21. April 2021

Unterlage der öffentlichen Diskussionsveranstaltung des DRSC zum Post-implementation Review zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 verfügbar

Das DRSC hat am 20. April 2021 zusammen mit Vertretern von EFRAG eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Inhalt des vom IASB im Rahmen des Post-implementation Review zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlichten Request for Information als Web-Konferenz durchgeführt.

Die Veranstaltung diente der Erörterung der vom IASB vorläufig identifizierten Themenbereiche, die im Rahmen der Phase 2 des Post-implementation Reviews näher untersucht werden sollen. Die insgesamt ca. 25 Teilnehmer teilten weitgehend die vorläufige Beurteilung durch den IFRS-FA des DRSC. Demnach stelle IFRS 10 insgesamt ein robustes Gerüst an Prinzipien zur Beurteilung, ob ein Investor Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen erlangt hat, bereit. Regelungslücken bestünden demgegenüber insbesondere in Bezug auf Schnittstellenthemen, die das Zusammenwirken der Standards zur Konsolidierung mit anderen IFRS betreffen (wie z.B. die Bilanzierung von Put- und/oder Call-Optionen auf nicht-beherrschende Anteile). Auch seien Transaktionen, die eine Veränderung der Art der Einbeziehung bewirken (wie z.B. die Übergangskonsolidierung von einem voll-konsolidierten Tochterunternehmen zu einer gemeinschaftlichen Tätigkeit), noch unvollständig in den IFRS geregelt. Hier bestehe weiterhin Handlungsbedarf durch den IASB. Zu dem von Adressatenseite vereinzelt geäußerten Wunsch nach zusätzlichen Angaben gem. IFRS 12 äußerten sich die Teilnehmer kritisch. Zusätzliche Angabepflichten seien stärker im Hinblick auf die Verwendung und Nützlichkeit der anzugebenden Informationen für die Abschlussadressaten zu hinterfragen.

Die Unterlage der Veranstaltung ist nun auf der DRSC-Webseite verfügbar. Der Bericht über die Veranstaltung folgt.