8. Januar 2015

Regierungsentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gestern den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht. Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits Ende Juli 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Regierungsentwurf wurden unter anderem folgende wesentliche Änderungen zum Referentenentwurf vorgenommen:

•    Die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwert sowie von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in den Fällen, in denen eine verlässliche Nutzungsdauerschätzung nicht möglich ist, soll – anders als im Referentenentwurf – über einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgen.
•    Die Befreiungsvoraussetzungen von Personenhandelsgesellschaften nach § 264b HGB werden neu formuliert.
•    Aktive latente Steuern sollen in die Berechnung der Bilanzsumme eingehen, was gemäß Referentenentwurf nicht der Fall war.
•    Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Angabepflicht zu periodenfremden Aufwendungen und Erträgen soll gestrichen werden.
•    Die Angabepflichten zu den Erträgen oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung werden an den Wortlaut der EU-Bilanzrichtlinie angepasst.
•    Die Vorschrift des § 309 Abs. 2 HGB bezüglich der Übertragung des negativen Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird neugefasst.

Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz