Home Nachrichten Konsultationsentwurf eines Anwendungshinweis zu DRS 20
28. Januar 2025
Stellungnahmefrist bis zum 26. Februar 2025
Das DRSC hat am 28. Januar 2025 den Entwurf eines Anwendungshinweises zu DRS 20 (E-DRSC AH 5) zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs ist zum einen die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS. Zum anderen wird die Frage adressiert, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.
Anlass der Erarbeitung dieses Anwendungshinweises sind die fehlende Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in Deutschland und daraus resultierende Fragestellungen der Anwendungspraxis. Formal müssen bestimmte Unternehmen weiterhin eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung aufstellen. Für das Geschäftsjahr 2024 werden dabei erstmals und verbreitet die ESRS angewendet.
Das DRSC hat bereits im Dezember 2024 das Briefing Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ herausgegeben, in dem die wichtigsten inhaltlichen Wechselwirkungen der gesetzlichen Bestimmungen im HGB und Vorgaben des DRS 20 für die nichtfinanzielle Berichterstattung mit den Berichtsanforderungen der CSRD und ESRS abgeglichen werden.
Stellungnahmen zu E-DRSC AH 5 sind möglich bis zum 26. Februar 2025. Diese senden Sie bitte an info@drsc.de.