Home Nachrichten TaxonomieVO: Bericht mit Empfehlungen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten
1. April 2025
Am 1. April 2025 veröffentlichte die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen einen Bericht mit Empfehlungen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten in die Taxonomie und zur Änderung von technischen Bewertungskriterien bereits erfasster Wirtschaftstätigkeiten. Zuvor wurde ein Entwurf des Berichtes öffentlich konsultiert (das DRSC berichtete).
Der Bericht stellt kein Rechtsdokument und keine offizielle Position der Europäischen Kommission dar. Die Plattform dient aber als Expertengremium, welches die Europäische Kommission berät. Deshalb wird der Bericht der Europäischen Kommission übergeben. Im Anschluss wird die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, der die im Bericht enthaltenen Empfehlungen zumindest teilweise umsetzen und die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 ändern wird. Voraussichtlich wird auch dieser delegierte Rechtsakt vor seinem Erlass und seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt öffentlich konsultiert werden.
Das DRSC veröffentlichte im Dezember 2024 ein Briefing Paper zu den Berichtspflichten der TaxonomieVO. Am 26. März 2025 übermittelte das DRSC eine Stellungnahme zur Konsultation eines delegierten Rechtsaktes, welcher insb. die Berichterstattung der Taxonomieangaben ändern soll.