21. September 2016

Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht.

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sogenannte CSR-Berichterstattung in deutsches Recht transformiert werden. Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der sog. CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.

Die Pressemitteilung des BMJV sowie der Gesetzentwurf können auf der Internetseite des BMJV heruntergeladen werden