Home Nachrichten Stellungnahme zu den Entwürfen der EFRAG zum VSME und LSME eingereicht
24. Mai 2024
Am 21. Mai 2024 hat das DRSC seine Stellungnahmen an EFRAG zu deren Vorschlägen für Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) übersandt. Der ESRS LSME (European Sustainability Reporting Standard for listed small and medium-sized enterprises) richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU und andere Unternehmen (insbesondere SNCI, small and non-complex institutions), für die die CSRD zwar verpflichtend die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht, die Anforderungen jedoch im Vergleich zu ESRS Set 1 weniger komplex sind. Darüber hinaus wurde auch ein von nicht-kapitalmarktorientierten KMU freiwillig anwendbarer Standardentwurf veröffentlicht, der VSME ESRS (Voluntary ESRS for non-listed SMEs). In Deutschland sind grundsätzlich ca. 40-50 kapitalmarktorientierten KMU und gem. Angaben von EFRAG ca. 1.000 SNCI (small and non-complex institutions) für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026 zur Berichterstattung gem. ESRS LSME verpflichtet. Die freiwillige Anwendung des VSME ESRS kommt für die Tausenden von KMU in Frage, die schon derzeit bspw. im Rahmen der Kreditvergabe oder Auftragsanbahnung Nachhaltigkeitsinformationen etwa für Banken und/oder große Unternehmenskunden bereitstellen müssen. EFRAG verfolgt das Ziel, dass der VSME ESRS zukünftig den Marktstandard für diese Informationsbedarfe darstellt.
Die Entwürfe für den ESRS LSME und VSME ESRS wurden im Januar zur Kommentierung veröffentlicht. Gleichzeitig startete EFRAG sog. Field-Tests, um diese Vorschläge von KMU und den Nutzern von deren Nachhaltigkeitsinformationen auf die Anwendbarkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Anforderungen hin zu überprüfen. Das DRSC hat sich an den bis 21. April 2024 laufenden Field-Tests beteiligt. Die Erkenntnisse aus diesen Befassungen dienten dem DRSC Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) als wichtige Informationsquelle für die Stellungnahmen zu den Standardentwürfen.
Die Einschätzungen bezüglich der Standardentwürfe und wichtigsten Empfehlungen für die anstehende Überarbeitung aus Sicht des DRSC FA NB wurden in dem hier abrufbaren Anschreiben an EFRAG zusammengefasst. Während der modular aufgebaute VSME ESRS, und hier insbesondere das Basis-Modul, einen weitgehend geeigneten Ausgangspunkt für KMU und die Bedarfe der Interessenten dargestellt, ist es insbesondere erforderlich, den ESRS LSME weiter zu vereinfachen. Vorgeschlagen wird, diesen in Anlehnung an den VSME auszugestalten, wobei neben den Angaben gem. der drei Module auch die sog. EU-Datenpunkte (z.B. PAI der SFDR) verpflichtend sind. Dadurch soll zum einen den Besonderheiten der Anwender dieses Standards und zum anderen auch hier bestehenden Informationsbedarfen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, den LSME auch auf Konzernebene anwendbar zu machen.
Im Hinblick auf die Beurteilung und potenzielle Bedeutung des VSME ESRS kommentiert Georg Lanfermann, Präsident des DRSC: „Als freiwilliger Marktstandard hat der VSME großes Potenzial. Er hilft insbesondere Kreditgebern und großen Unternehmen mit KMU in der Lieferkette, ein klares Bild darüber zu entwickeln, was an Informationen von kleineren Unternehmen zu erwarten ist. Hier beklagen derzeit gerade kleinere Unternehmen zurecht die in der Praxis hohen Berichtslasten.“