitsgruppen unterstützt, die es den Ausschüssen ermöglichen, auf Experten mit Fach- und/oder Branchenkenntnissen zurückzugreifen.
Das DRSC e.V. ist in den wichtigsten internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung vertreten. Dies sind zum einen der IFRS Advisory Council (IFRS AC) des IASB, in welchem wir dem IASB zweimal im Jahr zu dessen strategischer Ausrichtung zur Seite stehen. Das DRSC nimmt diesen Sitz stellvertretend für die vier Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien wahr und ist durch seinen Präsidenten vertreten. Des Weiteren sind die Gremien der EFRAG in Brüssel zu nennen. Hier macht das DRSC seinen Einfluss in den monatlichen Sitzungen der Technical Expert Group (über eine Projektmanagerin) sowie über den EFRAG Board (durch seinen Vizepräsidenten) geltend.