Home Nachrichten UmwelttaxonomieVO: Konsultation eines Berichtes mit Empfehlungen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten
9. Januar 2025
Am 8. Januar 2025 veröffentlichte die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen den Entwurf eines Berichtes mit Empfehlungen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten in die Umwelttaxonomie und zur Änderung von technischen Bewertungskriterien bereits erfasster Wirtschaftstätigkeiten. Dieser Entwurf kann bis zum 5. Februar 2025 öffentlich kommentiert werden.
Der Entwurf stellt kein Rechtsdokument und keine offizielle Position der Europäischen Kommission dar. Die Plattform dient aber als Expertengremium, welches die Europäische Kommission berät. Deshalb wird der Bericht nach der Konsultation von der Plattform finalisiert und anschließend der Europäischen Kommission übergeben. Im Anschluss wird die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, der die im Bericht enthaltenen Empfehlungen zumindest teilweise umsetzen und die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 ändern wird. Voraussichtlich wird auch dieser delegierte Rechtsakt vor seinem Erlass und seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt öffentlich konsultiert werden.
Das DRSC veröffentlichte im Dezember 2024 ein aktualisiertes Briefing Paper zu den Berichtspflichten der UmwelttaxonomieVO.