17. März 2025

TaxonomieVO: Klarstellungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Bereits am 5. März 2025 wurden Klarstellungen der Europäischen Kommission bzgl. der TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Bekanntmachung C/2025/1373).

Die Bekanntmachung beinhaltet vor allem Klarstellungen zur Anwendung der technischen Bewertungskriterien. Darüber hinaus finden sich aber auch allgemeine Klarstellungen und solche zur Berichterstattung der Taxonomieangaben. Bspw. finden sich Klarstellungen zur Berichterstattung von Vorjahresangaben (Frage 146), zur Anwendung der Meldebögen (Fragen 147, 149 und 155) und zur Prüfung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien durch Dritte (Frage 7).

Die Klarstellungen wurden erstmals am 29. November 2024 als Entwurf veröffentlicht, zwischenzeitlich in alle EU-Amtssprachen übersetzt und inhaltlich geringfügig geändert (bspw. Frage 141).

Das DRSC wird sich weiterhin mit Entwicklungen zur TaxonomieVO befassen. In der Vergangenheit führten wir mit unseren Mitgliedsunternehmen und -verbänden dreizehn Anwenderforen zur TaxonomieVO durch. Zusätzlich veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zu den Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen.