22. Juni 2022

Rat der EU und EU-Parlament erzielen vorläufige politische Einigung zur neuen Nachhaltigkeits-
berichterstattung

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Juni 2022 verkündet, dass im Zuge der Trilogverhandlungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine vorläufige politische Einigung erzielt wurde. Die vorläufige politische Einigung wird in den kommenden Wochen noch formell vom Rat der EU und vom Europäischem Parlament verabschiedet werden.

Der CSRD-Entwurf wurde am 21. April 2021 veröffentlicht, stellt eine Änderungsrichtlinie insb. zur Bilanzrichtlinie dar und verpflichtet Unternehmen zukünftig zur sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Veröffentlichung des finalen Richtlinientextes und damit die abschließende Klärung noch offener Fragestellungen steht noch aus.

In der Mitteilung des Rates wird zu einigen Punkten bereits Stellung genommen. Demnach ist bspw. ein gestaffelter Anwendungszeitraum (vom 1. Januar 2024 bis 1. Januar 2026) vorgesehen. Für die kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Unternehmen (SMEs) wird es eine Übergangsperiode geben – diese Unternehmen sind bis 2028 von der Anwendung der CSRD ausgenommen (opt-out). Die inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts obliegt dem Abschlussprüfer oder Zertifizierer.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert: „Dies ist ein großer Erfolg für die französische Ratspräsidentschaft. Damit ist der Weg frei für die verbindliche Annahme der European Sustainability Reporting Standards, die EFRAG derzeit konsultiert.“

Hinweis: Das DRSC stellt einen Überblick über wesentliche Inhalte des CSRD-Entwurfs und über die ESRS-Konsultationsentwürfe zur Verfügung.