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Joint Outreach zum IASB-Entwurf „Rückstellungen – Verbesserungen an IAS 37“

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee e.V. (DRSC) lädt gemeinsam mit dem IASB, der EFRAG, sowie den Standardsetzern aus Österreich (AFRAC) und der Schweiz (FER) zu einer Outreach-Veranstaltung ein. Gegenstand ist der IASB-Entwurf ED/2024/8 „Rückstellungen – gezielte Verbesserungen (vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“ (wir berichteten). mehr lesen

IFRS-Evaluation: Kurzbericht zu Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am heutigen Tag den Kurzbericht zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht. Der Kurzbericht enthält erste Ergebnisse der vom DRSC von März bis Oktober 2024 durchgeführten strukturierten Online-Befragung. mehr lesen

IFRS-Evaluation: Ergebnisvorstellung und Podiumsdiskussion mit BdB und BDI vom 9. Dezember 2024

Am 9. Dezember 2024 stellte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) exklusiv die Ergebnisse aus der Unternehmensbefragung zu der vom DRSC im Jahr 2023 begonnenen Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland vor. Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) durchgeführt. mehr lesen

GFA-Unterlage: ESRS als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Erklärung

In der kommenden Sitzung am 12. Dezember 2024 wird der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC diskutieren, ob und falls ja unter welchen Bedingungen das Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) als Rahmenwerk i.S.d. § 289d HGB genutzt werden kann, um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung gem. §§ 289b ff., 315b f. HGB zu erstellen. mehr lesen

EUDR: Vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung um 12 Monate

Am 3. Dezember 2024 verkündete der Europäische Rat in einer Pressemitteilung, dass eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate erreicht wurde. In der Folge würde die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) auf den 30. Dezember 2025 fallen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30. Juni 2026. Substanzielle inhaltliche Änderungen sollen nicht vorgenommen werden. mehr lesen

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