Home Nachrichten „Stop-the-Clock“- Vorschlag des Omnibus 1: Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten
28. März 2025
Am 26. März 2025 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Unterorgan des Rats der Europäischen Union zur Vorbereitung von Entscheidungen, einem Text zum sog. „Stop-the-Clock“- Vorschlag zugestimmt. Als nächstes wird das Europäische Parlament voraussichtlich am 1. April 2025 über seinen Standpunkt zu den Vorschlägen abstimmen. In einem nächsten Schritt werden beide EU-Institutionen über die Vorschläge verhandeln und anschließend final über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Der Rat spricht sich dafür aus, dass die finale Abstimmung bis spätestens Juni 2025 erfolgt.
Hintergrund:
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das erste Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere der sog. „Omnibus 1“, welcher zwei Änderungs-Richtlinien (ÄnderungsRL-E) umfasst. Die Änderungsrichtlinie COM(2025) 81 final (ÄnderungsRL-E 81) behandelt vorrangig inhaltliche Änderungen der Bilanzrichtlinie (BilanzRL, Richtlinie 2013/34/EU), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) sowie der Abschlussprüferrichtlinie (AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG). Formal getrennt davon wurden Vorschläge zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD in der Änderungsrichtlinie COM(2025) 80 final (ÄnderungsRL-E 80, auch als „Stop-the-Clock“- Vorschlag bezeichnet) unterbreitet.
Die ÄnderungsRL-E 80 adressiert ausschließlich eine zeitliche Verschiebung der Erstanwendungszeitpunkte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre für jene Unternehmen, die nach derzeit noch geltendem EU-Recht für Geschäftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, die nach dem 1. Januar 2025 bzw. 1. Januar 2026 beginnen (d.h. Unternehmen der zweiten und dritten Kohorte). Um zu verhindern, dass Unternehmen nach aktuellem EU-Recht erstmals neu zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden und durch eine zeitlich nachgelagerte Änderung des EU-Rechts dann wiederum vom Anwendungsbereich (ÄnderungsRL-E 81) nachträglich ausgenommen werden, hat die Europäische Kommission den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament ausdrücklich aufgerufen, schnellstmöglich eine Einigung zu den Vorschlägen der ÄnderungsRL-E 80 („Stop-the-clock“-Vorschlag) zu erzielen. Um die zeitliche Verschiebung für Unternehmen der zweiten und dritten Kohorte auch in den EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, sieht Artikel 3 der ÄnderungsRL-E 80 die Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten spätestens bis zum 31. Dezember 2025 vor.
Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper zu den Vorschlägen des Omnibus 1.