2. Juni 2020

Nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung: DRSC plädiert für internationale Standards

Das DRSC hat der Europäischen Kommission (KOM) seine Stellungnahme zur Konsultation über die Überarbeitung der Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung übermittelt.

Neben der Beantwortung des Fragenkatalogs der KOM hat das DRSC seine wesentlichen Ansichten in einem Brief des DRSC-Verwaltungsrats zusammengefasst. Darin begründet das DRSC die Notwendigkeit global einheitlicher Berichtsstandards und lehnt einen europäischen Alleingang ab. Zudem spricht sich das DRSC für die Vernetzung finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensberichterstattung und ebenso für ein vernetztes Rahmenkonzept aus. Eindringlich warnt das DRSC vor einer Aufweichung der IAS-Verordnung.

Des Weiteren sieht das DRSC auch die Notwendigkeit, nicht-finanzielle Informationen durch Externe prüfen zu lassen. Allerdings ist dafür ein belastbarer Beurteilungsmaßstab erforderlich, anhand dessen die Informationen als korrekt oder nicht korrekt bewertet werden können. Dies sollte die KOM berücksichtigen, bevor sie eine obligatorische Prüfung in vollem Umfang vorschreibt.

Details hierzu und weitere Inhalte können der Kopie des beantworteten Fragebogens sowie dem Brief des Verwaltungsrats entnommen werden.