17. Oktober 2023

UmwelttaxonomieVo: Stakeholder Request Mechanism in Betrieb genommen

Am 17. Oktober 2023 wurde der Stakeholder Request Mechanism zur UmwelttaxonomieVo (Verordnung (EU) 2020/852) in Betrieb genommen. Dieser erlaubt es Interessenträgern, Vorschläge zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten mit neuen technischen Bewertungskriterien oder zur Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien bereits erfasster Wirtschaftstätigkeiten einzureichen.

Bis zum 15. Dezember 2023 eingereichte Vorschläge werden von der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen zusammengefasst und in einem Paket überprüft. Im Anschluss an diese Überprüfung sollen Empfehlungen der Plattform an die Europäische Kommission übermittelt werden. Der Stakeholder Request Mechanism wird währenddessen kontinuierlich weiterlaufen. Die Plattform wird sich intern weitere Fristen setzen, weitere Pakete bilden und überprüfen und der Europäischen Kommission im Anschluss weitere Empfehlungen übermitteln.

Die Europäische Kommission ist nicht an die eingereichten Vorschläge der Interessenträger oder an die Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen gebunden, kann diese aber beim Erlass neuer delegierter Rechtsakte zur UmwelttaxonomieVo berücksichtigen.

Das DRSC wird sich weiterhin mit Entwicklungen zur UmwelttaxonomieVo befassen und bietet einen Überblick über die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen an. In der Vergangenheit führten wir mit unseren Mitgliedsunternehmen und -verbänden elf Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie durch. Die in den Anwenderforen diskutierten Probleme und Lösungsansätze wurden in Form von Eingaben an die Europäische Kommission weitergeleitet. Ein Teil der in den Eingaben angesprochenen Themen wird auch in den von der Europäischen Kommissionen veröffentlichen FAQ-Dokumenten behandelt. Zusätzliche Informationen finden sich auf der einschlägigen DRSC-Projektseite.

 

 

 

 

 

 

 

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