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BMWK und BMAS initiieren Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist am 25.07.2024 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 26.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und wird insbesondere zu Änderungen am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. mehr lesen

EFRAG erhält zusätzliche Mittel aus dem EU-Budget

Mit Beschluss vom 5. September 2024 erhält EFRAG aus dem EU-Budget 2024 eine Finanzierungszusage von bis zu Euro 3,2 Millionen für das Pilotprojekt „Embarking companies and stakeholders into the European sustainability reporting journey”. mehr lesen

DRSC-Briefing Paper zur CSDDD

Am 02. September 2024 hat das DRSC ein Briefing Paper zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, CSDDD) veröffentlicht. Das Briefing Paper bietet einen Kurzüberblick über die zentralen Regelungen der CSDDD, wobei der Fokus auf den Berichterstattungspflichten liegt. Es soll fortlaufend aktualisiert werden. Diese Version berücksichtigt ein im Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichtes Informationspapier zur deutschen Umsetzung der CSDDD. mehr lesen

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