Home Nachrichten Langfristige Schulden mit Covenants – DRSC nimmt Stellung zum IASB Entwurf
22. März 2022
Das DRSC hat am 21. März 2022 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Covenants (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) an den IASB übermittelt.
Mit diesem Entwurf hatte der IASB Änderungsvorschläge zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig vorgelegt (wir berichteten). Der Entwurf adressiert die Klassifizierung solcher Schulden, für die bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart sind, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zu einem künftigen Quartalsstichtag) zu erfüllen sind.
In unserer Stellungnahme unterstützen wir den Vorschlag des IASB, dass Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, keine Auswirkungen auf die Klassifizierung zum Abschlussstichtag haben sollen. Gleichwohl äußern wir Bedenken im Hinblick auf das Ergebnis einer solchen reinen stichtagsbezogenen Betrachtung. Bspw. erscheint eine Klassifizierung als langfristig nicht vollends überzeugend, dass – wenn kurz nach dem Abschlussstichtag eine Verletzung der Covenants eigetreten ist – dies im Rahmen der Klassifizierung am Abschlussstichtag nicht berücksichtigt wird.
Ferner stimmen wir grundsätzlich dem Vorschlag zu, dass zusätzliche Angaben im Anhang nützlich sind, um Abschlussadressaten im Hinblick auf das Risiko, dass eine als langfristig klassifizierte Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag rückzahlbar werden könnte, zu informieren. Wir begrüßen daher, dass das IASB zusätzliche Angaben zu Covenants vorschlägt. Da es jedoch wahrscheinlich ist, dass der Großteil der Verbindlichkeiten eines Unternehmens an die Einhaltung von Covenants geknüpft sind, empfehlen daher dem IASB, die Angaben auf solche Situationen zu beschränken, in denen ein hohes Risiko besteht, dass das Unternehmen die Covenants nicht einhalten kann.
Den vom IASB vorgeschlagenen separaten Bilanzausweis von solchen langfristigen Schulden, die Covenants unterliegen, lehnen wir hingegen ab, da davon auszugehen ist, dass fast alle langfristigen Schulden eines Unternehmens in diesem vorgeschlagenen neuen Posten ausgewiesen würden, wodurch der Informationswert dieses Postens eingeschränkt würde.
Einzelheiten können der DRSC-Stellungnahme entnommen werden, die auf der Website des DRSC abrufbar ist.