31. März 2025

Konsultation zur Änderung des ESEF-RTS: DRSC-Stellungnahme übermittelt

Am 31. März 2025 übermittelte das DRSC seine Stellungnahme (siehe inhaltsgleicher Brief) zur Konsultation der Änderung des Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) der ESEF-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815) an die ESMA.

Die Vorschläge zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in der Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, da das DRSC die Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf die Digitalisierung unterstützt. Wir halten es jedoch für notwendig, eine umfassende Überprüfung und eine damit verbundene Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, bevor detaillierte Vorschriften zur elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet werden. Unternehmen sollten nicht verpflichtet werden, granulare Auszeichnungsregeln anzuwenden, wenn die damit verbundenen Kosten den Mehrwert für die Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten nicht rechtfertigen. Wir sind skeptisch, dass die voraussichtlichen Kosten der Vorschläge gerechtfertigt sind.

Im Hinblick auf die Vorschläge zur elektronischen Finanzberichterstattung stimmen wir zwar den im Konsultationspapier beschriebenen Problemen zu, sind jedoch nicht mit der auf dieser Grundlage gezogenen Schlussfolgerung einverstanden, dass die vorgeschlagene Überarbeitung der Auszeichnungsregeln für die Anhangangaben eines IFRS-Konzernabschlusses erforderlich ist. Insbesondere bezweifeln wir, dass eine umfassende detaillierte Auszeichnung der Anhangangaben von den Nutzern der Finanzberichte in dieser Ausführlichkeit verwendet wird. Wir fordern daher, dass die ESMA in einem ersten Schritt eine umfassende Überprüfung vornimmt, um festzustellen, ob das ESEF noch zweckmäßig ist und warum ESEF-Berichte von Nutzern von Finanzberichten nicht verwendet werden. Auf Grundlage einer solchen umfassenden Überprüfung können dann in einem zweiten Schritt gezielte Verbesserungsvorschläge abgeleitet werden, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten und deren Kosten dabei gerechtfertigt sind.

Die ESMA wird die Rückmeldungen zur Konsultation im zweiten Quartal 2025 prüfen. Im dritten Quartal 2025 soll ein Abschlussbericht veröffentlicht und die finalen RTS der Europäischen Kommission übermittelt werden.

Das DRSC ist in Reaktion auf die CSRD-Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingetreten und hat einen Arbeitskreis gegründet, der am 10. Januar 2023 seine Arbeit aufnahm. Am 8. April 2024 übermittelte das DRSC eine Stellungnahme zum Entwurf der XBRL-Taxonomien an die EFRAG. Am 8. August 2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, welches die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes eines Umsetzungsgesetzes zur CSRD am 24. Juli 2024 berücksichtigt. Schließlich führt das DRSC seit 2019 ein Anwenderforum zur elektronischen Finanzberichterstattung nach der ESEF-VO durch, welches exklusiv DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden einen Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient.