11. Mai 2023

ISSB bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Internationalisierung der SASB Standards

Am 11. Mai 2023 hat at das ISSB eine Konsultation zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Internationalisierung der SASB Standards gestartet und einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht (Siehe Exposure Draft – Methodology for Enhancing the International Applicability oft he SASB Standards and SASB Standards Taxonomy Updates). Entsprechend der vorangegangenen Entscheidungen des Due Process Oversight Committee und des ISSB (DPOC) beträgt die Kommentierungsfrist 90 (anstelle von 120) Tage. Die Frist für die Stellungnahmen, die bevorzugt über die dafür vom ISSB eingerichtete online-Umfrage eingereicht werden sollen, endet damit am 9. August 2023.

Die SASB Standards umfassen 77 Branchenstandards, die jeweils die für eine Branche relevanten Nachhaltigkeitsthemen aufführen und entsprechende Indikatoren für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte definieren. Diese Branchenstandards wurden ursprünglich von dem US-amerikanischen Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt und enthalten daher derzeit zahlreiche US-amerikanische Referenzen und Metriken. Mit der Fusion der Value Reporting Foundation und der IFRS Foundation im August 2022 ist die Verantwortung für die Pflege, Überarbeitung und Fortentwicklung der SASB-Standards auf den International Sustainability Standards Board (ISSB) übergegangen.

Auch wenn die SASB Standards derzeit keine IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) darstellen, sind sie für Unternehmen, die nach den IFRS SDS berichten möchten, dennoch relevant. So sieht IFRS S1 vor, dass SASB Standards diesen Unternehmen als Orientierung und Referenz für bislang in den IFRS SDS nicht adressierte Nachhaltigkeitsthemen dienen können.

Dass Ziel des ISSB ist es, die bislang nicht an internationale Vorgaben angepassten Metriken (ca. 20% der Metriken der SASB Standards) bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung der IFRS SDS (1. Januar  2024) zu überarbeiten. Dies gilt unabhängig davon, dass sich der ISSB im April für eine Erleichterung beim Übergang auf die IFRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgesprochen hat. Demnach können Unternehmen im Jahr der IFRS SDS-Erstanwendung zunächst nur gem. IFRS S2 berichten. IFRS S1 wäre somit erst im Folgejahr verpflichtend anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt, 1. Januar 2024, ändert sich dadurch nicht.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC erörtert diesen Vorschlag des ISSB zur Internationalisierung der SASB Standards auf seiner kommenden Sitzung am 22. Mai 2023. Darüber hinaus veranstaltet es am 28. Juni 2023 eine Öffentliche Diskussion zur Konsultation. Informationen hierzu folgen in den kommenden Tagen auf der Webseite des DRSC.