Home Nachrichten Weitere Hilfestellungen der EU-Kommission zur EUDR veröffentlicht
6. März 2025
Große und mittlere Unternehmen sowie Händler sind ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erstmals anzuwenden. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen folgt ab dem 30. Juni 2026.
Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig Hilfestellungen, so zuletzt einen zusammenfassenden Überblick über die Regelungen (siehe das bereitgestellte Dokument).
Das von der Generaldirektion Umwelt erarbeitete Dokument gibt einen Überblick über die Verpflichtungen aufgeschlüsselt nach:
Die Vorschriften werden anhand von elf Szenarien mit unterschiedlichen Ausgangslagen vorgestellt. Das Dokument ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Es ergänzt bisher erschienene Informationsmaterialien wie bspw. die Leitlinien zur Umsetzung der EUDR sowie die regelmäßig durch die EU-Kommission aktualisierten FAQs.
Die EU-Entwaldungsverordnung sieht unter anderem eine jährliche Berichterstattung über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der in der EUDR festgelegten Sorgfaltspflichten vor. Dies gilt für alle Marktteilnehmer mit Ausnahme von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen sowie natürlichen Personen. Da die EUDR kein Bestandteil der durch die EU-Kommission vorgelegten Omnibus-Vorschläge zur Vereinfachung der Berichtspflichten von Unternehmen ist, sind derzeit keine Änderungen daran zu erwarten.
Das DRSC informiert regelmäßig zur EUDR; zuletzt wurde am 6. Januar 2025 ein aktualisiertes Briefing Paper zum Thema veröffentlicht.