Home Nachrichten Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR): DRSC übermittelt Stellungnahme
5. September 2024
Das DRSC hat am 5.9.2024 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting – pCbCR, Richtlinie (EU) 2021/2101) übermittelt.
In seiner Stellungnahme macht das DRSC neben verschiedenen technischen Verbesserungen auf die hohen Kosten bei der Erstellung und Analyse dieser Berichterstattung aufmerksam und fordert außerdem, dass in Zukunft längere Konsultationszeiträume gewährt werden. Der Entwurf war am 2. August 2024 mit einer zunächst nur 4-wöchigen Kommentierungsfrist durch die Europäische Kommission veröffentlicht worden.
Hintergrund:
Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht innerhalb von einem Jahr nach Ende des Geschäftsjahres offenzulegen (§§ 342 ff. HGB). Dabei sollen Details durch einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission geregelt werden (§ 342l HGB). Das DRSC hatte sowohl zum damaligen Richtlinienvorschlag als auch zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht eine Stellungnahme übermittelt. In 2023 wurde von uns ein Briefing Paper zum pCbCR veröffentlicht, als das deutsche Umsetzungsverfahren abgeschlossen war.