Home Nachrichten Konsultation zur Änderung des ESEF- und EEAP-RTS im Hinblick auf die Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung
16. Dezember 2024
Am 13. Dezember 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Konsultation zur Änderung der Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) der ESEF-VO (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815) und der EEAP-VO (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1437) gestartet. Stellungnahmen können bis zum 31. März 2025 übermittelt werden.
Die Konsultation umfasst ein Dokument mit fünf Anhängen, aufgeteilt auf mehrere Dateien. Neben gezielten Änderungen am ESEF-RTS werden insb. Änderungen zur Auszeichnung der Anhangangaben in IFRS-Konzernabschlüssen und neue Vorgaben für die Aufzeichnung der ESRS- und Taxonomieangaben im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mithilfe von XBRL-Taxonomien vorgeschlagen. Für die Einführung der Vorgaben zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine gestaffelte Einführung (phased-in approach) vorgesehen, nach dem nicht alle Nachhaltigkeitsangaben sofort und umfassend von allen Unternehmen ausgezeichnet werden müssen (Kapitel 3.3.3 und 4.2.2 des Dokuments).
Die ESMA wird die Rückmeldungen zur Konsultation im zweiten Quartal 2025 prüfen. Im dritten Quartal 2025 soll ein Abschlussbericht veröffentlicht und die finalen RTS der Europäischen Kommission übermittelt werden.
Hintergrund:
Am 5. Januar 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Änderung der BilanzRL (Bilanzrichtlinie, Richtlinie 2013/34/EU) in Kraft. Ziel der CSRD ist es, dass Unternehmen relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der ESEF-VO dargelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung elektronisch auszuzeichnen (Art. 29d BilanzRL). Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, XBRL-Taxonomien zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu erarbeiten, welche in 2024 öffentlich konsultiert und im Anschluss der Europäischen Kommission übergeben wurden. Die Europäische Kommission hatte in einem FAQ-Dokument klargestellt, dass die neuen Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung erst dann anzuwenden sind, sobald die Änderungen der ESEF-VO erlassen wurden (Frage 38 der Bekanntmachung C/2024/6792).
Das DRSC ist in Reaktion auf die CSRD-Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingetreten und hat einen Arbeitskreis gegründet, der am 10. Januar 2023 seine Arbeit aufnahm. Am 8. April 2024 übermittelte das DRSC eine Stellungnahme zum Entwurf der XBRL-Taxonomien an die EFRAG. Am 8. August 2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, welches die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes eines Umsetzungsgesetzes zur CSRD am 24. Juli 2024 berücksichtigt. Schließlich führt das DRSC seit 2019 ein Anwenderforum zur elektronischen Finanzberichterstattung nach der ESEF-VO durch, welches exklusiv DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden einen Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient.